Mehrere Arbeitskreise des BVPA befassen sich - zum Teil unter
Einbeziehung branchenkundiger Nichtmitglieder - mit der Beobachtung
der aktuellen Marktgegebenheiten sowie mit der Entwicklung
zukunftsorientierter Brancheninitiativen.
Branchengeltung haben in den vergangenen Jahren die Empfehlungen des Arbeitskreises
Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) gewonnen.
Die 1986 begonnene Arbeit einer Bestandsaufnahme der marktüblichen Honorare
und Konditionen war die Grundlage einer seither kontinuierlich
erfolgten Marktbeobachtung und statistischen Erfassung der sich
verändernden Branchenusancen und Honorare. Gespräche mit
Bildverwendern und deren Verbandsorganen trugen dazu wesentlich bei.
Diese Fixierung der jeweils aktuellen Situation, sozusagen in
einer jährlichen Momentaufnahme wird von der MFM bis heute
praktiziert, um den mittelständischen Bildlieferanten die
Marktverhältnisse transparent zu machen und ihnen damit einen
praktikablen Orientierungsrahmen zu geben. Bereits bei Erscheinen
der jeweils neuesten MFM-Honorarübersicht werden die MFM-Mitglieder
aufgefordert, in mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten
stattfindenden Workshops ihre praxisnahen Erfahrungen einzubringen.
So ergibt sich jeweils im Honorarraster und in den Konditionen ein
wirklichkeitsnahes Spiegelbild der Mittelwerte und der
marktüblichen Bedingungen.
Übrigens nicht nur zum Nutzen und zur Erhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Bildarchive, sondern
auch zum Vorteil der Bildabnehmer. Die weitsichtigeren unter ihnen
haben erkannt, daß realistische Honorare und Konditionen auch ein
Instrument zur Erhaltung wertvoller Bildbestände sind. Allzuleicht
könnte eine rigorose Preispolitik seitens der Bildnutzer die
Existenz kleinerer Unternehmen gefährden.
Das Verschwinden solcher Bildressourcen würde somit indirekt auch
das Verfassungsgebot der Meinungsvielfalt und damit der
Pressefreiheit beeinträchtigen. Das Überleben gerade der kleinen
und mittleren Betriebe gehört mit zu den Bedingungen, dem
Monopolisierungstrend im publizistischen Markt entgegenzuwirken und
dem Anspruch einer liberalen , freien Marktwirtschaft gerecht zu
werden.
Vergleicht man die Honorarstrukturen der letzten 10 Jahre, so
erscheinen die folgenden Veränderungen besonders signifikant:
- Das Prinzip der Honorar-Bezugspunkte "Auflage" und
„Abbildungsgröße“ hat sich durchgesetzt und wurde
konsequent auf fast alle vergleichbaren Nutzungszwecke
übertragen. So war beispielsweise in der Honorarempfehlung
1982 bei den Tageszeitungen noch ein Abdruckhonorar
unabhängig von der Abbildungsgröße genannt. Inzwischen
wird auch in diesem Medium das Honorar nach Auflage und
Abbildungsgröße berechnet.
- Die Auflagenstaffelung in den einzelnen Mediengruppen wurde
im Laufe der Jahre mehr und mehr gestrafft, das heißt auf
weniger Berechnungs-Obergrenzen reduziert.
- Inkonsequente Honorarsprünge innerhalb der
Berechnungskoordinaten sind inzwischen weitestgehend
eliminiert. Die Honorarlinien stehen heute in einem
logischeren Verhältnis zu Auflagengruppen und
Abbildungsgrößen.
- Da immer neue Nutzungsarten für Bilder relevant wurden,
sind die Honorarempfehlungen um weitere medienbezogene
Honorarraster ergänzt worden. Der vielschichtigeren
Medienlandschaft wurde durch die Beschreibung neuer
Nutzungsgruppen Rechnung getragen. Neu hinzugekommen sind
Fotoverwendungen auf CD-ROM, Photo-CD's, CD-1 und MOD'S.
Ebenso berücksichtigt sind Servicekosten für die von den
Agenturen zunehmend gebotene Möglichkeit der elektronischen
(online) Recherche in Bilddatenbanken sowie der
Übermittlung von digitalen Bilddaten.
- Ein Wegfall der Unterscheidung beim Honorar zwischen S/W-
und Farbvorlage hat sich seit Jahren durchgesetzt. So wird
auch bei S/W-Wiedergabe einer Farbvorlage das gleiche
Honorar wie bei einer Farbwiedergabe angesetzt. Es gibt nur
noch ein einheitliches Honorar.
- Im täglichen Geschäft mit Nutzungsrechten spielen nicht
nur die Honorare eine Rolle. In vielen Fällen ist die
Rechtevergabe auch an spezielle Konditionen gebunden, die in
den MFM-Honorarempfehlungen ebenfalls dokumentiert sind.
Zuschläge, Nachlässe und Sonderbedingungen sind
mittlerweile für fast alle Verwendungskategorien
standardisiert.
- Auch die neben den Nutzungshonoraren anfallenden
marktüblichen Gebühren, wie sie in den Liefer- und
Geschäftsbedingungen der meisten Bildagenturen ausgedruckt
sind, sind in der Honorübersicht dokumentiert.
Aus der bisherigen Entwicklung des Bildermarktes und aus MFM -
Sicht läßt sich folgendes Resümee ziehen
- Die MFM Honorarübersicht ist ein realistisches und
repräsentatives Spiegelbild der auf dem Bildermarkt
üblichen Honorare und Konditionen.
- Die MFM-Honorarübersicht ist für die mittelständischen
Bildanbieter ein Orientierungsrahmen, um im Wettbewerb mit
nichtmlittelständischen Bildlieferanten und gegenüber den
wirtschaftlich erheblich stärkeren Abnehmern zu bestehen.
- Die MFM-Honorarübersicht ist auch für Bildabnehmer eine
nützliche Kalkulationshilfe zur Etatplanung.
- Die MFM-Honorarübersicht trägt durch ihre Systematik zur
Normierung von Begriffsbestimmungen bei und machen damit die
Handhabung der Geschäftsbeziehungen zwischen Bildanbieter
und Bildnutzer leichter und transparenter.
Die jeweils aktuelle Honorarübersicht der MFM, sowie das Handbuch "Der
Bildermarkt" mit umfangreichen Brancheninformationen und einem
Gesamtverzeichnis der im BVPA zusammengeschlossenen Bildagenturen, mit
genauer Beschreibung der Agenturen, können Sie (nur zusammen) zum Preis von EURO 33,-
, (Versand ins Ausland zuzüglich Versandkosten EURO 3,-) direkt
beim BVPA, Lietzenburger Straße 91, D-10719 Berlin, Fax: (030) 324 70
01, bestellen.
© MFM / BVPA 1996/2005

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