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Aktuelle News
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PICTA 2008 - Marktplatz Nr. 1 des digitalen Bilder-Business Mit über 1.300 Fachbesuchern, 41 Ausstellern und einem vielseitigen Vortragsprogramm präsentierte sich die PICTA vom 6.-8. März 2008 wieder in Hamburg als zentrale Messe für die digitale Bilder-Industrie in Deutschland. Die PICTA vollzog mit der Rückkehr an den Medienstandort Hamburg einen erfolgreichen Neustart und setzte Maßstäbe. Das Konzept ist voll aufgegangen. Besucher und Aussteller waren begeistert, nicht nur von der Location, auch von der kompakten Darstellung und professionellen Präsentation. Die PICTA hat wieder ein eigenes Profil, eine klare Struktur und zog eindeutiges Fachpublikum. Sie ist eine Plattform für die Herausforderungen des Bildermarktes. Die ausstellenden Bildagenturen haben ihre Innovationskraft gezeigt. Mit Bewegtbildmaterial (Footage) konnten die Besucher erstmals auch eine Erweiterung des "visual content" bemerken. Aussteller und Besucher vergaben Bestnoten: "Beste PICTA überhaupt", "ausgezeichnete Gespräche", "optimale Fachbesucher", "wir hatten bereits am ersten Tag deutlich mehr Kunden als letztes Jahr", "sehr gutes Feedback", "wer nicht auf der PICTA ist, macht einen Fehler", "sehr gute Kombination aus Messeauftritt und Fachvorträgen", "bessere Infrastruktur am neuen Standplatz", "hervorragende Plattform für Bildanbieter und Bildverwender", "keine andere Messe bietet diese Möglichkeit", "wir haben alle wichtigen Partner treffen können und neue hinzugewonnen". Die Verweildauer und Besucherfrequenz auf den Ständen stieg im Vergleich zum Vorjahr. Mit diesem erfolgreichen Verlauf und Zuspruch von Fachleuten untermauerte die PICTA eindrucksvoll ihre Fokussierung auf die Kernzielgruppe sowie ihre Position als wichtigstes Zentrum und erlebbarer Überblick des Bildermarktes in Deutschland.
März 2008

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Getty Images für 2,4 Mrd. Dollar verkauft Die Getty Images Inc. (ISIN US3742761030/ WKN 912281), der weltgrößte Lieferant von Bildern und Videos für Medien- und Werbeunternehmen, hat am Montag, den 25.1.8 einer Übernahmeofferte des Finanzinvestors Hellman & Friedman LLC zugestimmt. Demnach sollen die Aktionäre von Getty Images im Rahmen der Vereinbarung 34,00 Dollar je Aktie in bar erhalten, was einem Aufschlag von 55 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom 18. Januar entspricht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Konzern die Prüfung strategischer Optionen hinsichtlich eines möglichen Verkaufs angekündigt. Das Gesamtvolumen der Übernahmeofferte wurde auf 2,4 Mrd. Dollar beziffert.
Februar 2008

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Börsenverein mit neuer Online-Bücherdatenbank - Libreka Das vom Börsenverein seit nunmehr 3 Jahren vorbereitete Projekt „Volltextsuche Online“ VTO ist seit Anfang des Jahres 2008 unter www.libreka.de online, Diese Literaturnachweisdatenbank wird von der "MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH" betrieben, die eine Gesellschaft des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist. Libreka.de stellt sowohl dem Buchhandel als auch potentiellen Buchkäufern eine Kurzinformation der Bücher zur Verfügung, wobei nur Teile des Buches (Titel, Inhaltsverzeichnis, einige Probeseiten und Rücktitel) sichtbar gemacht werden. Die MVB erwirbt von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst pauschal die Rechte, in Büchern veröffentlichte Fotografien und Werke der Bildenden Kunst in libreka! anzeigen zu dürfen. Die hierfür gezahlte Vergütung wird von der VG nach dem Verteilungsschlüssel an die Bildrechteinhaber ausgeschüttet. Diese Rechtsübertragung ist für die Verlage bis zum 31.12.2009 insoweit kostenfrei, weil diese anfallenden Nutzungsgebühren bis dahin die MVB übernimmt und an die Verwertungsgesellschaft zahlt. Ab dem 1.1.2010 zahlen die Verlage. Ausführliche Informationen zu Libreka unter http://info.libreka.de/. Bilder werden in diesem Zusammenhang nicht losgelöst im Internet genutzt, sondern nur im Werkzusammenhang angezeigt. Die Rechteübertragung beschränkt sich somit auf das Ansehen bzw. Testlesen von online gestellten Büchern.
Januar 2008

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„Back to the roots“ – Die PICTA kehrt 2008 zurück nach Hamburg. Vom 6. bis 8. März findet die PICTA wieder am Medienstandort Hamburg, im Börsen- und Commerzsaal der Handelskammer statt. Auf der wichtigsten Bildanbieter-Messe weltweit, treffen sich im Frühjahr 2008 Bild-Agenturen, Bild-Redakteure, Art-Buyer und Fotografen. Und wie schon in den vergangenen fünf Jahren bietet der BVPA auch im nächsten Jahr ein abwechslungsreiches Programm.
Januar 2008

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Getty steht zum Verkauf. der Schätzwert der größten Bildagentur der Welt: 1,5 Milliarden Dollar Die Investment - Firma Goldman Sachs wurde von getty beauftragt, die Agentur bei ihrer Verkaufsentscheidung zu unterstützen. Offensichtlich soll es schon einige Interessenten geben. Wer könnte das sein? Private Equity Companies, wie Kohlberg, Kravis, Roberts sollen schon Interesse gezeigt habe, schreibt die NYT.
Januar 2008

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»Getty kämpft gegen Billiganbieter« titelte die „Financial Times Deutschland“ (FTD, am 24.1.08) und in der Unterzeile „Online-konkurrenten bedrohen das Geschäftsmodell - Weltgrößte Bildagentur stellt sich selbst zum Verkauf“. Interessenten, die bis Ende Januar Gebote abgeben sollen, könnten 1,5 Mrd. Dollar zahlen. Die Verkaufsentscheidung illustriere eine Umwälzung in der 2 Mrd. Dollar schweren Bildbranche - so die FTD weiter. Der Konkurrenzkampf gehe nicht nur gegen Corbis und Jupitermedia. Vielmehr gerieten die traditionellen Bildagenturen durch Microstock-Bildagenturen, wie Fotolia und Shutterstock in Bedrängnis, die Fotos für 1 oder 2 Dollar „verscherbeln“. Qualität werde zunehmend unwichtig, Werbeagenturen und Magazine brauchten noch exklusive Bilder, für Webseiten reiche hingegen die Billigvariante. Bei Getty mache sich diese Entwicklung in sinkenden Verkäufen bemerkbar. Im dritten Quartal [2007] verzeichnete die Agentur einen Gewinnrückgang von 31 Prozent auf 25,7 Mio. Dollar. Getty reagierte mit Entlassungen, dem Aufbau billiger Angebote und Zukäufen, z.B. iStockphoto. Seit Ende 2007 werden Bilder mit niedriger Auflösung für 49 Dollar zur Mehrfachverwendung verkauft. Das Kerngeschäft machten mit 65 Prozent des Umsatzes jedoch immer noch die hochwertigen Bilder aus. Experten analysierten, das die Werbegelder zunehmend ins Web flössen und zudem immer bessere Digitalkameras und Suchtechnologien den Markt für billige Hobbyfotografie vergrößert hätten. Jonathan Klein (Getty-CEO) bezeichnete das traditionelle Bildergeschäft als „hart für uns alle“.
Januar 2008

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Die neuen Broschüren sind erschienen Der Bildermarkt 2008 ist vollständig überarbeitet und enthält u.a. folgende neue Texte: - Neue Chancen für die Fotografie - Der Strukturwandel auf dem Medienmarkt - Streifzug durch die unendlichen Weiten der digitalen Bilderwelt - aus dem Blickwinkel der Bildredaktion des STERN - Wo gibt es die Ein-Dollar-Bilder? Ein Microstock Marktüberblick - Die Bildrecherche - BVPA-Wirtschaftsstudie des Bildermarktes - Veränderungen im internationalen Bildanbieter-Markt Neue Geschäftsmodelle im Bildermarkt - aus der Perspektive USA - „IPTC-Felder“ enträtselt - IIM vs. IPTC-Core – Metadatenstandards im Umbruch sowie der Auflistung neuer Urteile zum fotografischen Urheberrecht. Die Bildhonorare 2008 sind ebenfalls aktualisiert und übersichtlicher strukturiert worden. Neben den Vergütungen für einzelne Bildnutzungen (redaktionell, Handelsprodukte, Werbung/PR/Corporate Publishing) gibt es auch Hinweise zu Pauschalvergütungen (für Mehrfachnutzungen, Royalty Free, Microstock u. Abonnements).
Dezember 2007

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Kein Vorrats-Bilderverbot Der BGH entschied (Urteil vom 13.11.07, Gz.: VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06), dass die Veröffentlichung von Pressefotos aus dem Privatleben von Franziska van Almsick nicht vorbeugend gerichtlich verboten werden kann. Im Sinne der Pressefreiheit kann eine Unterlassung nur für bereits veröffentlichte Fotos verlangt werden.
Dezember 2007

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Ende des bundeseinheitlichen Presseausweises Am 7. Dezember 2007 hat die Innenministerkonferenz entschieden, dass es den bundeseinheitlichen Presseausweis nicht mehr gibt. Lediglich für 2008 dürfen die Presseausweise noch mit dem Legitimationshinweis der Innenminister auf der Rückseite erscheinen. Damit ist das Privileg der bisher ausstellungsberechtigten Verbände DJV, DJU/verdi, BDZV und VDZ beendet. Der bundeseinheitliche Presseausweis basierte seit 1951 auf einem Runderlass der Innenminister der Länder, der federführend vom größten Bundesland Nordrhein-Westfalen erteilt wurde, in der letzten Fassung vom 25.11.1993. „Bundeseinheitlich“ bezog sich auf die Alternative, dass Behörden jeweils eigene Ausweise ausstellten. Alle anderen im Runderlass nicht genannten Organisationen, die einen Presseausweis herausgaben, wurden von den Ausstellungsberechtigten abgemahnt und zur Einstellung der Ausgabe aufgefordert. Auch Versuche in die Gruppe der ausstellungsberechtigten Verbände aufgenommen zu werden, wurde laufend abgelehnt, so auch der BVPA 1990. Ebenso erging es der Fotojournalistenorganisation FreeLens, die jedoch 2004 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erstritt, das auch eine Gleichbehandlung anderer Verbände zur Ausstellung von Presseausweisen eröffnete. Deshalb hatten sich im November 2005 die Verbände FreeLens, Verband Deutscher Lokalzeitungen, AG Dok, Verband Deutscher Sportjournalisten und der BVPA in einer „Arbeitsgemeinschaft Presseausweis“ an die Innenminister gewandt, um in die Liste der Ausgabeberechtigten aufgenommen zu werden. Daraufhin kam es im März 2006 zu einer ersten Gesprächsrunde mit Vertretern der Innenminister der Länder sowie 3 weiterer Organisationen über den bundeseinheitlichen Presseausweis. Im Oktober 2006 stellte die Innenministerkonferenz (IMK) fest, dass alle 12 Verbände die Kriterien zur Ausstellungsberechtigung erfüllen würden und forderte sie auf, gegenseitig Verhandlungen aufzunehmen, um ein einheitliches System für die Ausweisausstellung herbeizuführen. Die bisher Ausstellungsberechtigten (DJV, DJU, BDZV, VDZ) sprachen jedoch nur mit FreeLens und dem Verband Deutscher Sportjournalisten. Obwohl DJV, DJU, BDZV u. VDZ nicht die Hoheit zur Vergabe der Ausstellungsberechtigung besaßen, schlossen sie Mitte 2007 mit FreeLens und VDS einen Vertrag über die Ausgabe von Presseausweisen. Letzte Versuche alle Verbände einzubeziehen scheiterten am 30.10. in Hamburg und am 29.11. beim Innensenator in Berlin kurz vor der Innenministerkonferenz am 6/7. Dezember. Schon Im Vorfeld war das Meinungsbild bei den Innenministern so gelagert, dass 15 gegen und nur 1 Bundesland für die Beibehaltung des bundeseinheitlichen Presseausweises waren. Sie hielten den Ausweis als Legitimationspapier gegenüber Behörden für nicht notwendig. Die übrigen Vergünstigungen (bei Bahn, Hotels oder Autokauf) waren sowieso nie Zweckgegenstand des Presseausweises. Die bisher ausstellungsberechtigten Verbände haben nunmehr gemeinsam mit FreeLens und dem Verband Deutscher Sportjournalisten in einer Pressemeldung bedauert, dass der Vermerk der Innenministerkonferenz nicht mehr auf der Ausweisrückseite erscheinen darf und gleichzeitig angekündigt, dass der Presseausweis als qualifiziertes Arbeitsmittel der Journalisten in der gewohnten Qualität erhalten werde. Dies lässt vermuten, dass BDZV, DJV, dju/ver.di, VDZ, Verband Deutscher Sportjournalisten und Freelens ab 2009 einen gemeinsamen Ausweis ausgeben. Alle anderen Verbände können nunmehr ebenso und unbehelligt einen Presseausweis ausgeben.
Dezember 2007

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FAZ – 300 Fotos mehr im Jahr Seit dem 5. Oktober 2007 erscheint die FAZ in neuem Layout. Jahrzehnte pflegte die FAZ ihr Erscheinungsbild als “Bleiwüste”. Nach und nach schlichen sich Fotos und in den letzten Jahren sogar Farbbilder ins Blatt. Vorbild war die vor sechs Jahren herausgebrachte Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, die mit einer Auflage von 322.521 kontinuierlich mehr Leser erreichte, während die FAZ bei 361.541 Exemplaren sogar sank und im Vergleich hinter der Süddeutschen Zeitung mit 443.906 Exemplaren liegt. Die FAZ-Titelseite war also eine reine Textseite, mit wenigen Ausnahmen. Seit 1949 erschienen dort nur 33 Mal Fotos, jeweils nur zu außergewöhnlichen Ereignissen, zuletzt im Mai 2005 zur Wahl von Papst Benedikt XVI. Seit 5. Oktober erscheint nun jeden Tag ein großes Titelfoto.
November 2007

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KSV-Abgabe sinkt erneut Nach dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf der Künst-lersozialabgabe-Verordnung 2008 wird der Abgabesatz für das nächste Jahr 4,9 Prozent betragen. Dieser Hinweis ist noch vorläufig. In den letzten Jahren hatte sich jedoch an der Vorabmeldung nichts mehr geändert. Damit scheinen die Bemühungen des Ministeriums durch die Änderung des Künstler-sozialversicherungsgesetzes, die am 15. Juni 2007 in Kraft trat, zu wirken. Durch die eingeleiteten Umstrukturierungen bei der Künstlersozialkasse und die Übertragung der Überprüfung aller Unternehmen bzgl. KSV-Abgabepflicht auf die Deutsche Renten-versicherung (DRV) steigt das Aufkommen im Abgabebereich. Somit kommt die KSV den Forderungen mehrerer Initiativen zur Senkung der Abgabe näher. 2005 war der Abgabesatz von 4,3 auf 5,8% gestiegen und hatte einen erheblichen Protest der Abgabepflichtigen ausgelöst.
September 2007

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Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes in Kraft Das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und ergänzende Gesetze ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Jg. 2007 Teil I Nr. 26, vom 14.6.07) am 15. Juni 2007 in Kraft getreten. Diese dritte Änderung des Künstlersozial-versicherungsgesetzes war in einem breiten Konsens der Verbände der Versicherten und der Abgabepflichtigen entstanden und passierte sowohl den Deutschen Bundestag als auch den Bundesrat ohne Probleme. Das Gesetz sieht ausgewogene Maßnahmen zur besseren Erfassung der Verwerter künstlerischer Leistungen und der Überprüfung der versicherten Künstler und Publizisten vor. Nunmehr wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für die Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht aller Unternehmen zuständig sein. Im Rahmen der üblichen Betriebsprüfungen der DRV wird geprüft, ob die Künstlersozialabgabepflicht vorlag und ob dieser nachgekommen wurde. Die Künstler-sozialkasse wird ihre Prüftätigkeit künftig auf die Stichproben der Versicherten sowie auf die Ausgleichsvereinigungen konzentrieren.Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine deutliche Durchsetzung der Abgabe- und Versicherungspflicht, um die Einnahmesituation zu verbessern und insbesondere den Abgabesatz (der derzeit 5,1% beträgt) auch künftig auf einem vetretbaren Niveau zu halten.
Juni 2007

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PICTA 2007 Vom 22. bis 24. Mai präsentierten sich die Bildagentur-Messe PICTA und die Marketing Services in Frankfurt am Main. Die Veranstalter und Aussteller ziehen ein überwiegend positives Fazit. 500 Aussteller, davon 48 auf der PICTA, zeigten drei Tage lang die neuesten Produkte und Dienstleistungen der Bild- und Marketingbranche auf dem Frankfurter Messegelände. Die Besucherzahlen lagen mit insgesamt über 9.200 und davon 2.800 direkt für die PICTA wieder auf hohem Niveau. Die Bildagentur-Messe PICTA war zum ersten Mal auf dem Stammplatz der Marketing-Services in Frankfurt, mit der sie auch schon im letzten Jahr eine Partnerschaft geschlossen hatte. Zwar präsentierten sich in Frankfurt weniger PICTA-Aussteller, doch diese waren größtenteils sehr zufrieden, denn in Frankfurt konnten viele eine neue Besucherklientel erreichen. Die Aussteller haben sich auf den Standortwechsel eingelassen und wurden positiv überrascht. Besonders großes Interesse verzeichneten auch dieses Jahr wieder die begleitenden Informationsplattformen, wie das PICTA-Forum. Die zwölf Vorträge über Bildthemen waren Publikumsmagneten und haben bei den Zuhörern einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.
Mai 2007

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Photographie steuerrechtlich weiterhin kein Kunstgegenstand ! ?
Nach der noch weitgehend unbekannten Neufassung der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie (2006/112/EG vom 28.11.06) wird die Photographie im Anhang IX unter den Kunstgegenständen aufgeführt und gleichzeitig eine Begriffbestimmung geliefert, was darunter zu verstehen ist; „vom Künstler aufgenommene Photographien, die von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen wurden und signiert sowie nummeriert sind; die Gesamtzahl der Abzüge darf, alle Formate und Trägermaterialien zusammengenommen, 30 nicht überschreiten“ (Anhang IX, Teil A, Nr.7 der Richtlinie). Entsprechend Art. 311 Abs. 2 können Mitgliedsstaaten jedoch vorsehen, dass Photographien nicht als Kunstgegenstand gelten. Im Umkehrschluss eröffnet sich damit (für Deutschland) aber die Möglichkeit, der Richtlinie zu folgen und künstlerische Photographien als Kunstgegenstand anzusehen. Auf der anderen Seite werden aber in dem Verzeichnis der Gegenstände (Anhang III), auf die nach Art. 98 Abs. 2 ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden kann, weder die Kunst bzw. Kunstgegenstände noch die Photographie aufgeführt. Das könnte heißen, dass Kunst generell dem vollen Steuersatz unterstellt wird bzw. werden soll. Einen ermäßigten Steuersatz können die Mitgliedsstaaten nach Art. 103 aber auf die Einfuhr von Kunstgegenständen vorsehen (Photographie jedoch nur, wenn sie als Kunstgegenstand vorgesehen ist). Urheberrechtliche Vergütungen für die Einräumung von Bildnutzungsrechten behalten den ermäßigten MwSt-Satz. Die Richtlinie ist bis 1. Januar 2008 in nationales Recht umzusetzen.
Februar 2007

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• EU-Abgeordnete: 600.000 € Geldstrafe für Urheberrechtsverletzung • Bundesjustizministerin: 50 € Abmahngebühr für Anwälte
In der derzeitigen Diskussion um den Vorschlag für die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, die bisher als Strafmaß 100.000 € für einfache Vergehen bis zu 300.000 Euro sowie Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren vorsieht, haben französische Abgeordnete eine maximale Geldstrafe von 600.000 € gefordert. Ein niederländischer Abgeordneter will, dass jeder Kauf einer Raubkopie oder eines Piraterieguts als "Hehlertätigkeit" angesehen und entsprechend bestraft wird. In der EU existieren noch nicht überall strafrechtliche Vorschriften bei Verletzungen geistigen Eigentums. Das deutsche Recht kennt diese zwar im Urheber-, Patent- und Markenrecht, sie werden aber in geringfügigen Fällen und im privaten Bereich bisher nur selten angewendet. Im Rahmen der Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes sind jedoch auch noch eine Bagatellklausel oder eine Freistellung von der Strafverfolgung bei Nutzungen zu privaten Zwecken in der Diskussion. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gegen "hinterfragungswürdig" hohe Kostennoten von Anwälten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, d.h. eine gesetzliche Beschränkung der Gebühren für Anwälte. "Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 € gegenüber dem Abzumahnenden betragen", so Frau Zypries. Vielfach sei die Ansetzung der Gegenstandswerte für die Benutzung auf einer privaten Homepage und sich daraus ergebende anwaltliche Abmahnkosten zu hoch. Auch bei der Nutzung von geschützten Fotos werde sehr weit übers Ziel hinausgeschossen. Es gehe der Ministerin aber nicht darum, die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu reduzieren, sie wolle nur nicht, dass exorbitante Anwaltskosten verlangt werden können und Kanzleien die Abmahnung von Nutzern als Geschäftsmodell betreiben.
Januar 2007

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BVPA widerspricht Honorarregelungen der Axel Springer AG
Seit letzter Woche verschicken die Axel Springer AG bzw. verbundene Firmen und Tochter-Unternehmen als Grundlage einer zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den Verlagen und freien Journalistinnen und Journalisten, Allgemeine - Geschäfts - Bedingungen, die in ihrem Versuch der Aneignung von Autorenrechten einmalig sind.
Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) dessen Mitgliedsagenturen in Deutschland ca. 7.000 Fotografen vertreten, kann einen solchen Versuch der Enteignung von Autoren nicht hinnehmen.
Dieser Buy-out soll nach dem Wunsch des Verlagshauses - möglichst zu einem pauschalen einmaligen Honorar erfolgen, so dass insbesondere Fotojournalisten eine weitere Vermarktung ihres Bildmaterials sowohl in eigener Regie als auch über Bildagenturen nahezu unmöglich wird. Damit wird das seit 2002 gültige Urhebervertragsrecht, das die Urheber angemessen am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke beteiligen und einem Ungleichgewicht der Vertragsparteien entgegen wirken soll, ad absurdum geführt.
Der BVPA, erwartet vom Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG, Dr. Döpfner, eine Korrektur der im groben Missverhälnis stehenden vorformulierten Nutzungsbedingungen, und erklärt, dass die durch einseitige Verwerterinteressen entstehende Störung des Vertragsverhältnisses zwischen Fotojournalisten und Bildagenturen nicht akzeptiert werden wird.
Der BVPA hat in diesem Zusammenhang auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit diesem Beispiel darauf aufmerksam gemacht, dass durch solche oktroyierten Honorarbedingungen das seit 2002 in Kraft befindliche Urhebervertragsrecht weitgehend ins Leere läuft, das gerade der unterschiedlichen Marktmacht zwischen Verwertern und Urhebern Rechnung tragen wollte. Die Vorgehensweise von Springer/Ullstein konterkariert die gesetzlich gegebene Möglichkeit der Verhandlung von Verwerten und Urhebern über angemessene gemeinsame Vergütungsregeln. Die Justizministerin wurde deshalb vom BVPA aufgefordert, die Überprüfung der Entwicklung des Urhebervertragsrechtes durch das BMJ, wie es bei der Gesetzgebung propagiert wurde, dringend anzugehen und darzulegen, welche Maßnahmen das BMJ plant, damit das Urheberrecht nicht endgültig zu einem Verwerterrecht mutiert.
Im Sinne eines freien Marktes und einer freien Entscheidung der Urheber hält der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) die Vorgehensweise von Springer/Ullstein für ein unzulässiges Diktat. Der BVPA sieht in dem Vorgehen des Verlagshauses eine einseitige Begünstigung der Verwertungsbedingungen und solidarisiert sich mit den Jornalistenorganisationen DJV, DJU/verdi und FreeLens.
Januar 2007

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Neu: BILDERMARKT und BILDHONORARE 2007
Das Handbuch DER BILDERMARKT wurde, wie in jedem Jahr, wieder
überarbeitet und aktualisiert. In den BILDHONORAREN sind als neue
Nutzungsarten nunmehr auch "downloadfähige Medien" und Werbepauschalen aufgenommen
worden. Der Preis für beide Broschüren (nur zusammen erhältlich)
beträgt weiterhin 33,00 Euro und können per Fax 030/3247001 oder über
die BVPA-Website bestellt werden: [Jetzt Bestellen]
Januar 2007

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BVPA-Wirtschaftsstudie des Bildermarktes
Der BVPA hat im Jahr 2006 die erste systematische Erhebung des deutschen Marktes für Agenturfotografie vorgenommen. Zwischen Februar und April 2006 wurden alle Mitglieder des BVPA eingeladen, an einer Befragung teilzunehmen. Insgesamt antworteten 44 Agenturen, was einer Rücklaufquote von 46% aller Verbandsmitglieder entspricht. Der Fragebogen umfasste Angaben zum Unternehmen, zu Bildbeständen, Bildbearbeitung und Archivierung, Marketing und Distribution, Verkaufsergebnissen, Herstellungskosten und Betriebsaufwendungen sowie schließlich zur Unternehmensstrategie. Der Bericht, der Anfang Oktober an alle Agenturen gegangen ist, die an der Umfrage teilgenommen hatten, stellt die einzelnen Ergebnisse detailliert nach Themenblöcken dar. Kernergebnisse stellen wir hiermit allen Mitgliedern vor:
• Presse ist mit 49% Hauptabnehmer der Bildagenturen
Die befragten Agenturen erwirtschafteten 32,9 Mio. Euro Umsatz im Geschäftsjahr 2005. Die Hälfte der Agenturen erzielte hierbei je ein Ergebnis von mehr als 400.000 Euro. Im Durchschnitt betrug der Umsatz pro Agentur 860.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Umsatz- und Unternehmensgrößengewichtung wird für die geschätzten 590 Bildagenturen in Deutschland eine Gesamthonorarumsatzsumme von rd. 200 Mio. Euro (für 2005) angenommen. Die Honorarsummen wurden zu 88% mit digitalen und 12% mit physischen Bildern erzielt. Bezüglich der Bildverkaufsregionen wurden die Umsätze zu
31% in Westeuropa, 4% in USA, 3% in Osteuropa und 1% in Asien erwirtschaftet.
Die Umsätze in Deutschland für ausländische Partneragenturen lagen durchschnittlich bei 6%, die eigenen Auslandsumsätze über Partner bei 9%. Insgesamt wurden die Honorarumsätze zu 85% in Deutschland und zu 15% im Ausland erwirtschaftet. Die Honorare verteilten sich nach dem Nutzungs-Medium zu
35% auf Zeitschriften, 23% Werbung, 15% Buchverlage, 14% Zeitungen, 6% Film/Fernsehen, 1% digitale Medien sowie 6% Sonstige.
Das Umsatzwachstum lag 2005 gegenüber 2004 insgesamt durchschnittlich bei 9%.
• Umschlagplatz Bildagentur – nur 14% des Bildbestands sind digital verfügbar
Obwohl 78% der Bilder digital und nur noch 22% analog in der Bildagentur eintreffen, haben viele Bildagenturen noch große physische Bestände. Von insgesamt 100 Mio. Bildern der befragten Agenturen lagen 14 Mio digital vor, wovon 1 Mio. Bilder als Royalty-Free angeboten wurden. Jährlich kamen rd. 1,6 Mio. Bilder neu in den Bestand, der somit um rd. 8% wuchs. Die Bilder stammten zu 70% von Vertragsfotografen, 14% von Partneragenturen und die übrigen aus Eigenproduktionen. Die befragten Agenturen vertraten gemeinsam rd. 7.500 Fotografen, davon 40% aus dem Ausland. An Themenbereichen enthielten die Agenturarchive:
25% Leute u. Lifestyle, 21% Aktuelles, Historisches, Sozialpolitisches u. Wirtschaft, 15% Wissenschaft u. Natur, 14% Reisen, 11% Kunst u. Architektur sowie 4% Sport.
Die Beschriftung u. Verschlagwortung der Bilder erfolgte zu 78% in der Agentur, zu 20% durch die Fotografen und die übrigen 2% durch externe Dienstleister. 89% der Bilder wurden nicht bearbeitet und verändert bzw. nur retuschiert und farbkorrigiert. 11% waren erheblich bearbeitete bzw. elektronisch kreierte Bilder. Vom Gesamtbildbestand kamen im Durchschnitt 2% zur tatsächlichen Nutzung, bezogen auf den Neueingang lag diese jedoch bei 30%. Nach dem Umsatz erzielte jedes Bild des Gesamtbestandes im Durchschnitt 3 Euro, jedes neu eingegangene Bild je 54 Euro. Die tatsächlich genutzten Bilder erreichten ein Honorar von durchschnittlich 175 Euro. Im Jahr 2005 verkaufte jede Agentur im Mittel 8.000 Fotos, mehr als die Hälfte der Unternehmen jedoch weniger als 4.000 Bilder bzw. Bildnutzungsrechte.
• Das Geschäft der Bildagenturen läuft zu 75% elektronisch
60% der Bildanfragen bei den Bildagenturen erfolgen online, 15% per e-mail und 21% telefonisch. Die Bildlieferung an den Kunden lief zu
25% über den agentureigenen Online-Shop, 20% per e-mail, 18% über APIS und 11% über Portale sowie 10% per FTP-Übertragung und noch 13% wurden physisch geliefert.
Auf die Vertriebswege verteilt, wurden die Honorare zu
30% über den agentureigenen Online-Shop, 29% über Direktvertrieb (e-mail, FTP, ISDN), 18% über Apis, 7% über Portale und zu 2% über die Zusendung von Datenträgern (CD/DVD) erwirtschaftet.
Im Durchschnitt erfolgten bei der Online-Bereitstellung je Agentur rd. 70.000 Downloads von High-Res-Bildern durch Kunden. Davon kamen durchschnittlich jedoch nur 5.950 Bilder zur Nutzung. Neben den eigenen Webauftritten bzw. Online-Bilddatenbanken sind die Agenturen auf durchschnittlich 2 Portalen vertreten. Von insgesamt 16 angegebenen Plattformen werden zu
26% fotofinder.net, 7% fotomarktplatz.de, 3% mecom.de und 2% photosearch.de genutzt.
Weitere 26% arbeiten mit Vertriebsplattformen oder Agentur-Portalen, wie AC-Pix, Alamy, APIS, Photopool oder Picture-Alliance. Rund 62% der Bildagenturen arbeiten mit Partneragenturen zusammen bzw. vertreten diese in Deutschland, von denen 24% selbst in Deutschland, 43% in Westeuropa, 11% in den USA, 9% in Asien und 7% in Osteuropa ihren Sitz hatten. Umgekehrt wurden die BVPA-Bildagenturen zu 37% von Agenturen in Westeuropa, 12% in Osteuropa, 10% in Asien und 5% in den USA vertreten.
Januar 2007

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12a-Tarifvertrag für Freie: 2,5 Prozent mehr ab 1.10.06
Die arbeitnehmerähnlichen freien Journalisten an Tageszeitungen erhalten ab 1. Oktober höhere Honorare. Die Vergütungen werden zu diesem Termin um 2,5 Prozent angehoben. Darauf verständigten sich am Donnerstag 14. September in Bonn die Verhandlungskommissionen von DJV, ver.di und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Der so genannte 12a-Tarifvertrag wird eine Laufzeit bis 31. Juli 2008 haben. Auf zügige Verhandlungen für die Freien hatten sich Verleger und Gewerkschaften am letzten Freitag, den 8. September anlässlich des Tarifabschlusses für die Tageszeitungsredakteure verabredet. Die Honorarerhöhung entspricht in der Summe den linearen Gehaltssteigerungen für die Redakteure – mit dem Unterschied, dass die Honoraranhebung auf einen Schlag zum 1. Oktober wirksam wird. Folgend die für die Berechnung der Honorare zwischen den Tarifvertragsparteien abgestimmte Tabelle:
Honorare für Bildbeiträge 1.10.06 bis 31.7.08
Beträge in Euro
| a) Erstdruckrecht
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| b) Zweitdruckrecht
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| bis 30.9.06
| ab 1.10.06
| bis 30.9.06
| ab 1.10.06
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| bis 10.000 Auflage
| 36,00
| 36,90
| 28,70
| 29,40
| bis 25.000 Auflage
| 41,50
| 42,50
| 33,10
| 33,90
| bis 50.000 Auflage
| 47,00
| 48,20
| 35,10
| 36,00
| bis 100.000 Auflage
| 61,00
| 62,50
| 47,00
| 48,20
| über 100.000 Auflage
| 73,90
| 75,70
| 56,20
| 57,60
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Oktober 2006

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PLUS Coalition kreiert einen universellen Beschreibungsstandard für das Image Licensing
Die PLUS (Picture Licensing Universal System) Coalition ist eine non-profit Arbeitsgemeinschaft von Bildagenturen, Fotografen, Illlustratoren, Grafikdesignern, Verlegern, Artbuyer, Werbeagenturen usw. und Organisationen, vor allem aus den USA, wie Picture Archive Council of America (PACA), Kanada, Australien, England (British Association of Picture Libraries & Agencies BAPLA), Italien und Japan sowie die CEPIC - Coordination of European Picture Agencies. Nach einer vierjährigen Vorbereitungszeit ist PLUS seit Oktober 2004 eine eingetragene Organisation. Inzwischen wird sie u.a. von ADOBE, Corbis, Getty und JupiterImages unterstützt. Im Oktober 2005 veröffentlichte PLUS das „Picture Licensing Glossary“ online unter http://www.useplus.org Das Glossar enthält derzeit 1.300 Begriffe mit Definitionen über Verwendungsbereiche bzw. die Nutzungsmedien von Fotos . Es soll dazu dienen, dass Bildanbieter und Bildnutzer die gleiche Sprache sprechen bzw. zwischen beiden Seiten eine klare Definition der Nutzung besteht. Dabei geht es jedoch nicht um die Vergütung oder ein Honorarsystem für die Lizensierung. Jeder Begriff hat zudem eine Identifikationsnummer, die gegebenenfalls auch in einem Honora-abrechnungssystem verwendet werden könnte. Mit den derzeitigen Glossar-Beschreibungen wird jedoch vielmehr nur das Medium definiert und nicht die darin möglichen konkreten Nutzungsformen von Fotos, d.h. Platzierung, Größe usw.
August 2006

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E-paper Zeitungen / Zeitschriften
E-paper werden von Verlagen vielfach nicht als eigenständige Nutzungsart abgerechnet. Auf Grund eines Rechtsstreits, in dem eine Bildagentur eine einstweilige Verfügung gegen einen Verlag erwirkt hat, empfahl der BDZV in seinen Mitgliedern, in den Verträgen mit Agenturen darauf zu achten, dass e-paper-Veröffentlichungen in die Rechte mit einbezogen werden, insbesondere ob dem Verlag auch das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach §15 Abs.2 UrhG bzw. der öffentlichen Zugänglichmachung nach §19a UrhG eingeräumt wurde. Deutlich wird damit, dass die Zeitungsverleger nicht die Rechte besitzen, Fotos in e-paper-Ausgaben zu verwenden und zu verbreiten. Bei e-paper handelt es sich um eine eigenständige Nutzungsart, für die Rechte zusätzlich erworben werden müssen (vgl. BVPA intern, August 2005, S.2).
April 2006

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BVPA nimmt Stellung zur Umsetzung der EU-Richtlinie betr. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Der Referentenentwurf zur Umsetzung der o.g. Richtlinie enthält u.a. eine Änderung des § 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz – des Urheberrechts. So soll bei der Bemessung des Schadenersatzes nicht mehr nur der durch den Urheberrechts-verletzer erzielte Gewinn berücksichtigt werden können, sondern auch die Vergütung als Maßstab dienen, die der Verletzer eigentlich hätte entrichten müssen, wenn er das Nutzungsrecht ordnungsgemäß eingeholt hätte. Mit dieser Auslegung der Schadenersatzbemessung würde das Gesetz zwar der sich entwickelten Rechtsprechung folgen, die jedoch nur deshalb so ausgefallen ist, weil den Gerichten wegen einer fehlenden Sanktionsklausel keine Handhabe zur Verfügung steht, einen Verletzerzuschlag zu verhängen. Der BVPA hat deshalb dieser Gesetzesänderung widersprochen, da diese Regelung die Situation zementieren würde, dass Urheberrechtsverletzer nur den Betrag (nach-)zahlen, den sie bei einer regulären Nutzungsrechtseinholung hätten zahlen müssen. Wir haben deshalb erneut dafür plädiert, bei Nutzungsrechtsverletzungen eine pauschale Sanktion in doppelter Höhe der Vergütung vorzusehen, wie es auch im Urheberrecht von Österreich und Polen verankert ist. Die EU-Richtlinie muss bis Ende 2006 umgesetzt werden, so dass noch Zeit für Korrekturmög-lichkeiten vorhanden ist. Die politische Tendenz, im Urheberrecht zunehmend Verwerterrechte zu stützen, lässt jedoch Zweifel am Willen des Gesetzgebers aufkommen, eine Absicherung des Urhebers gegen den Nutzungsdiebstahl zu schaffen.
Februar 2006

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„BGH lehnt MFM-Honorartabelle [nicht] ab“
Die VISUELL machte in ihrer letzten Ausgabe 1/2006 (S.32/33) mit der Überschrift auf: „Fotoklau - BGH lehnt MFM-Honorartabelle ab“. Diese journalistische Überhöhung suggeriert den Eindruck, als würden die MFM-Bildhonorare vor Gericht nicht mehr anerkannt werden; Dies ist so aber nicht zutreffend: Bei genauer Lektüre des BGH-Urteils (vom 6.10.2005, Gz: I ZR 267/02) weist der BGH darauf hin, dass die MFM-Bildhonorare für den den Streit betreffenden Zeitraum „keine ausdrückliche Regelung für den Fall von Mantellieferungen enthielten“. Insoweit hat der BGH dem vorinstanzlichen Berufungsgericht vorgeworfen, dass es „nicht davon ausgehen [konnte], dass sich aus den Sätzen der MFM-Empfehlungen für die Jahre 1995 bis 1998 für den vorliegenden Fall ohne weiteres die angemessene und übliche Lizenzgebühr ergebe“. Das Revisionsgericht – also der BGH – hat zu prüfen, ob das Gericht die Grenzen des Ermessens beachtet hat. Der BGH führt dazu weiter aus, dass „der Richter aber für die Überzeugung, die er sich bildet, gesicherte Grundlagen haben [muss]. Er darf sich nicht eine Sachkunde zutrauen, über die er nicht verfügen kann“. Im vorliegenden Fall habe das Berufungsgericht demnach die gezogenen Grenzen seines Schätzermessens überschritten. Zudem habe das Berufungsgericht seine Annahme, die MFM-Empfehlungen seien bei der Bemessung des Schadenersatzes zugrunde zu legen, nicht begründet. Außerdem rügte der BGH, dass sich das Berufungsgericht ohne Begründung über die Bedenken der Beklagten hinweggesetzt hat, die sich „im vorliegenden Fall gegen den Rückgriff auf die Honorarsätze der MFM-Empfehlungen“ ausgesprochen hatte. Insoweit sind die Gerichte durch dieses BGH-Urteil aufgefordert ihre Handlungsweise vor allem zu begründen. Dass „zu jeder Klage zum Fotoklau ein weiterer externer Gutachter hinzugezogen – und teuer bezahlt – werden muss“, wie der VISUELL-Artikel vermutet, findet sich im Urteil kein einziger Satz.
Januar 2006

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