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News-Archiv
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KSV-Abgabe soll sinken -
verkündete die Bundessozialministerin Ulla Schmidt anläßlich einer Sitzung eines Runden Tisches zur „Stärkung der Künstlersozialversicherung“ mit dem Deutschen Kulturrat Anfang Juni. Demnach soll der Abgabesatz von heute 5,8 im nächsten Jahr auf 5,5% sinken. Als das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die KSV-Abgabe für 2005 mit 5,8% (zuvor 4,3%) bekannt gab, kam es umgehend zu heftigen Beschwerden aus dem Kreis der Abgabepflichtigen, die sich gleichzeitig zu einem Aktionsbündnis zusammenschlossen, an dem auch der BVPA beteiligt ist, um gegen die massive Mehrbelastung von 35% vorzugehen. Das Aktionsbündnis von 26 Verbänden führte seither drei Gespräche mit dem Ministerium, das inzwischen erste Maßnahmen zur verstärkten Erfassung abgabepflichtiger Unternehmen eingeleitet hat. Dazu wurde bereits die Personalstärke der zuständigen KSK-Abteilung erhöht. Die Versicherten sollen zudem künftig bei Ihren Einkommensmeldungen auch ihre „Arbeitgeber“ angeben müssen. Auch hier ist jedoch offen, wie es angesichts der derzeitigen politischen Situation weiter gehen wird.
Juni 2005

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Stillstand bei der Urheberrechtsnovelle „Zweiter Korb“ Mit der Umsetzung der „EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ durch das Gesetz vom 10.9.2003 waren vom deutschen Gesetzgeber nur die zwingenden Vorschriften in die Novellierung des Urheberrechts eingeflossen. Das Justizministerium und die beteiligten Kreise waren sich einig, daß weitere notwendige Änderungen des Urheberrechts in einer erneuten Runde bearbeitet werden sollten. An dieser zweiten Urheberrechtsnovelle - „Zweiter Korb“ genannt - wird seit Oktober 2003 gearbeitet. Am 27.9.2004 legte das Bundesjustizministerium einen ersten Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informations-gesellschaft“ vor. Darin geht es u.a. um Vergütungspflicht, Privatkopie, Pressespiegel, Zitatrecht, nicht bekannte Nutzungsarten, Verfilmungsrecht Senderechte, Vermiet- u. Verleihrecht sowie eine Ausstellungsvergütung. Eine wesentliche Forderung - der doppelte Schadensersatz für unbefugte Nutzungen - ist in dem Entwurf nicht enthalten. Obwohl schon in der „EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ Sanktionen bei Zuwiderhandlungen (die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen) vorgesehen waren, war das Justizministerium dem nicht gefolgt. Die „Initiative-Urheberrecht“ der Urheber-Verbände, hat ihre Gegenvorschläge und Korrekturen im Oktober 2004 formuliert, jedoch sollen diese auch in der überarbeiteten Fassung des Referentenentwurfs - soweit bisher bekannt geworden ist - weitgehend unberücksichtigt bleiben. Durch die derzeitige politische Situation ist zudem unklar, wann die Arbeit an der Novellierung fortgesezt werden wird. Da eine Sanktionsklausel für Urheberrechtsverletzungen auch in der „EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums“ - die seit 29.4.2004 in Kraft ist und bis Ende April 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden muß - nicht mehr vorhanden ist, bzw. dort der Verletzer lediglich zur Zahlung der säumigen Vergütung herangezogen werden soll, wird eine Schadenersatzklausel vermutlich auch nicht mehr in das deutsche Urhebergesetz aufgenommen werden.
Juni 2005

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BVPA protestiert beim ZDF wg. Fotoverbot
Das ZDF hatte im Zusammenhang mit dem Auftritt des Künstlers
Robbie Williams in der letzten "Wetten dass"-Sendung ein Fotoverbot
ausgesprochen, von dem der gesamte Fotopool (in dem u.a. dpa, action
press, AP, Sven Simon, PPW und set.photo versammelt sind) betroffen
war. Das ZDF hat sich damit die Berichterstattung über die Sendung
durch einen Künstler vorschreiben lassen, selbst aber die Restriktionen
unterlaufen, indem auf der ZDF-Homepage ein Foto veröffentlicht wurde,
in das Robbie Williams einmontiert worden war. Abgesehen davon, das
diese Bildzusammenfügung nicht gekennzeichnet wurde, unterschied sich
das ZDF damit nicht von Zeitungen, die unzulässig einen screenshot vom
Fernseher als Foto veröffentlichten. Der BVPA hat gegen diese
Vorgehensweise protestiert und vom Intendanten des ZDF eine Erklärung
eingefordert.
Dezember 2004

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Erfolgreiche Seminare des BVPA
Hellauf begeistert waren die Teilnehmer des ersten
Betriebswirtschafts-Seminar des BVPA, das am 26. u. 27 November in
Berlin stattfand. In einem Planspiel wurden die
betriebs-wirtschaftlichen Grundlagen eines Unternehmens simuliert und
vermittelt, wie wichtig Kennzahlen für die unternehmerische Entwicklung
sind. Ebenso positiv bewertet wurde das Seminar für verkaufs- u.
kundenorientiertes Verhalten am Telefon am 29. u. 30. Oktober in
Hamburg. Von der aktiven Kundenansprache über die Kaufargumentation bis
zur Einwandbehandlung wurden die Techniken der Gesprächsführung
behandelt und in praktischen Übungen durchgespielt.
November 2004

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Aktionsbündnis Künstlersozialversicherung
Am 17. November trafen sich in Berlin 26 Verbände von
KSV-Abgabepflichtigen Verwertern, um über die enorme Erhöhung des
KSV-Abgabesatzes für 2005 auf 5,8% zu beraten und langfristige
Änderungen einzuleiten, damit die Künstlersozialabgabe künftig in einem
vertretbaren Rahmen angesiedelt wird. Zwar ist an dem neuen Abgabesatz
konkret nichts zu ändern, da er nach den derzeitigen gesetzlichen
Vorgaben korrekt ermittelt worden ist, jedoch haben sich die
versammelten Interessenvertretungen darauf geeinigt, ein Punkteprogramm
mit Vorschlägen zu erarbeiten, die die Künstlersozialversicherung
künftig auf eine vertretbare Basis stellt.
November 2004

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Sehr gut besuchter BVPA-Branchentreff zur Buchmesse
Das große Interesse am BVPA-Branchentreff konnte in diesem
Jahr am 7. Oktober mit 93 Anwesenden noch einmal deutlich gesteigert
werden. Besonders erfreulich war der starke Besuch von Vertretern der
Buchverlage, so daß es zu einem wirksamen Zusammentreffen der
Bildagentur- und Buchbranche kam. Dazu beigetragen hatte die angenehme
Atmosphäre des Treffpunkts im Marriott-Hotel. "War ein prima Meeting
... das Treffen kriegt ja richtig Stil und Klasse!" meinte ein
Besucher.
Oktober 2004

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BVPA-Protest gegen KSV-Abgabe -"Aktionsbündnis Künstlersozialversicherung"
Umgehend nach der Vorlage (am 5. Okt.) der neuen Entwurfsverordnung
über die auf 5,8% erhöhte KSV-Abgabe für 2005 hat der BVPA beim
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Beschwerde gegen
die massive Steigerung eingelegt. In Folge haben eine ganze Reihe
anderer Verbände, die ebenfalls KSV-Abgabe-Pflichtige vertreten,
ebenfalls gegen die erhöhte Abgabe protestiert. Dieser Kreis hat sich
nun zu einem Aktionsbündnis formiert. Ein erstes Treffen zur Absprache
weiterer gemeinsamer Maßnahmen wird am 17. November in Berlin
stattfinden.
Oktober 2004

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Deutlich erhöhter KSV-Abgabesatz von 5,8% für 2005
Nach Vorlage des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das
Jahr 2005 hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
nunmehr mitgeteilt, daß der Abgabesatz der Künstlersozial-versicherung
2005 5,8% betragen wird. In den letzten Jahren hatte sich an den
Entwurfsfassungen nichts mehr geändert, so daß davon ausgegangen werden
kann, daß der Abgabesatz als endgültig anzusehen ist. Der Abgabesatz
steigt damit gegenüber dem derzeitigen Wert (4,3%) deutlich um 1,5% an,
was einer Anhebung von rd. 35 Prozent entspricht. Zu den Gründen für
die drastische Erhöhung des KSV-Abgabesatzes zählen die niedrigeren
Arbeitseinkommen, die zu einem Rückgang der KSV-pflichtigen
Honorarsummen führen, im Verhältnis zur steigenden Versichertenzahl.
Oktober 2004

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BVPA zum "Caroline-Urteil" -Bundeskanzler Schröder bleibt dabei: Kein Einspruch
Auch nachdem der BVPA sowohl den Bundeskanzler als auch die
Bundesjustizministerin aufgefordert hatte die verbleibende Zeit der
Einspruchsfrist (24.9.04) zu nutzen, hat sich die Bundesregierung nicht
mehr bewegt. Eine lapidare Mitteilung aus dem Kanzleramt per e-mail an
den BVPA bestätigte den Eingang des Schreibens und verwies auf die
Geschäftsverteilung und Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums,
wohin man den Brief weitergeleitet habe. Dies darf als Endstation
verstanden werden. Denn der Bundeskanzler bekräftigte am 27.9. auf der
Festveranstaltung der Zeitungsverleger seine Haltung, keinen Einspruch
gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
einzulegen. Angesichts des nunmehr verstrichenen Termins, ist auch
nicht mehr zu erwarten, dass die Justizministerin Zypries tätig wird.
Der BVPA hatte in seinem Schreiben insbesondere verlangt
Rechtssicherheit herzustellen, da das Bundesjustizministerium
verlautbart hatte, dass die deutschen Gerichte die Entscheidung zwar
beachten, ihr aber nicht folgen müssten. Zudem hat der BVPA darauf
hingewiesen, dass Prominente künftig mit Verlagen Verträge über die
Veröffentlichung ihrer Fotos abschließen könnten und durch eine solche
Exklusivität weder eine freie Berichterstattung noch ein offener
Wettbewerb gewährleistet sei. Es wird jetzt abzuwarten sein, ob und in
welchem Maße sich die deutschen Gerichte von der Schelte des
Europäischen Gerichtshofs einschüchtern lassen, sie hätten im
vorliegenden Fall keinen gerechten Ausgleich zwischen den
konkurrierenden Interessen bewirkt. Damit war auch das
Bundesverfassungsgericht gemeint, das nach hiesiger Auffassung den
Begriff der Person der Zeitgeschichte und der damit verbundenen
zulässigen Veröffentlichung solcher Aufgenommenen bisher durchaus
differenziert ausgelegt hat. Trotz aller Proteste durch die
Journalisten- und Verlegerverbände blieb die Bundesregierung stur. Als
erste Konsequenz kündigte die BILD-Zeitung an, dass sie bis auf
weiteres auf Homestorys über Politiker verzichten wolle.
September 2004

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Das "Caroline-Urteil"
Am 24. Juni gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) in Straßburg einer Beschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco
statt. Das Gericht entschied, dass Fotos von Prominenten über Privates
nur noch mit Einwilligung veröffentlicht werden dürfen oder die
Prominenten in ihrer Funktion zeigen bzw. die Veröffentlichung einen
"Beitrag zur Debatte mit Allgemeininteresse" leistet.
Würde das Urteil rechtskräftig, stünde ein Kernbestandteil der Presse
und Informationsfreiheit auf dem Spiel, so die Ansicht der
Pressevertreter von DJV, BDZV, VDZ bis ARD und des ZDF. Unisono hatten
sie den Bundeskanzler Gerhard Schröder als auch die
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgefordert, Rechtsmittel
gegen das Urteil einzulegen - die Frist läuft am 24. September ab.
Am Mittwoch (1.9.04) hatte das Regierungs-Kabinett jedoch entschieden,
keine Rechtsmittel einzulegen, man sehe dazu keinen Anlass, weil das
Urteil keine bindende Wirkung für deutsche Gerichte habe. Die
Justizministerin betonte, dass auch in Zukunft die investigative
Berichterstattung nicht gefährdet sei. Juristisch habe in Deutschland
das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort. Das Kabinett habe aber
auch die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung die
Persönlichlkeitsrechte stärkt.
Im Verlauf von insgesamt drei Verfahrensserien durch die
Beschwerdeführerin Caroline von Monaco hatte der Bundesgerichtshof
(Urteil vom 19.12.1995) festgestellt, daß für Personen der
Zeitgeschichte auch außerhalb des häuslichen Bereichs eine Privatsphäre
zu gelten hat, wenn sich die Person in einer erkennbar örtlichen
Abgeschiedenheit bewege. Dagegen sei die Veröffentlichung von Fotos,
die die Person an einem öffentlichen Ort zeigen, zu dulden, auch wenn
es sich um Ansichten des Alltagslebens und nicht um die Ausübung der
offiziellen Funktion der Person handele.
Die Beschwerde vor dem EGMR richtet sich auf die mögliche Verletzung
des Privatlebens, wie es nach Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt wird. Eine wesentliche Frage
ist, ob die deutsche Rechtsordnung einen diesen Anforderungen
genügenden Schutz des Privatlebens gegenüber Veröffentlichungen in der
Presse gewährt.
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die in den deutschen
Zeitschriften veröffentlichten Fotos das Privatleben der
Beschwerdeführerin berühren. Die Verpflichtung des Staates bestehe
darin, das Recht am eigenen Bild vor Missbrauch durch Dritte zu
schützen. Auch wenn zur Freiheit der Meinungsäußerung (nach Art. 10
EMRK) die Veröffentlichung von Fotos gelte, seien diese im vorliegenden
Fall jedoch außerhalb jeglicher politischen oder öffentlichen Debatte
angesiedelt und bezögen sich nur auf das Privatleben der
Beschwerdeführerin. Da diese keine offizielle Funktion innehabe, sei
sie nicht als &Mac226;absolute‘ Person der Zeitgeschichte
einzustufen. Die deutschen Gerichte hätten keinen gerechten Ausgleich
zwischen den konkurrierenden Interessen bewirkt.
Nach der Entscheidung der Bundesregierung nichts zu unternehmen
verkündete am Donnerstag (2.9.) der DJV: "Schlag ins Gesicht der
deutschen Pressefreiheit", die FAZ titelte: "Die Paparazzi sind
geschlagen" und die Berliner Zeitung meinte: "Nichts ist sicher".
Ganz entschieden scheint die Sache möglicherweise noch nicht, denn die
Bundesjustizministerin räumte neben ihrer Auffassung, dass die
deutschen Gerichte der Entscheidung nicht folgen müssten, ein, dass die
Bundesrepublik auf längere Sicht gesetzgeberisch handeln müsse, wenn
die Rechtsprechung deutscher Gerichte und die des Europäischen
Gerichtshofs weiter nicht im Einklang stünden. Es gebe eine
entsprechende völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands.
August 2004

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BVPA-Vertreter in den Gremien der VG-Bild-Kunst wiedergewählt
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 9./10. Juli standen für die VG wieder turnusmäßige Wahlen in allen Gremien an. Für die Berufsgruppe II ist der BVPA-Geschäftsführer, Bernd Weise, sowohl in den Verwaltungsrat als auch in das Kulturwerk und das Sozialwerk (jeweils als ordentliches Mitlied) wieder gewählt worden. In den Vergabebeirat der BG II des Sozialwerks wurde zudem das BVPA-Mitglied Achim Sperber gewählt.
Juli 2004

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CORBIS will 2004 Gewinn machen
Das größte Bildarchiv der Welt - 70 Mio. Bilder - schreibt seit 15 Jahren Verluste. Mit neuen Diensten (Übernahme von Rechtemanagement, Verwaltung anderer Bildarchive, Kooperation mit REUTERS oder Angeboten für Handy-Nutzer) will CORBIS ein positives Ergebnis erzielen, damit der Microsoft-Gründer Bill Gates von seinem Investment in CORBIS etwas zurückbekommt. Der Mitbewerber GETTY IMAGES - 30 Mio. Fotos - verdiente im vergangenen Jahr bei einem Umsatz von 523 Mio. Dollar rund 64 Mio. Dollar. Im gleichen Jahr erzielte CORBIS eine Umsatzsteigerung von 20 Prozent auf 140 Mio. Dollar, lag damit aber noch nicht in der Gewinnzone. Diese wird jetzt angestrebt. Auch über einen Börsengang wird schon nachgedacht.

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ullstein bild hat Archiv Gerstenberg übernommen
Im Mai 2004 hat ullstein bild die Bildbestände des Archivs Gerstenberg mit sämtlichen Rechten gekauft. 5.000 Farbdias und 40.000 s/w-Vorlagen erweitern nun den historischen Bestand von ullstein bild. 1.000 Motive sind bereits online bei ullstein bild recherchierbar. Weitere Motive werden zurzeit digitalisiert und sukzessive auf die Datenbanken überspielt. Damit baut ullstein bild seine führende Stellung in Deutschland als Anbieter zeitdokumentarischer Fotografie weiter aus. Web: www.ullsteinbild.de Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Frischmuth: Tel. +49 (0)30 2591-73103 e-mail: frischmuth@ullsteinbild.de
Mai 2004

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STERN weltweit als E-Paper-Ausgabe
Seit der Ausgabe 16 (vom 7.4.2004) gibt es das Magazin als E-Paper-Ausgabe im Internet. Bezahlt wird per Kreditkarte. Die jeweils aktuelle Ausgabe ist donnerstags ab 6.00 Uhr erhältlich. Die digitale Fassung des STERN enthält sämtliche Texte, Fotos und Anzeigen im Original-Layout. Die Einzelausgabe kostet 2,50 Euro, im Abonnement 2,30 Euro. Leser müssen sich unter www.stern.de/epaper registrieren und können die benötigte Software kostenlos herunterladen.
April 2004

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Auch Werbefotografen gehören zum Versichertenkreis der KSK
In zwei Urteilen hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (12. Nov. 2003) klargestellt, dass Werbefotografen zum Kreis der Versicherten der Künstlersozialversicherung gehören. In beiden Fällen ging es um die Zahlung der Künstlersozial-Abgabe für die Beauftragung von Fotografen, die Bildmaterial für Werbekataloge herstellten. Das Gericht entschied, dass Fotografen - ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder - Künstler im Sinne des Künstlersozial-versicherungsgesetzes sind, wenn die Anfertigung der Fotos Werbezwecken dient (A.: B 3 KR 10/03 R und B3 KR 8/03 R).

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Teilnehmer-Rekord beim "CEPIC-Congress 2004" in Kopenhagen
Mit über 600 Teilnehmern aus 50 Ländern erreichte der diesjährige CEPIC-Kongress in Kopenhagen vom 10. bis 13. Juni die bisherige Rekordbeteiligung. Aus Deutschland kam mit 92 Besuchern die größte Gruppe. In der "Exibition Area", die sich im zentralen Ort des Kongresses - der alten Kopenhagener Börse - befand, präsentierten sich an den "Tables" 68 Bildagenturen, 12 aus Deutschland und davon 8 BVPA-Mitglieder. Begleitet wurde das internationale Treffen von mehreren Eröffnungsvorträgen sowie einigen Seminaren zu den Themen Keywording, Copyright, Collecting Societies, Technology und Pricing. Neben mehreren Empfängen und kommunikativen Meetings endete der Kongress mit einem glanzvollen Gala Dinner im Tivoli-Restaurant NIMB.
Der nächste CEPIC-Kongress findet 2005 in Prag statt.
Juni 2004

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BVPA mit neuem Vorstand
Mit der diesjährigen Mitgliederversammlung standen tournusgemäß wieder Wahlen zum Vorstand auf der Tagesordnung. Zum Vorstandsvorsitzenden wurde Lars Bauernschmitt (VISUM) erneut gewählt. Dem übrigen Vorstand gehören an: Peter Bitzer (laif), Frank Frischmuth (ullstein bild), Klaus Plaumann (picture press) und als assoziertes Vorstandsmitglied, der MFM-Vorsitzende Thomas Schumann (setphoto). Aus dem Vorstand ausgeschieden ist Hans Jörg Zwez (mauritius-images). Bei den ebenfalls vorgenommenen Wahlen in der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) wurde Thomas Schumann (setphoto) für den Vorsitz und auf den Posten der Stellvertretung Beatrice Wanek (Interfoto) gewählt.

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Erhöhung der Honorare für Bildbeiträge um 1,3% Tarifvertrag (§12a) für arbeitnehmerähnliche freie Bildjournalisten -
Nach den Tarifverhandlungen für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten (Tarifvertragsgesetz §12a) zwischen dem DJV, verdi/dju und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wurde der neue Tarif am 25. Februar 2004 in Berlin unterzeichnet, der eine Laufzeit vom 1. August 2003 bis zum Juli 2005 hat. Demnach betragen die Bildhonorare pro Bild: (in Euro)
| Auflage bis
| Erstdruckrecht
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| Zweitdruckrecht
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| bis Juni 2004
| ab Juni 2004
| bis Juni 2004
| ab Juni 2004
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| | 10.000
| 35,50
| 36,00
| 28,30
| 28,70
| | 25.000
| 41,00
| 41,50
| 32,70
| 33,10
| | 50.000
| 46,40
| 47,00
| 34,60
| 35,10
| | 100.000
| 60,20
| 61,00
| 46,40
| 47,00
| | über 100.000
| 72,90
| 73,90
| 55,50
| 56,20
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Die zweite Bildagentur-Messe PICTA endete mit überwältigendem Erfolg - Über 3.000 Besucher
Mit über 3.00 Besuchern erzielte die vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive - BVPA vom 1. bis 3. April im Internationales Haus der Photographie in den Deichtorhallen Hamburg durchgeführte Bildagentur-Messe PICTA erneut einen großen Erfolg. Es war die zweite Fachmesse dieser Art in Deutschland, die ihre Besucherzahl verdreifachen konnte. Unter den 66 Ausstellern präsentierten sich 50 Bildagenturen und 16 Digitalbildtechnologie-Anbieter sowie Sponsoren. Die Besucher, Redakteure, Art-Buyer und Kreative, die in den Medienbereichen der Presse, Werbung, Buchverlage und Multimediaproduktion mit der Nutzung und Publikation von Bildern befaßt sind, kamen aus allen Medienstandorten der Bundesrepublik und dem europäischen Ausland. Für Foto-Designer und Bildjournalisten gab es in diesem Jahr erstmals einen "Fotografen-Tag", der von rd. 700 Fotografen zur Kontaktaufnahme mit den Bildagenturen genutzt wurde.
Die Messe zeigte das aktuelle Angebot der Bildagenturen sowie die neuen digitalen Bildmanagement- und Techniksysteme. Entgegen der im Online-Zeitalter rückläufigen persönlichen Kommunikation zwischen Bildanbieter und Bildsuchenden bot die PICTA eine ausgezeichnete Atmosphäre zur geschäftlichen Kontaktaufnahme. Außerordentliches Interesse fand auch das Programm mit mehreren Vorträgen über das Fotorecht und die neueste Bildbearbeitungssoftware.
Der BVPA, der mit der PICTA die einzige nicht nur Verbandsmitgliedern offen stehende Bildagentur-Messe in Europa ausrichtet, wird dieses Forum für die Fachöffentlichkeit des Bildermarktes im kommenden Jahr erneut veranstalten.
April 2004

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Noch 3 Tage bis zur Eröffnung der PICTA 2004
Über 2.200 Besucher haben sich angemeldet! Am 1. April startet die Bildagentur-Messe im Internationalen Haus der Photographie in den Deichtorhallen Hamburg. An den drei Tagen - bis 3. April - werden 68 Aussteller - Bildagenturen und Hard- u. Softwareanbieter für Bildbearbeitung - ihre neuesten Produkte vorstellen. Über 2.200 Besucher - Bildredakteure, Artbuyer, Kreative und Fotografen, für die am 3. April ein spezieller "Fotografen-Tag" veranstaltet wird, haben sich für die Messe angemeldet. Im Rahmen der Messe findet außerdem ein umfangreiches Programm mit Vorträgen und Diskussionen statt. Am 1. April treffen sich Besucher und Aussteller ab 18.30 Uhr im TRAXX (zwischen den Deichtorhallen liegend) zu einem abendlichen Get-together.
Mit einer Online-Anmeldung bis zum 31.3. ist der Besuch der Fachmesse kostenlos, andernfalls beträgt der Eintritt an der Tageskasse 10,- Euro pro Person. Alle Details zur Picta 2004 finden Sie unter www.picta.info.
März 2004

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Ausstellerrekord bei der Bildagentur-Messe PICTA 2004
- über 500 Besucher-Voranmeldungen
Führende nationale und internationale Bildagenturen werden auf der vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) veranstalteten Fachmesse ihre aktuellsten Fotos und modernen Bildauffassungen präsentieren. Schon jetzt haben sich 68 Aussteller angesagt, 50% mehr als im vergangenen Jahr. Auch die Technik-Anbieter werden wieder ihre neueste Hard- und Software zur Bildbearbeitung, für den digitalen Workflow sowie Kamerasysteme vorstellen.
Die Premiere der Bildagentur-Messe PICTA im vergangenen Jahr war ein großer Erfolg und das Signal, dieses in Deutschland einzigartige Forum zur Begegnung von Bildagenturen, Bildredakteuren, Art-Buyern und Fotografen in einem noch größeren Rahmen fortzusetzen.
Die Picta 2004 findet deshalb drei Tage lang - im "Internationalen Haus der Photographie" in den Deichtorhallen Hamburg statt, um Ausstellern und Besuchern noch mehr Zeit und Raum für nachhaltigen Austausch und gegenseitige Inspiration zu geben.
Der "Fotografentag" – Samstag, der 3. April – wurde zusätzlich ins Programm genommen, um speziell Foto-Designern und Bildjournalisten die Gelegenheit zu bieten, sich bei Bildagenturen über Möglichkeiten der Zusammenarbeit und über Technik-Angebote zu informieren.
Auch das Messe-Programm wartet erneut mit diversen Fachreferaten zu rechtlichen und technischen Aspekten sowie mit zwei Podiumsdiskussionen für einen anregenden, kontroversen Meinungsaustausch auf.
Für persönliche Kontakte und Gespräche gibt es zudem Zeit und Gelegenheit beim abendlichen Get-together am 1. April, ab 18.30 Uhr im TRAXX (Altländer Str.10, zwischen den Deichtorhallen liegend).
Mit einer Online-Anmeldung ist der Besuch der Fachmesse kostenlos, andernfalls beträgt der Eintritt an der Tageskasse 10,- Euro pro Person.
Alle Details zur Picta 2004 finden Sie unter www.picta.info.

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Broschüren 2004 - erschienen!
Das Handbuch der Bildagenturen DER BILDERMARKT und die BILDHONORARE sind in aktualisierter Fassung erschienen. Als neues Thema enthält das Handbuch mehrere Aufsätze zum "Digitalen Bildhandling". Ergänzt ist u.a. auch die umfangreiche Sammlung von Gerichtsentscheidungen zum Fotorecht.
Die Broschüren, die nur zusammen erhältlich sind, kosten 33,- Euro (inkl. Versand und MwSt) und können über diese Website oder per Fax 030/3247001 bei der BVPA-Geschäftsstelle bestellt werden.

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2004 KSV-Abgabesatz 4,3%
Nach Vorlage des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2004 hat das Bundes-ministerium für Arbeit und Sozialordnung nunmehr mitgeteilt, daß der Abgabesatz der Künstlersozial-versicherung 2004 4,3 Prozent betragen wird. An dieser Entwurfsfassung hat sich in den letzten Jahren nichts mehr geändert, so daß davon auszugehen ist, daß der Abgabesatz als endgültig anzusehen ist. Der Abgabesatz steigt damit gegenüber dem derzeitigen Wert (3,8%) deutlich um o,5 Prozent an, was einer Anhebung von über 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die relativ späte Ermittlung des KSV-Abgabesatzes ergab sich aus der anhaltenden Rentendiskussion und der daraus verzögerten Festlegung des Beitrages zur Rentenversicherung, der zur Ermittlung das Abgabesatzes erforderlich ist.

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Panoramafreiheit nur für Fotos von der Straße aus
Die gesetzliche Regelung, daß Aufnahmen von geschützten Werken (Gebäude, Denkmäler), die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden, ohne Zustimmung des Urhebers hergestellt und vertrieben werden dürfen, erstreckt sich nur auf die Wiedergabe des Werkes, wie es Passanten von der Straße aus mit eigenen Augen sehen können. Dies ist nicht mehr gedeckt, wenn der Blick von einem für das allgemeine Publikum unzugänglichen Ort erfolgt.
Bundesgerichtshof, 5. Juni 2003, Az: I ZR 192/00

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PICTA. 2004 im April in Hamburg
Nach dem großen Erfolg der ersten Bildagenturmesse des BVPA wird die nächste PICTA, auf drei Tage verlängert. Messestandort ist vom 1. bis 3. April 2004 das neu geschaffene Internationale Haus der Photographie in den Hamburger Deichtorhallen, im Herzen der City.
Auf der einzigen Fachmesse dieser Art in Deutschland finden Art-Buyer, Bildredakteure und Kreative aus allen Medienbereichen Bildagenturen sowie Technologieanbieter zur digitalen Fotografie. Der neu geschaffene dritte Messetag wird als 'Fotografentag‘ den Schwerpunkt "Gestaltung und Geschäft" haben.
Ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Vorträgen und Präsentationen wird dieses Forum des Bildermarktes abrunden.
Weitere Informationen in Kürze unter www.picta.info.

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