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Initiativen des BVPA |
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Zu den Aktivitäten des BVPA gehören Initiativen, die gemeinsam mit
anderen Verbänden, insbesondere auf die Sicherung von Rechten aus dem
Urheberrecht zielen:
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Memorandum zur Urhebernennung |
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Fotografen haben rechtlichen Anspruch auf Namensnennung
Der internationale Rat der Urheber Bildender Kunst und der Fotografen
(CIAGP) hat sich auf seinem Kongreß in Madrid am 16. und 17. November
1982 mit dem Anspruch der Fotografen auf Namensnennung befaßt.
Er hat festgestellt, daß dieser Anspruch durch die Veröffentlichung von
Fotos ohne Abdruck eines Urhebervermerks ständig und in großem Umfang
verletzt wird.
Der Rat hat darauf hingewiesen, daß das Recht auf Namensnennung ein
Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts ist und fordert strikte Beachtung
des sich hieraus ergebenden grundlegenden Anspruchs der fotografischen
Urheber.
Die unterzeichnenden Organisationen folgen der Aufforderung des CIAGP
und werden alles in ihrer Macht stehende tun, um den
Publikationsorganen die Bedeutung der Namensnennung für die Fotografen
deutlich zu machen. Sie wei-sen ergänzend auf die Bestimmungen des
Urheberrechts hin, das in §13 die Namensnennung ausdrücklich
vorschreibt. Dieser Anspruch ist nur erfüllt, wenn die Zuordnung des
Urhebervermerks zum veröffentlichten Bild zweifelsfrei ist.
Die Unterzeichner werden den Anspruch der Fotografen auf Namensnennung voll unterstützen.
Arbeitskreis Werbe-Mode-lndustriefotografie (AWI), Hamburg
Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF), Stuttgart
Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive
(BVPA), Berlin
Centralverband Deutscher Photographen (CV), Düsseldorf
Deutsche Journalisten-Union in der IG Druck und Papier
(dju), Stuttgart
Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Bonn
EUROPHOT, Vereinigung Europäischer Berufsfotografen, Brüssel
Gesellschaft Deutscher Lichtbildner (GDL), Münster
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Bonn
München 25. September 1983
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Memorandum zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos |
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Gemeinsame Initiative des Bund Freischaffender Foto-Designer
(BFF), Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA),
Centralverband Deutscher Berufsphotographen (CV), Deutscher
Journalisten-Verband (DJV), DOK-Verband, FreeLens - Verein der
Fotojournalistinnen u. Fotojournalisten und die IG-Medien.
[M] Kennzeichnung für
Bild-Manipulation/Modifikation
Aufgrund der perfekten Möglichkeiten der elektronischen Bildtechnik zur
Veränderung von Bildinhalten, die vom Betrachter nicht mehr zu erkennen
sind, haben sich die wichtigsten Interessenverbände im Bereich der
Fotografie und des Journalismus in einem Memorandum (vom 15. Oktober
1997) auf eine Kennzeichnung [M] für Bildmanipulationen geeinigt. Diese
soll bei der Veröffentlichung von modifizierten Bildern vorgenommen
werden, um für den Leser eine Erkennbarkeit zu erreichen und den Wert
dokumentarisch-publizistischer Fotos zu sichern.
Memorandum
zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos
des Bundes Freischaffender Foto-Designer (BFF), Bundesverbandes der
Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), Centralverbandes Deutscher
Berufsphotographen (CV), Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV),
DOK-Verbandes, FreeLens und der IG-Medien.
(Berlin, 15. Oktober 1997)
Jedes dokumentarisch - publizistische Foto, das nach der Belichtung
verändert wird, muß mit dem Zeichen [M] kenntlich gemacht werden. Dabei
spielt es keine Rolle, ob die Manipulation durch den Fotografen oder
durch den Nutzer des Fotos erfolgt.
Eine Kennzeichnung muß stets erfolgen, wenn:
• Personen und/oder Gegenstände hinzugefügt und/oder entfernt werden,
• verschiedene Bildelemente oder Bilder zu einem neuen Bild zusammengefügt werden,
• maßstäbliche und farbliche, inhaltsbezogene Veränderungen durchgeführt
werden.
Für die Kennzeichnung wird folgende Schreibweise empfohlen:
Foto [M] : Autor / gegebenenfalls Agentur
Eine manipulierte Aufnahme ist von dem zu kennzeichnen, der die Manipulation vornimmt.
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Copyright Lives! Für den Urheberschutz im Internet
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COPYRIGHT LIVES
Das Internet wird mehr und mehr von bildlichen Inhalten bestimmt. Erst
diese Gestaltungsmittel machten das WWW zu dem, was es heute darstellt.
Doch wird immer wieder - oft auch aus Unwissenheit - missachtet, dass
alle grafischen Komponenten im Web auf der Arbeit von Kreativen
beruhen; Seien es nun Grafiker oder Fotografen, sie alle haben einen
Teil ihrer Kreativität aufgewandt um diese Inhalte zu produzieren und
sie alle genießen Urheberschutz.
Leider erleben es gerade diese Kreativen immer wieder, daß ihre
Arbeiten ohne Rückfrage und Genehmigung kopiert, verlinkt oder auf
andere Arten genutzt werden. Dabei wird gern übersehen, daß diese Arbeiten urheberrechtlich
geschützt sind und ihre Verbreitung nur mit Genehmigung der Urheber
erlaubt ist. Ist die Freiheit des Web auch die Freiheit, sich das Schaffen von anderen anzueignen und illegal zu nutzen? -
Wir sagen NEIN! zum Fotoklau im Internet.
Jeder der Fotos oder Grafiken aus dem Web verwendet, sei es kommerziell
oder privat, muß sich versichern, daß der Schöpfer dieser Werke mit
einer Nutzung einverstanden ist und er muß gegebenenfalls ein Honorar
dafür zahlen. Es kann nicht sein, daß sich erfolgreiche Websites ihre
wesentlichen Gestaltungselemente zusammengeklaut haben. Auf diese Weise
wird den Urhebern dieser Arbeiten die Lebensgrundlage entzogen!
Aus diesem Grund hat der Verband der deutschen Pressebildagenturen und Bildarchive (BVPA) die Initiative Urheberschutz im Internet! ins Leben gerufen.
Wir setzen uns dafür ein, dass schöpferische
Werke, ganz gleich ob es sich um Fotos, Grafiken oder Texte handelt, im
Internet nicht ohne Genehmigung ihrer Urheber kopiert, verlinkt oder
sonst wie reproduziert werden. Wenn Sie diese Initiative mit uns
zusammen unterstützen wollen, dann blenden Sie bitte das obige
Copyright Lives-Logo auf Ihrer Website ein und setzen Sie einen Link
auf unsere Seite.
Teilen Sie uns mit, wenn Sie auf unsere Initiative hinweisen.
Helfen Sie mit, die Urheber und ihre Rechte auch im Internet zu schützen!
BVPA, Berlin 15. September 1999 * * * |
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