BVPA - Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V.
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MFM - Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
Mehrere Arbeitskreise des BVPA befassen sich - zum Teil unter Einbeziehung branchenkundiger Nichtmitglieder - mit der Beobachtung der aktuellen Marktgegebenheiten sowie mit der Entwicklung zukunftsorientierter Brancheninitiativen.
Branchengeltung haben in den vergangenen Jahren die Empfehlungen des Arbeitskreises Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) gewonnen.
Die 1986 begonnene Arbeit einer Bestandsaufnahme der marktüblichen Honorare und Konditionen war die Grundlage einer seither kontinuierlich erfolgten Marktbeobachtung und statistischen Erfassung der sich verändernden Branchenusancen und Honorare. Gespräche mit Bildverwendern und deren Verbandsorganen trugen dazu wesentlich bei.

Diese Fixierung der jeweils aktuellen Situation, sozusagen in einer jährlichen Momentaufnahme wird von der MFM bis heute praktiziert, um den mittelständischen Bildlieferanten die Marktverhältnisse transparent zu machen und ihnen damit einen praktikablen Orientierungsrahmen zu geben. Bereits bei Erscheinen der jeweils neuesten MFM-Honorarübersicht werden die MFM-Mitglieder aufgefordert, in mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten stattfindenden Workshops ihre praxisnahen Erfahrungen einzubringen. So ergibt sich jeweils im Honorarraster und in den Konditionen ein wirklichkeitsnahes Spiegelbild der Mittelwerte und der marktüblichen Bedingungen.

Übrigens nicht nur zum Nutzen und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Bildarchive, sondern auch zum Vorteil der Bildabnehmer. Die weitsichtigeren unter ihnen haben erkannt, daß realistische Honorare und Konditionen auch ein Instrument zur Erhaltung wertvoller Bildbestände sind. Allzuleicht könnte eine rigorose Preispolitik seitens der Bildnutzer die Existenz kleinerer Unternehmen gefährden.
Das Verschwinden solcher Bildressourcen würde somit indirekt auch das Verfassungsgebot der Meinungsvielfalt und damit der Pressefreiheit beeinträchtigen. Das Überleben gerade der kleinen und mittleren Betriebe gehört mit zu den Bedingungen, dem Monopolisierungstrend im publizistischen Markt entgegenzuwirken und dem Anspruch einer liberalen , freien Marktwirtschaft gerecht zu werden.

Vergleicht man die Honorarstrukturen der letzten 10 Jahre, so erscheinen die folgenden Veränderungen besonders signifikant:

  1. Das Prinzip der Honorar-Bezugspunkte "Auflage" und „Abbildungsgröße“ hat sich durchgesetzt und wurde konsequent auf fast alle vergleichbaren Nutzungszwecke übertragen. So war beispielsweise in der Honorarempfehlung 1982 bei den Tageszeitungen noch ein Abdruckhonorar unabhängig von der Abbildungsgröße genannt. Inzwischen wird auch in diesem Medium das Honorar nach Auflage und Abbildungsgröße berechnet.

  2. Die Auflagenstaffelung in den einzelnen Mediengruppen wurde im Laufe der Jahre mehr und mehr gestrafft, das heißt auf weniger Berechnungs-Obergrenzen reduziert.

  3. Inkonsequente Honorarsprünge innerhalb der Berechnungskoordinaten sind inzwischen weitestgehend eliminiert. Die Honorarlinien stehen heute in einem logischeren Verhältnis zu Auflagengruppen und Abbildungsgrößen.

  4. Da immer neue Nutzungsarten für Bilder relevant wurden, sind die Honorarempfehlungen um weitere medienbezogene Honorarraster ergänzt worden. Der vielschichtigeren Medienlandschaft wurde durch die Beschreibung neuer Nutzungsgruppen Rechnung getragen. Neu hinzugekommen sind Fotoverwendungen auf CD-ROM, Photo-CD's, CD-1 und MOD'S. Ebenso berücksichtigt sind Servicekosten für die von den Agenturen zunehmend gebotene Möglichkeit der elektronischen (online) Recherche in Bilddatenbanken sowie der Übermittlung von digitalen Bilddaten.

  5. Ein Wegfall der Unterscheidung beim Honorar zwischen S/W- und Farbvorlage hat sich seit Jahren durchgesetzt. So wird auch bei S/W-Wiedergabe einer Farbvorlage das gleiche Honorar wie bei einer Farbwiedergabe angesetzt. Es gibt nur noch ein einheitliches Honorar.

  6. Im täglichen Geschäft mit Nutzungsrechten spielen nicht nur die Honorare eine Rolle. In vielen Fällen ist die Rechtevergabe auch an spezielle Konditionen gebunden, die in den MFM-Honorarempfehlungen ebenfalls dokumentiert sind. Zuschläge, Nachlässe und Sonderbedingungen sind mittlerweile für fast alle Verwendungskategorien standardisiert.

  7. Auch die neben den Nutzungshonoraren anfallenden marktüblichen Gebühren, wie sie in den Liefer- und Geschäftsbedingungen der meisten Bildagenturen ausgedruckt sind, sind in der Honorübersicht dokumentiert.

Aus der bisherigen Entwicklung des Bildermarktes und aus MFM - Sicht läßt sich folgendes Resümee ziehen

  1. Die MFM Honorarübersicht ist ein realistisches und repräsentatives Spiegelbild der auf dem Bildermarkt üblichen Honorare und Konditionen.

  2. Die MFM-Honorarübersicht ist für die mittelständischen Bildanbieter ein Orientierungsrahmen, um im Wettbewerb mit nichtmlittelständischen Bildlieferanten und gegenüber den wirtschaftlich erheblich stärkeren Abnehmern zu bestehen.

  3. Die MFM-Honorarübersicht ist auch für Bildabnehmer eine nützliche Kalkulationshilfe zur Etatplanung.

  4. Die MFM-Honorarübersicht trägt durch ihre Systematik zur Normierung von Begriffsbestimmungen bei und machen damit die Handhabung der Geschäftsbeziehungen zwischen Bildanbieter und Bildnutzer leichter und transparenter.

Die jeweils aktuelle Honorarübersicht der MFM, sowie das Handbuch "Der Bildermarkt" mit umfangreichen Brancheninformationen und einem Gesamtverzeichnis der im BVPA zusammengeschlossenen Bildagenturen, mit genauer Beschreibung der Agenturen, können Sie (nur zusammen) zum Preis von EURO 33,- , (Versand ins Ausland zuzüglich Versandkosten EURO 3,-) direkt beim BVPA, Lietzenburger Straße 91, D-10719 Berlin, Fax: (030) 324 70 01, bestellen.

© MFM / BVPA 1996/2005





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