BVPA - Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V.
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Branchen-News 2010

 Mitgliederversammlung 2010 in Berlin     Foto: Robert Schlesinger

 

BVPA wählte neuen Vorstand

Bei den turnusmäßigen Wahlen am 23. April bestimmten die Mitglieder auf der 40. Jahresversammlung des Bundesverbandes der Pressebildagenturen (BVPA) in Berlin einen neuen Vorstand. Neue Vorstandsvorsitzende ist Edith Thompson (dpa picture-alliance). Ebenfalls neu im Vorstand sind Jan Leidicke (Keystone Pressedienst), Hella Schmitt (Süddeutsche Zeitung-photo) und Michael Weniger (Berlin Picture Gate). Dem Gremium gehört auch der Vorsitz der Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing (MFM) an, der mit Susanne Baumgarten (vario-images) in gleicher Besetzung bestehen bleibt, ebenso wie deren Stellvertreter Alexander Guth (Keystone Pressedienst).


April 2010


Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von
Preußischen Schlössern und Gärten

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den Ländern Berlin und Brandenburg zu Eigentum und zu Verwaltungszwecken übertragenen Parkanlagen und Schlösser in Anspruch. Außerdem begehrt sie deswegen Schadensersatz. Der Streit betrifft Fotos und Filme, die in und von den Parkanlagen der Stiftung aus gefertigt worden sind, dagegen nicht Innenaufnahmen in den Gebäuden.
Der Fotograf hatte eine DVD erstellt, die u. a. die Parkanlagen und Schlösser und weitere historische Gebäude in Potsdam zeigen. Die Fotoagenturen hatten in einem Bildportal für Print-Medien im Internet Bilder von den Parkanlagen und Außenansichten der Schlösser zum Download gegen Gebühren bereit gestellt.
Die Stiftung vertritt die Ansicht, aus ihrem Eigentum an den Kulturobjekten lasse sich ihr ausschließliches Recht an Fotos und deren gewerblichen Verwertung herleiten. Außerdem habe sie seit 2005 durch ihre Parkordnung ein unter Erlaubnisvorbehalt stehendes Verbot der Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verhängt. Jeder Besucher, der an Tafeln mit entsprechenden Hinweisen vorbei die Parkanlagen betrete, sei an diese ausgehängten Bedingungen gebunden.
Das Landgericht Potsdam hat durch Urteile vom 21.11.2008 allen drei Klagen stattgegeben. Auf die dagegen eingelegten Berufungen hat der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit am 18.2.2010 verkündeten Urteilen die Klagen der Stiftung abgewiesen.
Das Oberlandesgericht hat zur Begründung ausgeführt, es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen. Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass es gesehen werde. Diese Möglichkeit habe allerdings nur ein Privateigentümer, nicht dagegen die Stiftung. Ihr sei das Eigentum an den Parkanlagen und Schlössern von den Ländern Berlin und Brandenburg deswegen übertragen worden, damit sie gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Oberlandesgericht hat außerdem entschieden, dass die Besucher der Parkanlagen auch nicht aufgrund der Parkordnung vertraglich verpflichtet seien, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen. Da keine Einlasskontrollen stattfinden und die Anlagen tagsüber ohne jede Einschränkung betreten werden können, müssten Besucher den Eindruck haben, der Zutritt sei unbeschränkt gestattet, solange sich der Parkbesucher ordentlich beträgt und die Anlagen nicht schädigt.
Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Brandenburg, den 18. Februar 2010 (Urteile vom 18.2.2010 - 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09)
Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht - Pressestelle - 14767 Brandenburg an der Havel
Februar 2010


Caroline von Monaco gewinnt gegen „Paris Match“
Auf gerichtliche Anordnung musste das Wochenmagazin am Donnerstag 28.1. auf der Titelseite mitteilen, dass es die Rechte von Prinzessin Caroline und Ernst August Prinz von Hannover verletzt habe. „Paris Match“ hatte im September 2009 auf der Titelseite ein Foto von Caroline veröffentlicht und die Trennung des Paares gemeldet. Diese Information sei von allen Medien Europas und der Welt verbreitet worden, schrieb Redaktionschef Olivier Royant und beklagte die Entscheidung als einen extrem schweren Eingriff in die Freiheit der Information. „,Paris Match‘ wurde verurteilt, weil es die Wahrheit gesagt hat“,.
Das französische Gericht entschied dagegen im Dezember, der Bericht habe „die Privatsphäre und das Recht auf das eigene Bild von Caroline und Ernst-August von Hannover verletzt“.
Februar 2010


PICTAday - Tagesmesse für die Bildbranche
Der BVPA veranstaltet den ersten PICTAday, eine Tagesmesse der Bildagenturen für die Bildbranche, um Anbieter und Käufer von Fotos, Illustrationen und Footage zusammenzubringen. 25 Aussteller werden sich präsentieren. Der PICTAday findet am 6. Mai in München von 10-18 Uhr statt. Veranstaltungsort ist die "Trafohalle", Martin-Luther-Str. 2, 81539 München. Bildredakteure und Art Buyer finden in einem perfekten Ambiente mit Speisen und Getränken eine ideale Gelegenheit, um das breite Angebot der unterschiedlichsten Bildanbieter kennenzulernen und neue Geschäftskontakte für den Bildeinkauf zu knüpfen. Der BVPA setzt damit seine Messeaktivitäten fort, die 2003 mit der PICTA, der ersten Bildagenturmesse in Deutschland überhaupt, begonnen hatte. Während diese und die folgenden PICTA-Messen 2004 bis 2006 in Hamburg stattfanden, wurde die PICTA 2007 gemeinsam mit der marketing-services-Messe in Frankfurt veranstaltet. 2008 fand die PICTA wieder unter BVPA-Regie in Hamburg statt. Angesichts der momentanen wirtschaftlichen Situation und der Medienkrise ist eine so umfangreiche und aufwändige Messe derzeit nicht durchführbar. Um dennoch ein Marketinginstrument für die Bildbranche zu bieten, hat sich der BVPA entschlossen, mit dem PICTAday eine kleine feine Tagesmesse zu veranstalten.
Februar 2010


Neue Ausweisung IVW-geprüfter Online-Nutzungsdaten
Seit Dezember 2009 werden die von der IVW monatlich ermittelten Leistungswerte von Online-Werbeträgern dem Markt in einer neu strukturierten und erweiterten Ausweisung zur Verfügung gestellt. Die Gesamtliste mit allen IVW-geprüften Angeboten enthält ausschließlich Angaben zu den ermittelten Visits. Die Einzelausweisung der Angebote wird um weitere Leistungswerte nach der neuen Messgröße "Kategorien-Visits" ergänzt. Sämtliche nach der Messgröße "PageImpressions" erhobenen Daten finden schließlich innerhalb der monatlichen IVW-Veröffentlichung in der Einzelausweisung der Angebote ihren neuen Platz. http://ausweisung.ivw-online.de/
Februar 2010


Niederlage für Schlösserstiftung
Keine Knips-Gebühr in Brandenburgs Parks und Gärten

Brandenburg/Havel - Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg darf laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Gericht heute in Brandenburg/Havel. Es wies damit drei Klagen der Stiftung gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen zurück, denen das Landgericht Potsdam zuvor stattgegeben hatte. Die Stiftung argumentiert, als Eigentümerin der Kultureinrichtungen stehe ihr das ausschließliche Recht an Fotos zu.
Februar 2010


Photojournalist - der (fast) schlechteste Job der Welt
- zumindest wenn man dem aktuellen Job-Ranking des "Wall Street Journals" Bedeutung beimisst, das sich an den Kriterien: "environment, income, employment outlook, physical demands und stress" orientiert. Platz 189 von 200 Plätzen - "schlechter" waren nur Fleischer, Briefträger, Stromableser, Bauarbeiter, Taxifahrer, Müllmann, Holzfäller ...
http://online.wsj.com/public/resources/documents/st_BESTJOBS2010_20100105.html
Januar 2010


Gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart - aber nicht für Fotojournalisten
5.01.2010 - Nach über sechsjährigen Verhandlungen ist es den Gewerkschaften DJV und ver.di gelungen, mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger gemeinsame Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen zu vereinbaren. Damit sollen verbindliche Grundlagen für die angemessene Honorierung von Textbeiträgen für Tageszeitungen geschaffen werden. Die Honorarhöhen liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen am 1. Februar in Kraft treten.
Für Fotojournalisten ist es bisher nicht gelungen, zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen. DJV und ver.di haben mit dem BDZV weitere Verhandlungen - ab dem 1. Janaur 2011 (!) - vereinbart und angekündigt, die Schlichtungsstelle anzurufen, wenn keine Einigung zustande kommt.  
Januar 2010