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News-Archiv 2004 - 2009 |
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Landgericht Potsdam gibt der Stiftung Berlin-Brandenburgische Schlösser & Gärten recht. Keine Fotos mehr von Sanssouci Von Schloss Sanssouci und anderen Liegenschaften im Eigentum der Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg dürfen Fotoagenturen Fotos nicht ohne deren Genehmigung zum Verkauf anbieten. Das hat das Landgericht Potsdam am 21.11.08 vorerst entschieden. Die 1. Zivilkammer folgte weitgehend der Ansicht der klagenden Stiftung, die der Bildagentur Ostkreuz und dem Bildportal Fotofinder das Anbieten und Vertreiben von Fotos stiftungseigener Baudenkmäler für kommerzielle Zwecke untersagte, weil sie dadurch ihre Eigentumsrechte verletzt sehe. Dieser Auffassung ist auch das Gericht und erkennt das Recht der Stiftung, den Zugang zu den Parkanlagen zu regeln und auch zu entscheiden, ob gewerblich Fotografien angefertigt werden dürfen. Außerdem sei das Grundrecht nach Art. 5 auf Pressefreiheit dadurch nicht beschnitten oder die aktuelle Berichterstattung in der Tagesspresse behindert, weil die Bildanbieter ihren Zweck allein auf die kommerzielle Nutzung der Aufnahmen richteten. Welche Konsequenzen sich für Bildagenturen und Fotografen daraus ergeben ist aber noch nicht endgültig geklärt. Gegen das Urteil ist auch mit Unterstützung des BVPA und anderer Verbände Berufung eingelegt worden. Auch die Buchverlage sind über die Schlösserstiftung mehr als verärgert: „Potsdam ist auf der Hassliste die Nummer eins“, wird der Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zitiert (www.maerkischeallgemeine.de). Das Berufungsverfahren ist für Dezember 2009 angesetzt.
November 2009

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iStockphoto stellt Kunden vom Risiko nachträglicher Urheberrechts- oder Markenrechtsstreitigkeiten frei iStockphoto bietet als erster Online-Anbieter von lizenzfreien Bildern, Video- und Audiodateien alle angebotenen Inhalte mit einer zusätzlichen kostenlosen Rechtsgarantie an, solange sie bestimmungsgemäß genutzt und die Urheberrechte, Warenzeichen, Rechte des geistigen Eigentums sowie die Persönlichkeitsrechte beachtet werden. iStockphoto übernimmt ab 16. September 2009 automatisch eventuelle Schäden und Aufwendungen bis zu einer Höhe von 10 000 Dollar. Gegen einen Aufpreis lässt sich die Absicherungssumme auf auf 250 000 Dollar erhöhen. http://deutsch.istockphoto.com/press_release.php
September 2009

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Bundesjustizministerium: „Dritter Korb“ zum Urheberrecht Das Bundesjustizministerium prüfte im Juli 2009 den weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Urheberrechts. Da im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, das am 1.1.2008 in Kraft trat, noch nicht alle Regelungsvorschläge eingeflossen waren, geht die Erörterung in die nächste Runde. Den Bereich der Fotografie betreffend, steht u.a. zur Debatte, ob eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum eingeführt werden soll. Dabei soll es um Abbildungen von Werken - ausgenommen Bauwerken - gehen, wenn diese Abbildungen gewerblich verwertet werden und sich die Darstellungsabsicht auf das jeweilige Werk richtet. Die Intention des Gesetzes (§59 UrhG) basiert bisher darauf, dass die an öffentlichen Orten ausgestellten Werke der Allgemeinheit gewidmet sind. Der Vorstoß, für die gewerbliche Verwertung eine Vergütungspflicht einzuführen, ist eine Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ an den Deutschen Bundestag. Hinter der Forderung stehen Künstlerkreise, die sich gegen die kostenlose Nutzung ihrer Werke z.B. für Postkarten oder Publikationen wenden. Begründet wird das Anliegen damit, dass diese Regelung auf das alte Kunsturhebergesetz von 1907 zurückgeht, die überholt sei. Die damalige Gesetzesbegründung argumentierte für die freie Verwendung, weil die Abbildung u.a. auch patriotischen und ähnlichen Zwecken diene und den Interessen kleiner Gewerbetreibender nachkomme, die mit Ansichtspostkarten und fotografischen Abbildungen handelten. Diese Umstände seien nach Auffassung der Enquete-Kommission heute nicht mehr vorhanden. Gegen diese Forderung der Vergütungspflicht stehen jedoch die Interessen der Fotografen, Bildagenturen und der Bildnutzer.
Juli 2009

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Neuer IPTC Standard Die IPTC hat verabschiedete Juli 2009 einen neuen „Photo Metadata Standard“. Das umfassende Papier liegt als „Document Revision 1“ downloadbar unter www.iptc.org vor. Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) hat durch seinen Vertreter in der IPTC, Jan Leidicke, maßgeblich an dem neuen Photo Metadata Standard mitgewirkt.
Juli 2009

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KODACHROME eingestellt Kodak gab im Juli 2009 bekannt, dass die Produktion des Kodachrome Farbdiafilms noch in diesem Jahr eingestellt wird. Die Verkäufe des Films seien in den letzten Jahren dramatisch gesunken. Damit geht die 74-jährige Geschichte des 1935 eingeführten und weltweit ersten erfolgreichen Farbdiafilms zu Ende. Nach den Verkaufszahlen reichten die Bestände des letzten Kodachrome voraussichtlich noch bis Herbst 2009. Für die analoge Fotografie bleiben aus dem Hause Kodak noch die Ektachrome- und Ektar-Filme.
Juli 2009

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IVW arbeitet an neuer Messgröße für Online-Medien-Bewertung Die IVW will die Messgröße Page-Impression (PI) neu definieren. Die Klickzahl, die durch Bildergalerien oder Spiele künstlich in die Höhe getrieben werden könne, sei zu manipulierbar. Daher sollen die schlechter manipulierbaren "Visits" bei der IVW-Online-Ausweisung künftig im Vordergrund stehen. Zudem soll es für Visits ein neues Kategoriensystem geben, das u.a. auch die Nutzung auf mobilen Endgeräten ausweist. Klicks werden nur noch von Seiten gezählt, die potentiell Werbeträger enthalten können (http://www.ivw.de/).
Juni 2009

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Bauer-Verlag: Fotovergütung berücksichtigt das Renommee der Zeitschrift, weil das auch dem Urheber zugute kommt Mit anderen Worten: weil das Foto in einer angesehenen Publikation erscheint und der Fotograf davon auch etwas hat, fällt das Honorar niedriger aus. Ausführlicher formuliert ist das Bestandteil eines Rahmenvertrages für Fotoauftragsproduktionen, der vom Heinrich Bauer Verlag Fotografen vorgelegt wird. Ansonsten verlangt der Vertrag sämtliche Rechte, auch für verbundene Unternehmen und die Nutzug durch Dritte. Im "Auftragsformular" wird ein Tagessatz von 400,- Euro festgelegt.
Juni 2009

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Mit einer ganzseitigen Anzeige in der "ZEIT" gegen den Jahreszeiten-Verlag FreeLens, über 3.000 Fotografen und mehrere Bildagenturen hatten in einer ganzseitigen Anzeige in der Wochenzeitung "Die Zeit" (Ausgabe vom 4. Juni 2009, Seite 50) gegen die Vertragsvorstellungen des Jahreszeiten-Verlages protestiert. Die Unterstützer der Aktion richteten sich dagegen, dass für Fotos eine Flatrate eingeführt wird - "einmal zahlen, ewig nutzen", und den Fotografen damit jede weitere Einkommensquelle durch Selbstvermarktung oder über Bildagenturen abgeschnitten wird. Der Eigentümer des Jahreszeiten-Verlages, Thomas Ganske, sollte mit der Anzeige zum Gespräch auf Augenhöhe aufgefordert werden.
Juni 2009

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Angemessene Vergütung für Fotojournalisten: 22 Euro pro Foto Nach 6 Jahren mit 40 Verhandlungsrunden zwischen DJV und verdi sowie dem BDZV legten die Zeitungsverleger im Juni 2009 ihre Vorstellungen einer angemessenen Vergütung auf den Tisch: Das Honorar soll bei Fotos (Erstdruck) in Zeitungen mit einer Auflage von über 50.000 bis 100.000 lediglich zwischen 22 und 33 Euro betragen. Im Vergleich zum Tarifvertrag 12a lägen diese Vergütungen um 50 bis 60% niedriger. In der Novellierung des Urheberrechts von 2002 wollte der Gesetzgeber mit dem Urhebervertragsrecht die Möglichkeit zu angemessenen Vergütungen schaffen, die Verbände der Urheber und der Verleger zu vereinbaren haben. Dies sollte Sicherheit für die Urheber als schwächere Teilnehmer im Verhandlungsverhältnis schaffen. Wie sich nun zeigt, sitzen die Urheber aber weiterhin am kürzeren Ende. Die Auffassung, was als angemessenes Honorar anzusehen ist, findet seinen Gegenpart in den wirtschaftlich ertragbaren Kosten der Verlegerseite. Wie hier Leistung und Gegenleistung in ein Gleichgewicht gebracht werden können, wird die Aufgabe der Verhandlungspartner sein.
Juni 2009

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Nachrichtenagenturen wehren sich gegen Internetdiebe "Wir sind verdammt wütend, und wir werden es nicht mehr hinnehmen", sagte der Vorstandschef der Associated Press (AP) beim Quartalstreffen der Agentur in San Diego. Die Rede war vom Text- und Bilddiebstahl im Internet. AP werde künftig gezielt nach seinen Inhalten im Netz suchen. Die Deutsche-Presse-Agentur und die französische AFP verfolgen den Diebstahl schon seit einigen Monaten. Beide beschäftigen IT-Dienstleister, die die Dokumente kodieren und mit dem was im Netz auftaucht vergleichen. "Wer erwischt werde und mit dem Inhalt auch noch versuche Geld zu verdienen, werde abgemahnt", sagte der AFP Marketing- und Vertriebschef im April 2009. Ein paar hundert Mal sei das im vergangenen halben Jahr geschehen. Es ginge dabei nicht um Peanuts.
April 2009

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DJV: Schlechte Lage der freien Bildjournalisten Nach einer Konjukturumfrage des Deutschen Journalisten-Verbandes unter freien Journalisten nimmt seit Beginn der Wirtschaftskrise die Tendenz der Verlage zu, einerseits die Honorare für die Freien zu kürzen und die Zahlungen nur noch schleppend vorzunehmen. 32% der Befragten klagten über Honorardumping und 25% stellten schleppende Honorarzahlungen fest. Jeder dritte Begfragte meldete einen signifikanten Auftragseinbruch seit Sommer 2008. Die stärksten Rückgänge waren bei den Tageszeitungen (43% der Befragten mit signifikantem Auftragseinbruch), den Fachzeitschriften (35%) und den Publikumszeitschriften (24%) zu verzeichnen. Die wenigsten Veränderungen (3%) traten bei den Nachrichtenagenturen ein. Noch schlechter war die Lage der freien Bildjournalisten. 51% von ihnen gaben an, in spürbarem Umfang Aufträge verloren zu haben. Auch hier entfielen die meisten Nennungen auf die Tageszeitungen (63%). Der DJV-Umfrage zufolge lag das Durchschnittseinkommen der freien Journalistinnen und Journalisten bei Ausbruch der Wirtschaftskrise bei 24.436 Euro pro Jahr. Die vollständige Auswertung der DJV-Umfrage unter: http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Infos/freienumfrage2009.pdf
April 2009

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Presseverleger entdecken das Urheberrecht - und wollen ein Leistungsschutzrecht "Ein gesetzlich zu schaffendes Leistungsschutzrecht muss künftig dafür sorgen, dass die Mehrfachverwertung professionell erstellter Inhalte auch bezahlt wird", wird der Axel-Springer-Chef zitiert. Hintergrund sind Probleme der Verlagshäuser, weil ihre von teuren Redaktionen aufbereiteten Online-Inhalte von anderen Online-News-Anbietern verlinkt, zitiert und kopiert werden und sie mit diesen kostenlosen fremden Inhalten durch beigefügte Werbung Geld verdienen. Gegen diese Kostenlos-Kultur im Web wendet sich Döpfner in einem SPIEGEL-Interview dieser Woche. "Es kann aber ja wohl nicht sein, dass die einen - die Verlage - heute mit viel Geld und Aufwand Inhalte schaffen. Und andere - Online-Anbieter und Suchmaschinen - bedienen sich für lau und vermarkten es. ... Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright." Wichtig sei ihm, dass der Gesetzgeber das Problem erkennt. Damit verfolgt Döpfner, der bisher voll auf den Web-Journalismus gesetzt hatte, offenbar einen juristischen Weg der Problemlösung. Seit kurzem fahndet DPA mit Hilfe der US-Suchmaschine Attributor nach übereinstimmenden Textpassagen, um illegal verwendete Meldungen aufzuspüren.
März 2009

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Mehr Bewegtbilder auf Zeitungswebsites Im Jahr 2008 zeigten 82 von 100 untersuchten Tageszeitungen Videos auf ihren Websites. Das waren 11 Prozent mehr als im Vorjahr und 45 Prozent mehr seit 2006. Dies ist das Ergebnis der Studie “Zeitungen online 2008“ von Steffen Büffel und Sebastian Spang. Sie stellen fest, »dass sich über das Web der Traum der Verleger in Sachen “Bewegtbild” zumindest teilweise in Form eingebundener Videos verwirklichen lässt, wie der Anstieg der Zahlen in diesem Bereich zeigt. Was die rein quantitative Auszählung nicht verrät, ist die Qualität der redaktionellen Inhalte. Gerade im Bereich Web-Videos ist von zugekauftem Agenturcontent, über miserabel gemachte Eigenproduktionen bis hin zu semi-professionellen und professionellen Produktionen alles zu finden. Die Verlage experimentieren hier noch mit verschiedenen Formaten: Von der nachgebauten Tagesschau, über (schlecht) verlesene Agenturmeldungen, magazinartigen “Newsshows” bis hin zu autorenzentrierten Kolumnen und Reportagebeiträgen wird auch hier ein breites Spektrum abgedeckt«. Die Studie zeigt, dass Videos gegenüber stehenden Bildern, wie auch anderen Medien wie Ton und Musik, deutlich auf dem Vormarsch sind.
März 2009

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Getty schließt Scoopt Scoopt, die Agentur zur Vermarktung von „Citizen-Journalism“ von Amateuren, stoppte die Annahme und Lizenzierung von Fotos am 6.2.09. Die Getty -Sprecherin Molly McWinnie äußerte dazu: “wir sind weiterhin überzeugt, dass es eine Nachfrage nach diesem Material für die redaktionelle Verwendung gibt. Zur Zeit wollen wir unsere Energie auf unsere wesentlichen Produkte wie News, Sport und Entertainment konzentrieren”. Die Website http://www.scoopt.com/ wurde am 6. März 2009 geschlossen.
Februar 2009

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Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist eine Urheberrechtsverletzung Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem und benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet. Der Fotograf, der nachweisen konnte, dass er das vom Beklagten verwendete Bild und auch die vom Hersteller des Navigationsgeräts im Internet verwendeten Fotos hergestellt hat, erhob Klage auf Unterlassung und Schadensersatz. Dabei machte er zum einen eine fiktive Lizenzgebühr und zum anderen einen Honoraraufschlag wegen der unterlassenen Nennung seines Namens als Fotograf geltend, insgesamt einen Betrag in Höhe von 184,- €. Das Landgericht Potsdam wies die Klage jedoch ab. In der Berufung hat der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von 40,- € Schadensersatz verurteilt. Zur Begründung führte der Senat aus, dass der Kläger vom Beklagten allerdings lediglich 40,- € Lizenzgebühren verlangen könne, weil das Foto nur wenige Tage im Internet verwendet worden sei. Die Erstattung der Abmahnkosten sei auch auf 100,- € zu begrenzen, da der Beklagte erstmals das Urheberrecht verletzt, das Foto lediglich für einen Privatverkauf verwendet habe und daher die Rechtsverletzung des Klägers nicht erheblich gewesen sei. Urteil vom 03.02.2009 OLG Brandenburg - Az.: 6 U 58/08 – Das Urteil ist rechtskräftig.
Februar 2009

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Schlösser u. Gärten verlangen erhebliches Honorar - oder genehmigen kostenlos. Ein Kunde einer Bildagentur, der eine DVD mit dem Motiv des Schlosses Sanssouci als Titel plante, erfuhr von der Schlösserstiftung auf Anfrage für die Nutzungs-Genehmigung der Außenansicht des Schlosses, dass er noch folgendes Honorar zu zahlen habe: für Verbreitung in Deutschland: 780 Euro zzgl. für Österreich plus 35 % und die deutschsprachige Schweiz plus 25 %. Das bedeutete praktisch eine Verdoppelung der Kosten für den Kunden, der unter diesen Umständen den Kauf des Bildes stornierte. In einem anderen Fall war dem Kunden einer Bildagentur das von dort verlangte Zusatzhonorar ebenfalls zu hoch. Daraufhin bekam er Fotos direkt von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten kostenlos zur Verfügung gestellt und durfte diese auch kostenlos redaktionell nutzen. Voraussetzung für die Verwaltung war, dass der Artikel redaktionell ist und in gewisser Weise für die Schlösser geworben wird.
Februar 2009

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Strategie-Wechsel bei Getty: Rights Ready wird Rights Manged Weil die Kunden mit den Rights Ready Angeboten von Getty nicht zufrieden waren, hat Getty diese Form der Lizenzierung für Fotos gestrichen, und kehrte zurück zum traditionellen Rights Managed-Modell. In einer Getty-Pressemeldung hieß es: “Rights ready has worked well in many ways since it was first introduced in 2006. But customers now tell us that although they like the speed and simplicity of rights ready licensing, at times they also want to be able to apply the more specific rights managed licensing terms that they find in the rights managed pricing calculator to rights ready images.”
Januar 2009

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PICTA 2009 abgesagt Die geringe Anmeldung von Bildagenturen hat den BVPA bewogen, die PICTA 2009 nicht durchzuführen. Der Grund: das gewohnte breite Spektrum an Bildanbietern und damit die Qualität der Messe ist nicht gewährleistet. Der BVPA arbeitet bereits daran, der Marke PICTA neue Inhalte und eine neue Form zu geben.
Dezember 2008

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BVPA auf der photokina Auf dem Kommunikationsforum der Photokina (23.-28.9.08) „Meet the Professionals“ wird der BVPA wieder mit einem Stand - Nr.31 - vertreten sein. Das Areal von „Meet the Professionals“ befindet sich im Kreativzentrum - Halle 1 - des Kölner Messegeländes in Nachbarschaft der „Visual Gallery“, dem Photoausstellungshighlight.
September 2008

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Schlösser & Gärten wollen über Verwendung von Bildern ihres Eigentums bestimmen - BVPA unterstützt die Beklagten Schon 2006 untersagte die Berlin-Brandenburgische Stiftung Schlösser&Gärten mehreren Bildagenturen den Vertrieb von Abbildungen mit der Außenansicht von Stiftungsgebäuden und verlangte die Darlegung sämtlicher Verwertungen. Verklagt wurde eine Bildagentur, die jedoch einen Vergleich schloss, so dass es zu keinem Urteil kam. Nunmehr hat die Stiftung eine weitere Agentur und ein Bildportal verklagt. In dem Streit treffen zwei Auffassungen aufeinander. Die Stiftung leitet ihre Rechte, auch über die Abbildung ihrer in den Parks stehenden Gebäude und Skulpturen bestimmen zu können, aus dem Eigentum ab und sieht ihre Anlagen nicht als öffentlich zugängliches Areal. Die Gegenseite sieht dagegen eine öffentliche Zugänglichkeit, aber keine Ansprüche, die aus den nicht urheberrechtlich geschützten Gegenständen oder dem Eigentum abgeleitet werden können. Hier geht es also um die Kardinalfrage, ob fotografische Aufnahmen von Gebäuden und Gegenständen im öffentlichen Raum einer Eigentumsbeschränkung unterliegen oder Besitzer den Vertrieb von Bildern, die von allgemein einsehbaren Standpunkten angefertigt wurden, einschränken können. BVPA, FreeLens und DJV unterstützen die Beklagten. Die erste Gerichtsverhandlung wird im Herbst stattfinden.
Juli 2008

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BVPA auf dem ersten Fotojournalisten-Festival in Hannover Die Studienrichtung Fotografie der FH Hannover hat in Zusammenarbeit Fotojournalisten-Vereinigung FreeLens und dem Hauptsponsor Panasonic das erste internationale Lumix Festival für jungen Fotojournalismus organisiert. Vom 18. bis 22. Juni 2008 werden in den futuristischen Pavillons auf dem Expo-Gelände 60 ausgewählte Reportagen und Bildessays präsentiert. Das Gesamtprogramm umfasst Portfolio-Sichtungen, mehrere Vorträge und Podiumsdiskussionen sowie eine Technikschau, auf der neben Kamera-, Drucker- und Softwareanbieter auch Verbände und Fotoinstitutionen vertreten sind.
Juni 2008

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PICTA 2008 - Marktplatz Nr. 1 des digitalen Bilder-Business Mit über 1.300 Fachbesuchern, 41 Ausstellern und einem vielseitigen Vortragsprogramm präsentierte sich die PICTA vom 6.-8. März 2008 wieder in Hamburg als zentrale Messe für die digitale Bilder-Industrie in Deutschland. Die PICTA vollzog mit der Rückkehr an den Medienstandort Hamburg einen erfolgreichen Neustart und setzte Maßstäbe. Das Konzept ist voll aufgegangen. Besucher und Aussteller waren begeistert, nicht nur von der Location, auch von der kompakten Darstellung und professionellen Präsentation. Die PICTA hat wieder ein eigenes Profil, eine klare Struktur und zog eindeutiges Fachpublikum. Sie ist eine Plattform für die Herausforderungen des Bildermarktes. Die ausstellenden Bildagenturen haben ihre Innovationskraft gezeigt. Mit Bewegtbildmaterial (Footage) konnten die Besucher erstmals auch eine Erweiterung des "visual content" bemerken. Aussteller und Besucher vergaben Bestnoten: "Beste PICTA überhaupt", "ausgezeichnete Gespräche", "optimale Fachbesucher", "wir hatten bereits am ersten Tag deutlich mehr Kunden als letztes Jahr", "sehr gutes Feedback", "wer nicht auf der PICTA ist, macht einen Fehler", "sehr gute Kombination aus Messeauftritt und Fachvorträgen", "bessere Infrastruktur am neuen Standplatz", "hervorragende Plattform für Bildanbieter und Bildverwender", "keine andere Messe bietet diese Möglichkeit", "wir haben alle wichtigen Partner treffen können und neue hinzugewonnen". Die Verweildauer und Besucherfrequenz auf den Ständen stieg im Vergleich zum Vorjahr. Mit diesem erfolgreichen Verlauf und Zuspruch von Fachleuten untermauerte die PICTA eindrucksvoll ihre Fokussierung auf die Kernzielgruppe sowie ihre Position als wichtigstes Zentrum und erlebbarer Überblick des Bildermarktes in Deutschland.
März 2008

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Getty Images für 2,4 Mrd. Dollar verkauft Die Getty Images Inc. (ISIN US3742761030/ WKN 912281), der weltgrößte Lieferant von Bildern und Videos für Medien- und Werbeunternehmen, hat am Montag, den 25.1.8 einer Übernahmeofferte des Finanzinvestors Hellman & Friedman LLC zugestimmt. Demnach sollen die Aktionäre von Getty Images im Rahmen der Vereinbarung 34,00 Dollar je Aktie in bar erhalten, was einem Aufschlag von 55 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom 18. Januar entspricht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Konzern die Prüfung strategischer Optionen hinsichtlich eines möglichen Verkaufs angekündigt. Das Gesamtvolumen der Übernahmeofferte wurde auf 2,4 Mrd. Dollar beziffert.
Februar 2008

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Börsenverein mit neuer Online-Bücherdatenbank - Libreka Das vom Börsenverein seit nunmehr 3 Jahren vorbereitete Projekt „Volltextsuche Online“ VTO ist seit Anfang des Jahres 2008 unter www.libreka.de online, Diese Literaturnachweisdatenbank wird von der "MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH" betrieben, die eine Gesellschaft des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist. Libreka.de stellt sowohl dem Buchhandel als auch potentiellen Buchkäufern eine Kurzinformation der Bücher zur Verfügung, wobei nur Teile des Buches (Titel, Inhaltsverzeichnis, einige Probeseiten und Rücktitel) sichtbar gemacht werden. Die MVB erwirbt von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst pauschal die Rechte, in Büchern veröffentlichte Fotografien und Werke der Bildenden Kunst in libreka! anzeigen zu dürfen. Die hierfür gezahlte Vergütung wird von der VG nach dem Verteilungsschlüssel an die Bildrechteinhaber ausgeschüttet. Diese Rechtsübertragung ist für die Verlage bis zum 31.12.2009 insoweit kostenfrei, weil diese anfallenden Nutzungsgebühren bis dahin die MVB übernimmt und an die Verwertungsgesellschaft zahlt. Ab dem 1.1.2010 zahlen die Verlage. Ausführliche Informationen zu Libreka unter http://info.libreka.de/. Bilder werden in diesem Zusammenhang nicht losgelöst im Internet genutzt, sondern nur im Werkzusammenhang angezeigt. Die Rechteübertragung beschränkt sich somit auf das Ansehen bzw. Testlesen von online gestellten Büchern.
Januar 2008

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Getty steht zum Verkauf. der Schätzwert der größten Bildagentur der Welt: 1,5 Milliarden Dollar Die Investment - Firma Goldman Sachs wurde von getty beauftragt, die Agentur bei ihrer Verkaufsentscheidung zu unterstützen. Offensichtlich soll es schon einige Interessenten geben. Wer könnte das sein? Private Equity Companies, wie Kohlberg, Kravis, Roberts sollen schon Interesse gezeigt habe, schreibt die NYT.
Januar 2008

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»Getty kämpft gegen Billiganbieter« titelte die „Financial Times Deutschland“ (FTD, am 24.1.08) und in der Unterzeile „Online-konkurrenten bedrohen das Geschäftsmodell - Weltgrößte Bildagentur stellt sich selbst zum Verkauf“. Interessenten, die bis Ende Januar Gebote abgeben sollen, könnten 1,5 Mrd. Dollar zahlen. Die Verkaufsentscheidung illustriere eine Umwälzung in der 2 Mrd. Dollar schweren Bildbranche - so die FTD weiter. Der Konkurrenzkampf gehe nicht nur gegen Corbis und Jupitermedia. Vielmehr gerieten die traditionellen Bildagenturen durch Microstock-Bildagenturen, wie Fotolia und Shutterstock in Bedrängnis, die Fotos für 1 oder 2 Dollar „verscherbeln“. Qualität werde zunehmend unwichtig, Werbeagenturen und Magazine brauchten noch exklusive Bilder, für Webseiten reiche hingegen die Billigvariante. Bei Getty mache sich diese Entwicklung in sinkenden Verkäufen bemerkbar. Im dritten Quartal [2007] verzeichnete die Agentur einen Gewinnrückgang von 31 Prozent auf 25,7 Mio. Dollar. Getty reagierte mit Entlassungen, dem Aufbau billiger Angebote und Zukäufen, z.B. iStockphoto. Seit Ende 2007 werden Bilder mit niedriger Auflösung für 49 Dollar zur Mehrfachverwendung verkauft. Das Kerngeschäft machten mit 65 Prozent des Umsatzes jedoch immer noch die hochwertigen Bilder aus. Experten analysierten, das die Werbegelder zunehmend ins Web flössen und zudem immer bessere Digitalkameras und Suchtechnologien den Markt für billige Hobbyfotografie vergrößert hätten. Jonathan Klein (Getty-CEO) bezeichnete das traditionelle Bildergeschäft als „hart für uns alle“.
Januar 2008

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Kein Vorrats-Bilderverbot Der BGH entschied (Urteil vom 13.11.07, Gz.: VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06), dass die Veröffentlichung von Pressefotos aus dem Privatleben von Franziska van Almsick nicht vorbeugend gerichtlich verboten werden kann. Im Sinne der Pressefreiheit kann eine Unterlassung nur für bereits veröffentlichte Fotos verlangt werden.
Dezember 2007

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Ende des bundeseinheitlichen Presseausweises Am 7. Dezember 2007 hat die Innenministerkonferenz entschieden, dass es den bundeseinheitlichen Presseausweis nicht mehr gibt. Lediglich für 2008 dürfen die Presseausweise noch mit dem Legitimationshinweis der Innenminister auf der Rückseite erscheinen. Damit ist das Privileg der bisher ausstellungsberechtigten Verbände DJV, DJU/verdi, BDZV und VDZ beendet. Der bundeseinheitliche Presseausweis basierte seit 1951 auf einem Runderlass der Innenminister der Länder, der federführend vom größten Bundesland Nordrhein-Westfalen erteilt wurde, in der letzten Fassung vom 25.11.1993. „Bundeseinheitlich“ bezog sich auf die Alternative, dass Behörden jeweils eigene Ausweise ausstellten. Alle anderen im Runderlass nicht genannten Organisationen, die einen Presseausweis herausgaben, wurden von den Ausstellungsberechtigten abgemahnt und zur Einstellung der Ausgabe aufgefordert. Auch Versuche in die Gruppe der ausstellungsberechtigten Verbände aufgenommen zu werden, wurde laufend abgelehnt, so auch der BVPA 1990. Ebenso erging es der Fotojournalistenorganisation FreeLens, die jedoch 2004 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erstritt, das auch eine Gleichbehandlung anderer Verbände zur Ausstellung von Presseausweisen eröffnete. Deshalb hatten sich im November 2005 die Verbände FreeLens, Verband Deutscher Lokalzeitungen, AG Dok, Verband Deutscher Sportjournalisten und der BVPA in einer „Arbeitsgemeinschaft Presseausweis“ an die Innenminister gewandt, um in die Liste der Ausgabeberechtigten aufgenommen zu werden. Daraufhin kam es im März 2006 zu einer ersten Gesprächsrunde mit Vertretern der Innenminister der Länder sowie 3 weiterer Organisationen über den bundeseinheitlichen Presseausweis. Im Oktober 2006 stellte die Innenministerkonferenz (IMK) fest, dass alle 12 Verbände die Kriterien zur Ausstellungsberechtigung erfüllen würden und forderte sie auf, gegenseitig Verhandlungen aufzunehmen, um ein einheitliches System für die Ausweisausstellung herbeizuführen. Die bisher Ausstellungsberechtigten (DJV, DJU, BDZV, VDZ) sprachen jedoch nur mit FreeLens und dem Verband Deutscher Sportjournalisten. Obwohl DJV, DJU, BDZV u. VDZ nicht die Hoheit zur Vergabe der Ausstellungsberechtigung besaßen, schlossen sie Mitte 2007 mit FreeLens und VDS einen Vertrag über die Ausgabe von Presseausweisen. Letzte Versuche alle Verbände einzubeziehen scheiterten am 30.10. in Hamburg und am 29.11. beim Innensenator in Berlin kurz vor der Innenministerkonferenz am 6/7. Dezember. Schon Im Vorfeld war das Meinungsbild bei den Innenministern so gelagert, dass 15 gegen und nur 1 Bundesland für die Beibehaltung des bundeseinheitlichen Presseausweises waren. Sie hielten den Ausweis als Legitimationspapier gegenüber Behörden für nicht notwendig. Die übrigen Vergünstigungen (bei Bahn, Hotels oder Autokauf) waren sowieso nie Zweckgegenstand des Presseausweises. Die bisher ausstellungsberechtigten Verbände haben nunmehr gemeinsam mit FreeLens und dem Verband Deutscher Sportjournalisten in einer Pressemeldung bedauert, dass der Vermerk der Innenministerkonferenz nicht mehr auf der Ausweisrückseite erscheinen darf und gleichzeitig angekündigt, dass der Presseausweis als qualifiziertes Arbeitsmittel der Journalisten in der gewohnten Qualität erhalten werde. Dies lässt vermuten, dass BDZV, DJV, dju/ver.di, VDZ, Verband Deutscher Sportjournalisten und Freelens ab 2009 einen gemeinsamen Ausweis ausgeben. Alle anderen Verbände können nunmehr ebenso und unbehelligt einen Presseausweis ausgeben.
Dezember 2007

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FAZ – 300 Fotos mehr im Jahr Seit dem 5. Oktober 2007 erscheint die FAZ in neuem Layout. Jahrzehnte pflegte die FAZ ihr Erscheinungsbild als “Bleiwüste”. Nach und nach schlichen sich Fotos und in den letzten Jahren sogar Farbbilder ins Blatt. Vorbild war die vor sechs Jahren herausgebrachte Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, die mit einer Auflage von 322.521 kontinuierlich mehr Leser erreichte, während die FAZ bei 361.541 Exemplaren sogar sank und im Vergleich hinter der Süddeutschen Zeitung mit 443.906 Exemplaren liegt. Die FAZ-Titelseite war also eine reine Textseite, mit wenigen Ausnahmen. Seit 1949 erschienen dort nur 33 Mal Fotos, jeweils nur zu außergewöhnlichen Ereignissen, zuletzt im Mai 2005 zur Wahl von Papst Benedikt XVI. Seit 5. Oktober erscheint nun jeden Tag ein großes Titelfoto.
November 2007

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KSV-Abgabe sinkt erneut Nach dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf der Künst-lersozialabgabe-Verordnung 2008 wird der Abgabesatz für das nächste Jahr 4,9 Prozent betragen. Dieser Hinweis ist noch vorläufig. In den letzten Jahren hatte sich jedoch an der Vorabmeldung nichts mehr geändert. Damit scheinen die Bemühungen des Ministeriums durch die Änderung des Künstler-sozialversicherungsgesetzes, die am 15. Juni 2007 in Kraft trat, zu wirken. Durch die eingeleiteten Umstrukturierungen bei der Künstlersozialkasse und die Übertragung der Überprüfung aller Unternehmen bzgl. KSV-Abgabepflicht auf die Deutsche Renten-versicherung (DRV) steigt das Aufkommen im Abgabebereich. Somit kommt die KSV den Forderungen mehrerer Initiativen zur Senkung der Abgabe näher. 2005 war der Abgabesatz von 4,3 auf 5,8% gestiegen und hatte einen erheblichen Protest der Abgabepflichtigen ausgelöst.
September 2007

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Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes in Kraft Das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und ergänzende Gesetze ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Jg. 2007 Teil I Nr. 26, vom 14.6.07) am 15. Juni 2007 in Kraft getreten. Diese dritte Änderung des Künstlersozial-versicherungsgesetzes war in einem breiten Konsens der Verbände der Versicherten und der Abgabepflichtigen entstanden und passierte sowohl den Deutschen Bundestag als auch den Bundesrat ohne Probleme. Das Gesetz sieht ausgewogene Maßnahmen zur besseren Erfassung der Verwerter künstlerischer Leistungen und der Überprüfung der versicherten Künstler und Publizisten vor. Nunmehr wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für die Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht aller Unternehmen zuständig sein. Im Rahmen der üblichen Betriebsprüfungen der DRV wird geprüft, ob die Künstlersozialabgabepflicht vorlag und ob dieser nachgekommen wurde. Die Künstler-sozialkasse wird ihre Prüftätigkeit künftig auf die Stichproben der Versicherten sowie auf die Ausgleichsvereinigungen konzentrieren.Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine deutliche Durchsetzung der Abgabe- und Versicherungspflicht, um die Einnahmesituation zu verbessern und insbesondere den Abgabesatz (der derzeit 5,1% beträgt) auch künftig auf einem vetretbaren Niveau zu halten.
Juni 2007

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PICTA 2007 Vom 22. bis 24. Mai präsentierten sich die Bildagentur-Messe PICTA und die Marketing Services in Frankfurt am Main. Die Veranstalter und Aussteller ziehen ein überwiegend positives Fazit. 500 Aussteller, davon 48 auf der PICTA, zeigten drei Tage lang die neuesten Produkte und Dienstleistungen der Bild- und Marketingbranche auf dem Frankfurter Messegelände. Die Besucherzahlen lagen mit insgesamt über 9.200 und davon 2.800 direkt für die PICTA wieder auf hohem Niveau. Die Bildagentur-Messe PICTA war zum ersten Mal auf dem Stammplatz der Marketing-Services in Frankfurt, mit der sie auch schon im letzten Jahr eine Partnerschaft geschlossen hatte. Zwar präsentierten sich in Frankfurt weniger PICTA-Aussteller, doch diese waren größtenteils sehr zufrieden, denn in Frankfurt konnten viele eine neue Besucherklientel erreichen. Die Aussteller haben sich auf den Standortwechsel eingelassen und wurden positiv überrascht. Besonders großes Interesse verzeichneten auch dieses Jahr wieder die begleitenden Informationsplattformen, wie das PICTA-Forum. Die zwölf Vorträge über Bildthemen waren Publikumsmagneten und haben bei den Zuhörern einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.
Mai 2007

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Photographie steuerrechtlich weiterhin kein Kunstgegenstand ! ?
Nach der noch weitgehend unbekannten Neufassung der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie (2006/112/EG vom 28.11.06) wird die Photographie im Anhang IX unter den Kunstgegenständen aufgeführt und gleichzeitig eine Begriffbestimmung geliefert, was darunter zu verstehen ist; „vom Künstler aufgenommene Photographien, die von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen wurden und signiert sowie nummeriert sind; die Gesamtzahl der Abzüge darf, alle Formate und Trägermaterialien zusammengenommen, 30 nicht überschreiten“ (Anhang IX, Teil A, Nr.7 der Richtlinie). Entsprechend Art. 311 Abs. 2 können Mitgliedsstaaten jedoch vorsehen, dass Photographien nicht als Kunstgegenstand gelten. Im Umkehrschluss eröffnet sich damit (für Deutschland) aber die Möglichkeit, der Richtlinie zu folgen und künstlerische Photographien als Kunstgegenstand anzusehen. Auf der anderen Seite werden aber in dem Verzeichnis der Gegenstände (Anhang III), auf die nach Art. 98 Abs. 2 ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden kann, weder die Kunst bzw. Kunstgegenstände noch die Photographie aufgeführt. Das könnte heißen, dass Kunst generell dem vollen Steuersatz unterstellt wird bzw. werden soll. Einen ermäßigten Steuersatz können die Mitgliedsstaaten nach Art. 103 aber auf die Einfuhr von Kunstgegenständen vorsehen (Photographie jedoch nur, wenn sie als Kunstgegenstand vorgesehen ist). Urheberrechtliche Vergütungen für die Einräumung von Bildnutzungsrechten behalten den ermäßigten MwSt-Satz. Die Richtlinie ist bis 1. Januar 2008 in nationales Recht umzusetzen.
Februar 2007

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• EU-Abgeordnete: 600.000 € Geldstrafe für Urheberrechtsverletzung • Bundesjustizministerin: 50 € Abmahngebühr für Anwälte
In der derzeitigen Diskussion um den Vorschlag für die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, die bisher als Strafmaß 100.000 € für einfache Vergehen bis zu 300.000 Euro sowie Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren vorsieht, haben französische Abgeordnete eine maximale Geldstrafe von 600.000 € gefordert. Ein niederländischer Abgeordneter will, dass jeder Kauf einer Raubkopie oder eines Piraterieguts als "Hehlertätigkeit" angesehen und entsprechend bestraft wird. In der EU existieren noch nicht überall strafrechtliche Vorschriften bei Verletzungen geistigen Eigentums. Das deutsche Recht kennt diese zwar im Urheber-, Patent- und Markenrecht, sie werden aber in geringfügigen Fällen und im privaten Bereich bisher nur selten angewendet. Im Rahmen der Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes sind jedoch auch noch eine Bagatellklausel oder eine Freistellung von der Strafverfolgung bei Nutzungen zu privaten Zwecken in der Diskussion. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gegen "hinterfragungswürdig" hohe Kostennoten von Anwälten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, d.h. eine gesetzliche Beschränkung der Gebühren für Anwälte. "Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 € gegenüber dem Abzumahnenden betragen", so Frau Zypries. Vielfach sei die Ansetzung der Gegenstandswerte für die Benutzung auf einer privaten Homepage und sich daraus ergebende anwaltliche Abmahnkosten zu hoch. Auch bei der Nutzung von geschützten Fotos werde sehr weit übers Ziel hinausgeschossen. Es gehe der Ministerin aber nicht darum, die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu reduzieren, sie wolle nur nicht, dass exorbitante Anwaltskosten verlangt werden können und Kanzleien die Abmahnung von Nutzern als Geschäftsmodell betreiben.
Januar 2007

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BVPA widerspricht Honorarregelungen der Axel Springer AG
Seit letzter Woche verschicken die Axel Springer AG bzw. verbundene Firmen und Tochter-Unternehmen als Grundlage einer zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den Verlagen und freien Journalistinnen und Journalisten, Allgemeine - Geschäfts - Bedingungen, die in ihrem Versuch der Aneignung von Autorenrechten einmalig sind.
Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) dessen Mitgliedsagenturen in Deutschland ca. 7.000 Fotografen vertreten, kann einen solchen Versuch der Enteignung von Autoren nicht hinnehmen.
Dieser Buy-out soll nach dem Wunsch des Verlagshauses - möglichst zu einem pauschalen einmaligen Honorar erfolgen, so dass insbesondere Fotojournalisten eine weitere Vermarktung ihres Bildmaterials sowohl in eigener Regie als auch über Bildagenturen nahezu unmöglich wird. Damit wird das seit 2002 gültige Urhebervertragsrecht, das die Urheber angemessen am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke beteiligen und einem Ungleichgewicht der Vertragsparteien entgegen wirken soll, ad absurdum geführt.
Der BVPA, erwartet vom Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG, Dr. Döpfner, eine Korrektur der im groben Missverhälnis stehenden vorformulierten Nutzungsbedingungen, und erklärt, dass die durch einseitige Verwerterinteressen entstehende Störung des Vertragsverhältnisses zwischen Fotojournalisten und Bildagenturen nicht akzeptiert werden wird.
Der BVPA hat in diesem Zusammenhang auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit diesem Beispiel darauf aufmerksam gemacht, dass durch solche oktroyierten Honorarbedingungen das seit 2002 in Kraft befindliche Urhebervertragsrecht weitgehend ins Leere läuft, das gerade der unterschiedlichen Marktmacht zwischen Verwertern und Urhebern Rechnung tragen wollte. Die Vorgehensweise von Springer/Ullstein konterkariert die gesetzlich gegebene Möglichkeit der Verhandlung von Verwerten und Urhebern über angemessene gemeinsame Vergütungsregeln. Die Justizministerin wurde deshalb vom BVPA aufgefordert, die Überprüfung der Entwicklung des Urhebervertragsrechtes durch das BMJ, wie es bei der Gesetzgebung propagiert wurde, dringend anzugehen und darzulegen, welche Maßnahmen das BMJ plant, damit das Urheberrecht nicht endgültig zu einem Verwerterrecht mutiert.
Im Sinne eines freien Marktes und einer freien Entscheidung der Urheber hält der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) die Vorgehensweise von Springer/Ullstein für ein unzulässiges Diktat. Der BVPA sieht in dem Vorgehen des Verlagshauses eine einseitige Begünstigung der Verwertungsbedingungen und solidarisiert sich mit den Jornalistenorganisationen DJV, DJU/verdi und FreeLens.
Januar 2007

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BVPA-Wirtschaftsstudie des Bildermarktes Der BVPA hat im Jahr 2006 die erste systematische Erhebung des deutschen Marktes für Agenturfotografie vorgenommen. Zwischen Februar und April 2006 wurden alle Mitglieder des BVPA eingeladen, an einer Befragung teilzunehmen. Insgesamt antworteten 44 Agenturen, was einer Rücklaufquote von 46% aller Verbandsmitglieder entspricht. Der Fragebogen umfasste Angaben zum Unternehmen, zu Bildbeständen, Bildbearbeitung und Archivierung, Marketing und Distribution, Verkaufsergebnissen, Herstellungskosten und Betriebsaufwendungen sowie schließlich zur Unternehmensstrategie. Der Bericht, der Anfang Oktober an alle Agenturen gegangen ist, die an der Umfrage teilgenommen hatten, stellt die einzelnen Ergebnisse detailliert nach Themenblöcken dar. Kernergebnisse stellen wir hiermit allen Mitgliedern vor: • Presse ist mit 49% Hauptabnehmer der Bildagenturen Die befragten Agenturen erwirtschafteten 32,9 Mio. Euro Umsatz im Geschäftsjahr 2005. Die Hälfte der Agenturen erzielte hierbei je ein Ergebnis von mehr als 400.000 Euro. Im Durchschnitt betrug der Umsatz pro Agentur 860.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Umsatz- und Unternehmensgrößengewichtung wird für die geschätzten 590 Bildagenturen in Deutschland eine Gesamthonorarumsatzsumme von rd. 200 Mio. Euro (für 2005) angenommen. Die Honorarsummen wurden zu 88% mit digitalen und 12% mit physischen Bildern erzielt. Bezüglich der Bildverkaufsregionen wurden die Umsätze zu 31% in Westeuropa, 4% in USA, 3% in Osteuropa und 1% in Asien erwirtschaftet.
Die Umsätze in Deutschland für ausländische Partneragenturen lagen durchschnittlich bei 6%, die eigenen Auslandsumsätze über Partner bei 9%. Insgesamt wurden die Honorarumsätze zu 85% in Deutschland und zu 15% im Ausland erwirtschaftet. Die Honorare verteilten sich nach dem Nutzungs-Medium zu 35% auf Zeitschriften, 23% Werbung, 15% Buchverlage, 14% Zeitungen, 6% Film/Fernsehen, 1% digitale Medien sowie 6% Sonstige.
Das Umsatzwachstum lag 2005 gegenüber 2004 insgesamt durchschnittlich bei 9%. • Umschlagplatz Bildagentur – nur 14% des Bildbestands sind digital verfügbar Obwohl 78% der Bilder digital und nur noch 22% analog in der Bildagentur eintreffen, haben viele Bildagenturen noch große physische Bestände. Von insgesamt 100 Mio. Bildern der befragten Agenturen lagen 14 Mio digital vor, wovon 1 Mio. Bilder als Royalty-Free angeboten wurden. Jährlich kamen rd. 1,6 Mio. Bilder neu in den Bestand, der somit um rd. 8% wuchs. Die Bilder stammten zu 70% von Vertragsfotografen, 14% von Partneragenturen und die übrigen aus Eigenproduktionen. Die befragten Agenturen vertraten gemeinsam rd. 7.500 Fotografen, davon 40% aus dem Ausland. An Themenbereichen enthielten die Agenturarchive: 25% Leute u. Lifestyle, 21% Aktuelles, Historisches, Sozialpolitisches u. Wirtschaft, 15% Wissenschaft u. Natur, 14% Reisen, 11% Kunst u. Architektur sowie 4% Sport.
Die Beschriftung u. Verschlagwortung der Bilder erfolgte zu 78% in der Agentur, zu 20% durch die Fotografen und die übrigen 2% durch externe Dienstleister. 89% der Bilder wurden nicht bearbeitet und verändert bzw. nur retuschiert und farbkorrigiert. 11% waren erheblich bearbeitete bzw. elektronisch kreierte Bilder. Vom Gesamtbildbestand kamen im Durchschnitt 2% zur tatsächlichen Nutzung, bezogen auf den Neueingang lag diese jedoch bei 30%. Nach dem Umsatz erzielte jedes Bild des Gesamtbestandes im Durchschnitt 3 Euro, jedes neu eingegangene Bild je 54 Euro. Die tatsächlich genutzten Bilder erreichten ein Honorar von durchschnittlich 175 Euro. Im Jahr 2005 verkaufte jede Agentur im Mittel 8.000 Fotos, mehr als die Hälfte der Unternehmen jedoch weniger als 4.000 Bilder bzw. Bildnutzungsrechte. • Das Geschäft der Bildagenturen läuft zu 75% elektronisch 60% der Bildanfragen bei den Bildagenturen erfolgen online, 15% per e-mail und 21% telefonisch. Die Bildlieferung an den Kunden lief zu 25% über den agentureigenen Online-Shop, 20% per e-mail, 18% über APIS und 11% über Portale sowie 10% per FTP-Übertragung und noch 13% wurden physisch geliefert.
Auf die Vertriebswege verteilt, wurden die Honorare zu 30% über den agentureigenen Online-Shop, 29% über Direktvertrieb (e-mail, FTP, ISDN), 18% über Apis, 7% über Portale und zu 2% über die Zusendung von Datenträgern (CD/DVD) erwirtschaftet.
Im Durchschnitt erfolgten bei der Online-Bereitstellung je Agentur rd. 70.000 Downloads von High-Res-Bildern durch Kunden. Davon kamen durchschnittlich jedoch nur 5.950 Bilder zur Nutzung. Neben den eigenen Webauftritten bzw. Online-Bilddatenbanken sind die Agenturen auf durchschnittlich 2 Portalen vertreten. Von insgesamt 16 angegebenen Plattformen werden zu 26% fotofinder.net, 7% fotomarktplatz.de, 3% mecom.de und 2% photosearch.de genutzt.
Weitere 26% arbeiten mit Vertriebsplattformen oder Agentur-Portalen, wie AC-Pix, Alamy, APIS, Photopool oder Picture-Alliance. Rund 62% der Bildagenturen arbeiten mit Partneragenturen zusammen bzw. vertreten diese in Deutschland, von denen 24% selbst in Deutschland, 43% in Westeuropa, 11% in den USA, 9% in Asien und 7% in Osteuropa ihren Sitz hatten. Umgekehrt wurden die BVPA-Bildagenturen zu 37% von Agenturen in Westeuropa, 12% in Osteuropa, 10% in Asien und 5% in den USA vertreten.
Januar 2007

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BVPA widerspricht entschieden honorarfreier Bildnutzung in elektronischer Form durch Tageszeitungen
Es erreichen den BVPA immer wieder Informationen, dass Tageszeitungen (aber auch andere Medien) mit scheinbar harmlosen „Autoren-“ oder „Anmelde-formularen“, mit denen Adressenaktualisierungen oder Angaben für das Finanzamt abgefragt werden, gleichzeitig aber auch die Zustimmung zur erweiterten Nutzung der Bilder einfordern. Im Wesentlichen geht es um die Bildnutzung im Internetauftritt der Blätter oder der Verbreitung als pdf bzw. e-paper. Zwar sind die Tageszeitungsverlage von ihrem eigenen Verband darauf hingewiesen worden, dass für solche Werknutzungen Rechte der elektronischen Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung erforderlich sind, diese versuchen nun aber ihr unzulässiges Handeln unter Umgehung einer zusätzlichen Honorarzahlung durch o.g. Vorgehensweise zu legitimieren.
Dezember 2006

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Behinderung der Bildnutzung durch Eigentumsrechte und Markenrechte
In der Abbildung von Gegenständen machen sich zunehmend Kollisionen mit Eigentums- und Markenrechten bemerkbar: z.B. ICE-Zug, Eifelturm in Nachtbeleuchtung, Hundertwasser-Haus usw.. So untersagt nunmehr auch die Berlin-Brandenburgische Stiftung Schlösser&Gärten mehreren Bildagenturen den Vertrieb von Abbildungen mit der Außenansicht von Stiftungsgebäuden und verlangte die Darlegung sämtlicher Verwertungen. Zunächst tauschten die Anwälte beider Seiten ihre Auffassungen darüber aus, ob es sich bei den Gebäuden um an öffentlich zugänglichen Plätzen befindliche Werke handelt, die in urheberrechtlichem Sinn der Panoramafreiheit unterstehen, oder ob es sich um vorbehaltliches Privatgelände handelt. Inzwischen hat die Stiftung jedoch Klage gegen eine Bildagentur erhoben, so daß hier voraussichtlich eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird, inwieweit fotografische Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden in öffentlichen Anlagen einer Beschränkung unterliegen können. Sowohl für Bildagenturen als auch Bildnutzer würden sich daraus erhebliche Probleme ergeben.
November 2006

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Klageerhebung gegen Bildagentur wg. Fotonutzung Schlösser & Gärten - Behinderung der Bildnutzung durch Eigentumsrechte und Markenrechte
In der Abbildung von Gegenständen machen sich zunehmend Kollisionen mit Eigentums- und Markenrechten bemerkbar: z.B. ICE-Zug, Eifelturm in Nachtbeleuchtung, Hundertwasser-Haus usw.. So untersagt nunmehr auch die Berlin-Brandenburgische Stiftung Schlösser&Gärten mehreren Bildagenturen den Vertrieb von Abbildungen mit der Außenansicht von Stiftungsgebäuden und verlangte die Darlegung sämtlicher Verwertungen. Zunächst tauschten die Anwälte beider Seiten ihre Auffassungen darüber aus, ob es sich bei den Gebäuden um an öffentlich zugänglichen Plätzen befindliche Werke handelt, die in urheberrechtlichem Sinn der Panoramafreiheit unterstehen, oder ob es sich um vorbehaltliches Privatgelände handelt. Inzwischen hat die Stiftung jedoch Klage gegen eine Bildagentur erhoben, so daß hier voraussichtlich eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird, inwieweit fotografische Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden in öffentlichen Anlagen einer Beschränkung unterliegen können. Sowohl für Bildagenturen als auch Bildnutzer würden sich daraus erhebliche Probleme ergeben.
November 2006

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12a-Tarifvertrag für Freie: 2,5 Prozent mehr ab 1.10.06 Die arbeitnehmerähnlichen freien Journalisten an Tageszeitungen erhalten ab 1. Oktober höhere Honorare. Die Vergütungen werden zu diesem Termin um 2,5 Prozent angehoben. Darauf verständigten sich am Donnerstag 14. September in Bonn die Verhandlungskommissionen von DJV, ver.di und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Der so genannte 12a-Tarifvertrag wird eine Laufzeit bis 31. Juli 2008 haben. Auf zügige Verhandlungen für die Freien hatten sich Verleger und Gewerkschaften am letzten Freitag, den 8. September anlässlich des Tarifabschlusses für die Tageszeitungsredakteure verabredet. Die Honorarerhöhung entspricht in der Summe den linearen Gehaltssteigerungen für die Redakteure – mit dem Unterschied, dass die Honoraranhebung auf einen Schlag zum 1. Oktober wirksam wird. Folgend die für die Berechnung der Honorare zwischen den Tarifvertragsparteien abgestimmte Tabelle:
Honorare für Bildbeiträge 1.10.06 bis 31.7.08 Beträge in Euro
| a) Erstdruckrecht | | b) Zweitdruckrecht | | | | | | | | | | bis 30.9.06 | ab 1.10.06 | bis 30.9.06 | ab 1.10.06 | | | | | | | bis 10.000 Auflage | 36,00 | 36,90 | 28,70 | 29,40 | bis 25.000 Auflage | 41,50 | 42,50 | 33,10 | 33,90 | bis 50.000 Auflage | 47,00 | 48,20 | 35,10 | 36,00 | bis 100.000 Auflage | 61,00 | 62,50 | 47,00 | 48,20 | über 100.000 Auflage | 73,90 | 75,70 | 56,20 | 57,60 |
Oktober 2006

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PLUS Coalition kreiert einen universellen Beschreibungsstandard für das Image Licensing
Die PLUS (Picture Licensing Universal System) Coalition ist eine non-profit Arbeitsgemeinschaft von Bildagenturen, Fotografen, Illlustratoren, Grafikdesignern, Verlegern, Artbuyer, Werbeagenturen usw. und Organisationen, vor allem aus den USA, wie Picture Archive Council of America (PACA), Kanada, Australien, England (British Association of Picture Libraries & Agencies BAPLA), Italien und Japan sowie die CEPIC - Coordination of European Picture Agencies. Nach einer vierjährigen Vorbereitungszeit ist PLUS seit Oktober 2004 eine eingetragene Organisation. Inzwischen wird sie u.a. von ADOBE, Corbis, Getty und JupiterImages unterstützt. Im Oktober 2005 veröffentlichte PLUS das „Picture Licensing Glossary“ online unter http://www.useplus.org Das Glossar enthält derzeit 1.300 Begriffe mit Definitionen über Verwendungsbereiche bzw. die Nutzungsmedien von Fotos . Es soll dazu dienen, dass Bildanbieter und Bildnutzer die gleiche Sprache sprechen bzw. zwischen beiden Seiten eine klare Definition der Nutzung besteht. Dabei geht es jedoch nicht um die Vergütung oder ein Honorarsystem für die Lizensierung. Jeder Begriff hat zudem eine Identifikationsnummer, die gegebenenfalls auch in einem Honora-abrechnungssystem verwendet werden könnte. Mit den derzeitigen Glossar-Beschreibungen wird jedoch vielmehr nur das Medium definiert und nicht die darin möglichen konkreten Nutzungsformen von Fotos, d.h. Platzierung, Größe usw.
August 2006

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E-Paper-Auflagen der deutschen Presse im 1. Quartal 2006
Im 1. Quartal 2006 waren der IVW-Auflagenkontrolle insgesamt 404 Zeitungen (377 Tages- und 27 Wochenzeitungen), 882 Publikumszeitschriften und 1.075 Fachtitel, 26 Supplements, 74 Kundenzeitschriften, 3 Kalender, 4 Offertenblätter, 44 Handbücher, 1 Wirtschaftsnachschlagewerk und 248 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt. Außerdem waren im 1. Quartal 2006 - nachdem bei den von der IVW geprüften ePaper-Angeboten der Tagespresse zwei Neuzugänge sowie die Abmeldung eines Titels zu verzeichnen waren - nunmehr insgesamt 45 ePaper-Ausgaben dem Prüfverfahren angeschlossen; diese verteilten sich auf 38 Tageszeitungen, vier Publikums- und drei Fachzeitschriften. Die verkaufte Auflage von 32.274 ePaper-Exemplaren setzte sich zusammen aus 6.315 Abonnements sowie 79 Einzelverkäufen und 25.880 Sonstigen Verkäufen. Zum Vergleich: Im 4. Quartal 2005 wurde für 44 ePaper-Ausgaben eine verkaufte Auflage von 29.678 ePaper-Exemplaren (zusammengesetzt aus 5.735 Abonnements sowie 64 Einzelverkäufen und 23.879 Sonstigen Verkäufen) ermittelt. Im Online-Auflagendienst der IVW werden die Verbreitungsdaten sämtlicher ePaper-Ausgaben über die direkte Titelsuche bei den Quartalsauflagen mit dem Suchbegriff EPAPER ausgegeben. Die IVW-Quartalsauflagen 1/2006 können über http://www.ivw.de/auflagen2/index.html abgerufen werden. (Quelle: Newsletter "IVW-Praxis" 2006/4)
August 2006

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BVPA an Photo Metadata Working Group der IPTC beteiligt
Seit dem 2. Januar 2006 ist der BVPA „Associate Member“ mit Beraterstatus im Die International Press Telecommunications Council (IPTC). hat auf seiner letzten Sitzung, die in Wien stattfand, mit großem Erfolg. Hat auf Initiative des BVPA-Vertreters Jan Leidicke mit dem Vertreter der CEPIC (Coordination of European Picture Agencies), Staffan Teste, eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Fortentwicklung des IPTC-photo-header befassen wird. Vorsitzender der Photo Metadata Working Group ist Harald Loeffler von der IFRA, dem internationalen Verband von Unternehmen der Zeitungs- und Medienbranche.
August 2006

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E-paper Zeitungen / Zeitschriften
E-paper werden von Verlagen vielfach nicht als eigenständige Nutzungsart abgerechnet. Auf Grund eines Rechtsstreits, in dem eine Bildagentur eine einstweilige Verfügung gegen einen Verlag erwirkt hat, empfahl der BDZV in seinen Mitgliedern, in den Verträgen mit Agenturen darauf zu achten, dass e-paper-Veröffentlichungen in die Rechte mit einbezogen werden, insbesondere ob dem Verlag auch das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach §15 Abs.2 UrhG bzw. der öffentlichen Zugänglichmachung nach §19a UrhG eingeräumt wurde. Deutlich wird damit, dass die Zeitungsverleger nicht die Rechte besitzen, Fotos in e-paper-Ausgaben zu verwenden und zu verbreiten. Bei e-paper handelt es sich um eine eigenständige Nutzungsart, für die Rechte zusätzlich erworben werden müssen (vgl. BVPA intern, August 2005, S.2).
April 2006

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Über 25 Jahre BILDHONORARE
1979 zunächst als verbandsinterne Erfassung der Honorarsituation im Bildermarkt gestartet, erschien die Zusammenstellung „Honorare 1981“ erstmals öffentlich. Mit den BILDHONORAREN 2006 kann die Mittelstands-gemeinschaft Foto-Marketing (MFM) auf 25 Jahre Marktbeobachtung zurückschauen. Die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte ist in dieser Zeit die einzige Darstellung, welchen Marktwert die Nutzung von Fotos in verschiedenen Medien hat. Ob Bücher, Zeitschriften oder elektronische Publikationen; in (fast) allen Bildredaktionen sind die BILDHONORARE Ausgangspunkt zur Information über Bildnutzungsver-gütungen. Sowohl für die Bildagenturen als auch für die Bildabnehmer stellen sie eine verlässliche, unverzicht-bare und aktuelle Dokumentation über die Handelskonditionen mit Bildrechten dar.
April 2006

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BVPA nimmt Stellung zur Umsetzung der EU-Richtlinie betr. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der o.g. Richtlinie enthält u.a. eine Änderung des § 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz – des Urheberrechts. So soll bei der Bemessung des Schadenersatzes nicht mehr nur der durch den Urheberrechts-verletzer erzielte Gewinn berücksichtigt werden können, sondern auch die Vergütung als Maßstab dienen, die der Verletzer eigentlich hätte entrichten müssen, wenn er das Nutzungsrecht ordnungsgemäß eingeholt hätte. Mit dieser Auslegung der Schadenersatzbemessung würde das Gesetz zwar der sich entwickelten Rechtsprechung folgen, die jedoch nur deshalb so ausgefallen ist, weil den Gerichten wegen einer fehlenden Sanktionsklausel keine Handhabe zur Verfügung steht, einen Verletzerzuschlag zu verhängen. Der BVPA hat deshalb dieser Gesetzesänderung widersprochen, da diese Regelung die Situation zementieren würde, dass Urheberrechtsverletzer nur den Betrag (nach-)zahlen, den sie bei einer regulären Nutzungsrechtseinholung hätten zahlen müssen. Wir haben deshalb erneut dafür plädiert, bei Nutzungsrechtsverletzungen eine pauschale Sanktion in doppelter Höhe der Vergütung vorzusehen, wie es auch im Urheberrecht von Österreich und Polen verankert ist. Die EU-Richtlinie muss bis Ende 2006 umgesetzt werden, so dass noch Zeit für Korrekturmög-lichkeiten vorhanden ist. Die politische Tendenz, im Urheberrecht zunehmend Verwerterrechte zu stützen, lässt jedoch Zweifel am Willen des Gesetzgebers aufkommen, eine Absicherung des Urhebers gegen den Nutzungsdiebstahl zu schaffen.
Februar 2006

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„BGH lehnt MFM-Honorartabelle [nicht] ab“ Die VISUELL machte in ihrer letzten Ausgabe 1/2006 (S.32/33) mit der Überschrift auf: „Fotoklau - BGH lehnt MFM-Honorartabelle ab“. Diese journalistische Überhöhung suggeriert den Eindruck, als würden die MFM-Bildhonorare vor Gericht nicht mehr anerkannt werden; Dies ist so aber nicht zutreffend: Bei genauer Lektüre des BGH-Urteils (vom 6.10.2005, Gz: I ZR 267/02) weist der BGH darauf hin, dass die MFM-Bildhonorare für den den Streit betreffenden Zeitraum „keine ausdrückliche Regelung für den Fall von Mantellieferungen enthielten“. Insoweit hat der BGH dem vorinstanzlichen Berufungsgericht vorgeworfen, dass es „nicht davon ausgehen [konnte], dass sich aus den Sätzen der MFM-Empfehlungen für die Jahre 1995 bis 1998 für den vorliegenden Fall ohne weiteres die angemessene und übliche Lizenzgebühr ergebe“. Das Revisionsgericht – also der BGH – hat zu prüfen, ob das Gericht die Grenzen des Ermessens beachtet hat. Der BGH führt dazu weiter aus, dass „der Richter aber für die Überzeugung, die er sich bildet, gesicherte Grundlagen haben [muss]. Er darf sich nicht eine Sachkunde zutrauen, über die er nicht verfügen kann“. Im vorliegenden Fall habe das Berufungsgericht demnach die gezogenen Grenzen seines Schätzermessens überschritten. Zudem habe das Berufungsgericht seine Annahme, die MFM-Empfehlungen seien bei der Bemessung des Schadenersatzes zugrunde zu legen, nicht begründet. Außerdem rügte der BGH, dass sich das Berufungsgericht ohne Begründung über die Bedenken der Beklagten hinweggesetzt hat, die sich „im vorliegenden Fall gegen den Rückgriff auf die Honorarsätze der MFM-Empfehlungen“ ausgesprochen hatte. Insoweit sind die Gerichte durch dieses BGH-Urteil aufgefordert ihre Handlungsweise vor allem zu begründen. Dass „zu jeder Klage zum Fotoklau ein weiterer externer Gutachter hinzugezogen – und teuer bezahlt – werden muss“, wie der VISUELL-Artikel vermutet, findet sich im Urteil kein einziger Satz.
Januar 2006

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KSV-Abgabe soll sinken -
verkündete die Bundessozialministerin Ulla Schmidt anläßlich einer Sitzung eines Runden Tisches zur „Stärkung der Künstlersozialversicherung“ mit dem Deutschen Kulturrat Anfang Juni. Demnach soll der Abgabesatz von heute 5,8 im nächsten Jahr auf 5,5% sinken. Als das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die KSV-Abgabe für 2005 mit 5,8% (zuvor 4,3%) bekannt gab, kam es umgehend zu heftigen Beschwerden aus dem Kreis der Abgabepflichtigen, die sich gleichzeitig zu einem Aktionsbündnis zusammenschlossen, an dem auch der BVPA beteiligt ist, um gegen die massive Mehrbelastung von 35% vorzugehen. Das Aktionsbündnis von 26 Verbänden führte seither drei Gespräche mit dem Ministerium, das inzwischen erste Maßnahmen zur verstärkten Erfassung abgabepflichtiger Unternehmen eingeleitet hat. Dazu wurde bereits die Personalstärke der zuständigen KSK-Abteilung erhöht. Die Versicherten sollen zudem künftig bei Ihren Einkommensmeldungen auch ihre „Arbeitgeber“ angeben müssen. Auch hier ist jedoch offen, wie es angesichts der derzeitigen politischen Situation weiter gehen wird.
Juni 2005

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Stillstand bei der Urheberrechtsnovelle „Zweiter Korb“ Mit der Umsetzung der „EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ durch das Gesetz vom 10.9.2003 waren vom deutschen Gesetzgeber nur die zwingenden Vorschriften in die Novellierung des Urheberrechts eingeflossen. Das Justizministerium und die beteiligten Kreise waren sich einig, daß weitere notwendige Änderungen des Urheberrechts in einer erneuten Runde bearbeitet werden sollten. An dieser zweiten Urheberrechtsnovelle - „Zweiter Korb“ genannt - wird seit Oktober 2003 gearbeitet. Am 27.9.2004 legte das Bundesjustizministerium einen ersten Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informations-gesellschaft“ vor. Darin geht es u.a. um Vergütungspflicht, Privatkopie, Pressespiegel, Zitatrecht, nicht bekannte Nutzungsarten, Verfilmungsrecht Senderechte, Vermiet- u. Verleihrecht sowie eine Ausstellungsvergütung. Eine wesentliche Forderung - der doppelte Schadensersatz für unbefugte Nutzungen - ist in dem Entwurf nicht enthalten. Obwohl schon in der „EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ Sanktionen bei Zuwiderhandlungen (die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen) vorgesehen waren, war das Justizministerium dem nicht gefolgt. Die „Initiative-Urheberrecht“ der Urheber-Verbände, hat ihre Gegenvorschläge und Korrekturen im Oktober 2004 formuliert, jedoch sollen diese auch in der überarbeiteten Fassung des Referentenentwurfs - soweit bisher bekannt geworden ist - weitgehend unberücksichtigt bleiben. Durch die derzeitige politische Situation ist zudem unklar, wann die Arbeit an der Novellierung fortgesezt werden wird. Da eine Sanktionsklausel für Urheberrechtsverletzungen auch in der „EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums“ - die seit 29.4.2004 in Kraft ist und bis Ende April 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden muß - nicht mehr vorhanden ist, bzw. dort der Verletzer lediglich zur Zahlung der säumigen Vergütung herangezogen werden soll, wird eine Schadenersatzklausel vermutlich auch nicht mehr in das deutsche Urhebergesetz aufgenommen werden.
Juni 2005

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BVPA protestiert beim ZDF wg. Fotoverbot
Das ZDF hatte im Zusammenhang mit dem Auftritt des Künstlers
Robbie Williams in der letzten "Wetten dass"-Sendung ein Fotoverbot
ausgesprochen, von dem der gesamte Fotopool (in dem u.a. dpa, action
press, AP, Sven Simon, PPW und set.photo versammelt sind) betroffen
war. Das ZDF hat sich damit die Berichterstattung über die Sendung
durch einen Künstler vorschreiben lassen, selbst aber die Restriktionen
unterlaufen, indem auf der ZDF-Homepage ein Foto veröffentlicht wurde,
in das Robbie Williams einmontiert worden war. Abgesehen davon, das
diese Bildzusammenfügung nicht gekennzeichnet wurde, unterschied sich
das ZDF damit nicht von Zeitungen, die unzulässig einen screenshot vom
Fernseher als Foto veröffentlichten. Der BVPA hat gegen diese
Vorgehensweise protestiert und vom Intendanten des ZDF eine Erklärung
eingefordert.
Dezember 2004

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Erfolgreiche Seminare des BVPA
Hellauf begeistert waren die Teilnehmer des ersten
Betriebswirtschafts-Seminar des BVPA, das am 26. u. 27 November in
Berlin stattfand. In einem Planspiel wurden die
betriebs-wirtschaftlichen Grundlagen eines Unternehmens simuliert und
vermittelt, wie wichtig Kennzahlen für die unternehmerische Entwicklung
sind. Ebenso positiv bewertet wurde das Seminar für verkaufs- u.
kundenorientiertes Verhalten am Telefon am 29. u. 30. Oktober in
Hamburg. Von der aktiven Kundenansprache über die Kaufargumentation bis
zur Einwandbehandlung wurden die Techniken der Gesprächsführung
behandelt und in praktischen Übungen durchgespielt.
November 2004

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Aktionsbündnis Künstlersozialversicherung
Am 17. November trafen sich in Berlin 26 Verbände von
KSV-Abgabepflichtigen Verwertern, um über die enorme Erhöhung des
KSV-Abgabesatzes für 2005 auf 5,8% zu beraten und langfristige
Änderungen einzuleiten, damit die Künstlersozialabgabe künftig in einem
vertretbaren Rahmen angesiedelt wird. Zwar ist an dem neuen Abgabesatz
konkret nichts zu ändern, da er nach den derzeitigen gesetzlichen
Vorgaben korrekt ermittelt worden ist, jedoch haben sich die
versammelten Interessenvertretungen darauf geeinigt, ein Punkteprogramm
mit Vorschlägen zu erarbeiten, die die Künstlersozialversicherung
künftig auf eine vertretbare Basis stellt.
November 2004

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Sehr gut besuchter BVPA-Branchentreff zur Buchmesse
Das große Interesse am BVPA-Branchentreff konnte in diesem
Jahr am 7. Oktober mit 93 Anwesenden noch einmal deutlich gesteigert
werden. Besonders erfreulich war der starke Besuch von Vertretern der
Buchverlage, so daß es zu einem wirksamen Zusammentreffen der
Bildagentur- und Buchbranche kam. Dazu beigetragen hatte die angenehme
Atmosphäre des Treffpunkts im Marriott-Hotel. "War ein prima Meeting
... das Treffen kriegt ja richtig Stil und Klasse!" meinte ein
Besucher.
Oktober 2004

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BVPA-Protest gegen KSV-Abgabe -"Aktionsbündnis Künstlersozialversicherung"
Umgehend nach der Vorlage (am 5. Okt.) der neuen Entwurfsverordnung
über die auf 5,8% erhöhte KSV-Abgabe für 2005 hat der BVPA beim
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Beschwerde gegen
die massive Steigerung eingelegt. In Folge haben eine ganze Reihe
anderer Verbände, die ebenfalls KSV-Abgabe-Pflichtige vertreten,
ebenfalls gegen die erhöhte Abgabe protestiert. Dieser Kreis hat sich
nun zu einem Aktionsbündnis formiert. Ein erstes Treffen zur Absprache
weiterer gemeinsamer Maßnahmen wird am 17. November in Berlin
stattfinden.
Oktober 2004

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Deutlich erhöhter KSV-Abgabesatz von 5,8% für 2005
Nach Vorlage des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das
Jahr 2005 hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
nunmehr mitgeteilt, daß der Abgabesatz der Künstlersozial-versicherung
2005 5,8% betragen wird. In den letzten Jahren hatte sich an den
Entwurfsfassungen nichts mehr geändert, so daß davon ausgegangen werden
kann, daß der Abgabesatz als endgültig anzusehen ist. Der Abgabesatz
steigt damit gegenüber dem derzeitigen Wert (4,3%) deutlich um 1,5% an,
was einer Anhebung von rd. 35 Prozent entspricht. Zu den Gründen für
die drastische Erhöhung des KSV-Abgabesatzes zählen die niedrigeren
Arbeitseinkommen, die zu einem Rückgang der KSV-pflichtigen
Honorarsummen führen, im Verhältnis zur steigenden Versichertenzahl.
Oktober 2004

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BVPA zum "Caroline-Urteil" -Bundeskanzler Schröder bleibt dabei: Kein Einspruch
Auch nachdem der BVPA sowohl den Bundeskanzler als auch die
Bundesjustizministerin aufgefordert hatte die verbleibende Zeit der
Einspruchsfrist (24.9.04) zu nutzen, hat sich die Bundesregierung nicht
mehr bewegt. Eine lapidare Mitteilung aus dem Kanzleramt per e-mail an
den BVPA bestätigte den Eingang des Schreibens und verwies auf die
Geschäftsverteilung und Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums,
wohin man den Brief weitergeleitet habe. Dies darf als Endstation
verstanden werden. Denn der Bundeskanzler bekräftigte am 27.9. auf der
Festveranstaltung der Zeitungsverleger seine Haltung, keinen Einspruch
gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
einzulegen. Angesichts des nunmehr verstrichenen Termins, ist auch
nicht mehr zu erwarten, dass die Justizministerin Zypries tätig wird.
Der BVPA hatte in seinem Schreiben insbesondere verlangt
Rechtssicherheit herzustellen, da das Bundesjustizministerium
verlautbart hatte, dass die deutschen Gerichte die Entscheidung zwar
beachten, ihr aber nicht folgen müssten. Zudem hat der BVPA darauf
hingewiesen, dass Prominente künftig mit Verlagen Verträge über die
Veröffentlichung ihrer Fotos abschließen könnten und durch eine solche
Exklusivität weder eine freie Berichterstattung noch ein offener
Wettbewerb gewährleistet sei. Es wird jetzt abzuwarten sein, ob und in
welchem Maße sich die deutschen Gerichte von der Schelte des
Europäischen Gerichtshofs einschüchtern lassen, sie hätten im
vorliegenden Fall keinen gerechten Ausgleich zwischen den
konkurrierenden Interessen bewirkt. Damit war auch das
Bundesverfassungsgericht gemeint, das nach hiesiger Auffassung den
Begriff der Person der Zeitgeschichte und der damit verbundenen
zulässigen Veröffentlichung solcher Aufgenommenen bisher durchaus
differenziert ausgelegt hat. Trotz aller Proteste durch die
Journalisten- und Verlegerverbände blieb die Bundesregierung stur. Als
erste Konsequenz kündigte die BILD-Zeitung an, dass sie bis auf
weiteres auf Homestorys über Politiker verzichten wolle.
September 2004

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Das "Caroline-Urteil"
Am 24. Juni gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) in Straßburg einer Beschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco
statt. Das Gericht entschied, dass Fotos von Prominenten über Privates
nur noch mit Einwilligung veröffentlicht werden dürfen oder die
Prominenten in ihrer Funktion zeigen bzw. die Veröffentlichung einen
"Beitrag zur Debatte mit Allgemeininteresse" leistet.
Würde das Urteil rechtskräftig, stünde ein Kernbestandteil der Presse
und Informationsfreiheit auf dem Spiel, so die Ansicht der
Pressevertreter von DJV, BDZV, VDZ bis ARD und des ZDF. Unisono hatten
sie den Bundeskanzler Gerhard Schröder als auch die
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgefordert, Rechtsmittel
gegen das Urteil einzulegen - die Frist läuft am 24. September ab.
Am Mittwoch (1.9.04) hatte das Regierungs-Kabinett jedoch entschieden,
keine Rechtsmittel einzulegen, man sehe dazu keinen Anlass, weil das
Urteil keine bindende Wirkung für deutsche Gerichte habe. Die
Justizministerin betonte, dass auch in Zukunft die investigative
Berichterstattung nicht gefährdet sei. Juristisch habe in Deutschland
das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort. Das Kabinett habe aber
auch die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung die
Persönlichlkeitsrechte stärkt.
Im Verlauf von insgesamt drei Verfahrensserien durch die
Beschwerdeführerin Caroline von Monaco hatte der Bundesgerichtshof
(Urteil vom 19.12.1995) festgestellt, daß für Personen der
Zeitgeschichte auch außerhalb des häuslichen Bereichs eine Privatsphäre
zu gelten hat, wenn sich die Person in einer erkennbar örtlichen
Abgeschiedenheit bewege. Dagegen sei die Veröffentlichung von Fotos,
die die Person an einem öffentlichen Ort zeigen, zu dulden, auch wenn
es sich um Ansichten des Alltagslebens und nicht um die Ausübung der
offiziellen Funktion der Person handele.
Die Beschwerde vor dem EGMR richtet sich auf die mögliche Verletzung
des Privatlebens, wie es nach Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt wird. Eine wesentliche Frage
ist, ob die deutsche Rechtsordnung einen diesen Anforderungen
genügenden Schutz des Privatlebens gegenüber Veröffentlichungen in der
Presse gewährt.
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die in den deutschen
Zeitschriften veröffentlichten Fotos das Privatleben der
Beschwerdeführerin berühren. Die Verpflichtung des Staates bestehe
darin, das Recht am eigenen Bild vor Missbrauch durch Dritte zu
schützen. Auch wenn zur Freiheit der Meinungsäußerung (nach Art. 10
EMRK) die Veröffentlichung von Fotos gelte, seien diese im vorliegenden
Fall jedoch außerhalb jeglicher politischen oder öffentlichen Debatte
angesiedelt und bezögen sich nur auf das Privatleben der
Beschwerdeführerin. Da diese keine offizielle Funktion innehabe, sei
sie nicht als &Mac226;absolute‘ Person der Zeitgeschichte
einzustufen. Die deutschen Gerichte hätten keinen gerechten Ausgleich
zwischen den konkurrierenden Interessen bewirkt.
Nach der Entscheidung der Bundesregierung nichts zu unternehmen
verkündete am Donnerstag (2.9.) der DJV: "Schlag ins Gesicht der
deutschen Pressefreiheit", die FAZ titelte: "Die Paparazzi sind
geschlagen" und die Berliner Zeitung meinte: "Nichts ist sicher".
Ganz entschieden scheint die Sache möglicherweise noch nicht, denn die
Bundesjustizministerin räumte neben ihrer Auffassung, dass die
deutschen Gerichte der Entscheidung nicht folgen müssten, ein, dass die
Bundesrepublik auf längere Sicht gesetzgeberisch handeln müsse, wenn
die Rechtsprechung deutscher Gerichte und die des Europäischen
Gerichtshofs weiter nicht im Einklang stünden. Es gebe eine
entsprechende völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands.
August 2004

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BVPA-Vertreter in den Gremien der VG-Bild-Kunst wiedergewählt
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 9./10. Juli standen für die VG wieder turnusmäßige Wahlen in allen Gremien an. Für die Berufsgruppe II ist der BVPA-Geschäftsführer, Bernd Weise, sowohl in den Verwaltungsrat als auch in das Kulturwerk und das Sozialwerk (jeweils als ordentliches Mitlied) wieder gewählt worden. In den Vergabebeirat der BG II des Sozialwerks wurde zudem das BVPA-Mitglied Achim Sperber gewählt.
Juli 2004

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CORBIS will 2004 Gewinn machen
Das größte Bildarchiv der Welt - 70 Mio. Bilder - schreibt seit 15 Jahren Verluste. Mit neuen Diensten (Übernahme von Rechtemanagement, Verwaltung anderer Bildarchive, Kooperation mit REUTERS oder Angeboten für Handy-Nutzer) will CORBIS ein positives Ergebnis erzielen, damit der Microsoft-Gründer Bill Gates von seinem Investment in CORBIS etwas zurückbekommt. Der Mitbewerber GETTY IMAGES - 30 Mio. Fotos - verdiente im vergangenen Jahr bei einem Umsatz von 523 Mio. Dollar rund 64 Mio. Dollar. Im gleichen Jahr erzielte CORBIS eine Umsatzsteigerung von 20 Prozent auf 140 Mio. Dollar, lag damit aber noch nicht in der Gewinnzone. Diese wird jetzt angestrebt. Auch über einen Börsengang wird schon nachgedacht.

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ullstein bild hat Archiv Gerstenberg übernommen
Im Mai 2004 hat ullstein bild die Bildbestände des Archivs Gerstenberg mit sämtlichen Rechten gekauft. 5.000 Farbdias und 40.000 s/w-Vorlagen erweitern nun den historischen Bestand von ullstein bild. 1.000 Motive sind bereits online bei ullstein bild recherchierbar. Weitere Motive werden zurzeit digitalisiert und sukzessive auf die Datenbanken überspielt. Damit baut ullstein bild seine führende Stellung in Deutschland als Anbieter zeitdokumentarischer Fotografie weiter aus. Web: www.ullsteinbild.de Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Frischmuth: Tel. +49 (0)30 2591-73103 e-mail: frischmuth@ullsteinbild.de
Mai 2004

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STERN weltweit als E-Paper-Ausgabe
Seit der Ausgabe 16 (vom 7.4.2004) gibt es das Magazin als E-Paper-Ausgabe im Internet. Bezahlt wird per Kreditkarte. Die jeweils aktuelle Ausgabe ist donnerstags ab 6.00 Uhr erhältlich. Die digitale Fassung des STERN enthält sämtliche Texte, Fotos und Anzeigen im Original-Layout. Die Einzelausgabe kostet 2,50 Euro, im Abonnement 2,30 Euro. Leser müssen sich unter www.stern.de/epaper registrieren und können die benötigte Software kostenlos herunterladen.
April 2004

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Auch Werbefotografen gehören zum Versichertenkreis der KSK
In zwei Urteilen hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (12. Nov. 2003) klargestellt, dass Werbefotografen zum Kreis der Versicherten der Künstlersozialversicherung gehören. In beiden Fällen ging es um die Zahlung der Künstlersozial-Abgabe für die Beauftragung von Fotografen, die Bildmaterial für Werbekataloge herstellten. Das Gericht entschied, dass Fotografen - ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder - Künstler im Sinne des Künstlersozial-versicherungsgesetzes sind, wenn die Anfertigung der Fotos Werbezwecken dient (A.: B 3 KR 10/03 R und B3 KR 8/03 R).

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Teilnehmer-Rekord beim "CEPIC-Congress 2004" in Kopenhagen
Mit über 600 Teilnehmern aus 50 Ländern erreichte der diesjährige CEPIC-Kongress in Kopenhagen vom 10. bis 13. Juni die bisherige Rekordbeteiligung. Aus Deutschland kam mit 92 Besuchern die größte Gruppe. In der "Exibition Area", die sich im zentralen Ort des Kongresses - der alten Kopenhagener Börse - befand, präsentierten sich an den "Tables" 68 Bildagenturen, 12 aus Deutschland und davon 8 BVPA-Mitglieder. Begleitet wurde das internationale Treffen von mehreren Eröffnungsvorträgen sowie einigen Seminaren zu den Themen Keywording, Copyright, Collecting Societies, Technology und Pricing. Neben mehreren Empfängen und kommunikativen Meetings endete der Kongress mit einem glanzvollen Gala Dinner im Tivoli-Restaurant NIMB.
Der nächste CEPIC-Kongress findet 2005 in Prag statt.
Juni 2004

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BVPA mit neuem Vorstand
Mit der diesjährigen Mitgliederversammlung standen tournusgemäß wieder Wahlen zum Vorstand auf der Tagesordnung. Zum Vorstandsvorsitzenden wurde Lars Bauernschmitt (VISUM) erneut gewählt. Dem übrigen Vorstand gehören an: Peter Bitzer (laif), Frank Frischmuth (ullstein bild), Klaus Plaumann (picture press) und als assoziertes Vorstandsmitglied, der MFM-Vorsitzende Thomas Schumann (setphoto). Aus dem Vorstand ausgeschieden ist Hans Jörg Zwez (mauritius-images). Bei den ebenfalls vorgenommenen Wahlen in der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) wurde Thomas Schumann (setphoto) für den Vorsitz und auf den Posten der Stellvertretung Beatrice Wanek (Interfoto) gewählt.

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Erhöhung der Honorare für Bildbeiträge um 1,3% Tarifvertrag (§12a) für arbeitnehmerähnliche freie Bildjournalisten -
Nach den Tarifverhandlungen für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten (Tarifvertragsgesetz §12a) zwischen dem DJV, verdi/dju und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wurde der neue Tarif am 25. Februar 2004 in Berlin unterzeichnet, der eine Laufzeit vom 1. August 2003 bis zum Juli 2005 hat. Demnach betragen die Bildhonorare pro Bild: (in Euro)
| Auflage bis
| Erstdruckrecht
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| Zweitdruckrecht
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| bis Juni 2004
| ab Juni 2004
| bis Juni 2004
| ab Juni 2004
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| | 10.000
| 35,50
| 36,00
| 28,30
| 28,70
| | 25.000
| 41,00
| 41,50
| 32,70
| 33,10
| | 50.000
| 46,40
| 47,00
| 34,60
| 35,10
| | 100.000
| 60,20
| 61,00
| 46,40
| 47,00
| | über 100.000
| 72,90
| 73,90
| 55,50
| 56,20
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Die zweite Bildagentur-Messe PICTA endete mit überwältigendem Erfolg - Über 3.000 Besucher
Mit über 3.00 Besuchern erzielte die vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive - BVPA vom 1. bis 3. April im Internationales Haus der Photographie in den Deichtorhallen Hamburg durchgeführte Bildagentur-Messe PICTA erneut einen großen Erfolg. Es war die zweite Fachmesse dieser Art in Deutschland, die ihre Besucherzahl verdreifachen konnte. Unter den 66 Ausstellern präsentierten sich 50 Bildagenturen und 16 Digitalbildtechnologie-Anbieter sowie Sponsoren. Die Besucher, Redakteure, Art-Buyer und Kreative, die in den Medienbereichen der Presse, Werbung, Buchverlage und Multimediaproduktion mit der Nutzung und Publikation von Bildern befaßt sind, kamen aus allen Medienstandorten der Bundesrepublik und dem europäischen Ausland. Für Foto-Designer und Bildjournalisten gab es in diesem Jahr erstmals einen "Fotografen-Tag", der von rd. 700 Fotografen zur Kontaktaufnahme mit den Bildagenturen genutzt wurde.
Die Messe zeigte das aktuelle Angebot der Bildagenturen sowie die neuen digitalen Bildmanagement- und Techniksysteme. Entgegen der im Online-Zeitalter rückläufigen persönlichen Kommunikation zwischen Bildanbieter und Bildsuchenden bot die PICTA eine ausgezeichnete Atmosphäre zur geschäftlichen Kontaktaufnahme. Außerordentliches Interesse fand auch das Programm mit mehreren Vorträgen über das Fotorecht und die neueste Bildbearbeitungssoftware.
Der BVPA, der mit der PICTA die einzige nicht nur Verbandsmitgliedern offen stehende Bildagentur-Messe in Europa ausrichtet, wird dieses Forum für die Fachöffentlichkeit des Bildermarktes im kommenden Jahr erneut veranstalten.
April 2004

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Noch 3 Tage bis zur Eröffnung der PICTA 2004
Über 2.200 Besucher haben sich angemeldet! Am 1. April startet die Bildagentur-Messe im Internationalen Haus der Photographie in den Deichtorhallen Hamburg. An den drei Tagen - bis 3. April - werden 68 Aussteller - Bildagenturen und Hard- u. Softwareanbieter für Bildbearbeitung - ihre neuesten Produkte vorstellen. Über 2.200 Besucher - Bildredakteure, Artbuyer, Kreative und Fotografen, für die am 3. April ein spezieller "Fotografen-Tag" veranstaltet wird, haben sich für die Messe angemeldet. Im Rahmen der Messe findet außerdem ein umfangreiches Programm mit Vorträgen und Diskussionen statt. Am 1. April treffen sich Besucher und Aussteller ab 18.30 Uhr im TRAXX (zwischen den Deichtorhallen liegend) zu einem abendlichen Get-together.
Mit einer Online-Anmeldung bis zum 31.3. ist der Besuch der Fachmesse kostenlos, andernfalls beträgt der Eintritt an der Tageskasse 10,- Euro pro Person. Alle Details zur Picta 2004 finden Sie unter www.picta.info.
März 2004

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Ausstellerrekord bei der Bildagentur-Messe PICTA 2004
- über 500 Besucher-Voranmeldungen
Führende nationale und internationale Bildagenturen werden auf der vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) veranstalteten Fachmesse ihre aktuellsten Fotos und modernen Bildauffassungen präsentieren. Schon jetzt haben sich 68 Aussteller angesagt, 50% mehr als im vergangenen Jahr. Auch die Technik-Anbieter werden wieder ihre neueste Hard- und Software zur Bildbearbeitung, für den digitalen Workflow sowie Kamerasysteme vorstellen.
Die Premiere der Bildagentur-Messe PICTA im vergangenen Jahr war ein großer Erfolg und das Signal, dieses in Deutschland einzigartige Forum zur Begegnung von Bildagenturen, Bildredakteuren, Art-Buyern und Fotografen in einem noch größeren Rahmen fortzusetzen.
Die Picta 2004 findet deshalb drei Tage lang - im "Internationalen Haus der Photographie" in den Deichtorhallen Hamburg statt, um Ausstellern und Besuchern noch mehr Zeit und Raum für nachhaltigen Austausch und gegenseitige Inspiration zu geben.
Der "Fotografentag" – Samstag, der 3. April – wurde zusätzlich ins Programm genommen, um speziell Foto-Designern und Bildjournalisten die Gelegenheit zu bieten, sich bei Bildagenturen über Möglichkeiten der Zusammenarbeit und über Technik-Angebote zu informieren.
Auch das Messe-Programm wartet erneut mit diversen Fachreferaten zu rechtlichen und technischen Aspekten sowie mit zwei Podiumsdiskussionen für einen anregenden, kontroversen Meinungsaustausch auf.
Für persönliche Kontakte und Gespräche gibt es zudem Zeit und Gelegenheit beim abendlichen Get-together am 1. April, ab 18.30 Uhr im TRAXX (Altländer Str.10, zwischen den Deichtorhallen liegend).
Mit einer Online-Anmeldung ist der Besuch der Fachmesse kostenlos, andernfalls beträgt der Eintritt an der Tageskasse 10,- Euro pro Person.
Alle Details zur Picta 2004 finden Sie unter www.picta.info.

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Broschüren 2004 - erschienen!
Das Handbuch der Bildagenturen DER BILDERMARKT und die BILDHONORARE sind in aktualisierter Fassung erschienen. Als neues Thema enthält das Handbuch mehrere Aufsätze zum "Digitalen Bildhandling". Ergänzt ist u.a. auch die umfangreiche Sammlung von Gerichtsentscheidungen zum Fotorecht.
Die Broschüren, die nur zusammen erhältlich sind, kosten 33,- Euro (inkl. Versand und MwSt) und können über diese Website oder per Fax 030/3247001 bei der BVPA-Geschäftsstelle bestellt werden.

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2004 KSV-Abgabesatz 4,3%
Nach Vorlage des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2004 hat das Bundes-ministerium für Arbeit und Sozialordnung nunmehr mitgeteilt, daß der Abgabesatz der Künstlersozial-versicherung 2004 4,3 Prozent betragen wird. An dieser Entwurfsfassung hat sich in den letzten Jahren nichts mehr geändert, so daß davon auszugehen ist, daß der Abgabesatz als endgültig anzusehen ist. Der Abgabesatz steigt damit gegenüber dem derzeitigen Wert (3,8%) deutlich um o,5 Prozent an, was einer Anhebung von über 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die relativ späte Ermittlung des KSV-Abgabesatzes ergab sich aus der anhaltenden Rentendiskussion und der daraus verzögerten Festlegung des Beitrages zur Rentenversicherung, der zur Ermittlung das Abgabesatzes erforderlich ist.

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Panoramafreiheit nur für Fotos von der Straße aus
Die gesetzliche Regelung, daß Aufnahmen von geschützten Werken (Gebäude, Denkmäler), die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden, ohne Zustimmung des Urhebers hergestellt und vertrieben werden dürfen, erstreckt sich nur auf die Wiedergabe des Werkes, wie es Passanten von der Straße aus mit eigenen Augen sehen können. Dies ist nicht mehr gedeckt, wenn der Blick von einem für das allgemeine Publikum unzugänglichen Ort erfolgt.
Bundesgerichtshof, 5. Juni 2003, Az: I ZR 192/00

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PICTA. 2004 im April in Hamburg
Nach dem großen Erfolg der ersten Bildagenturmesse des BVPA wird die nächste PICTA, auf drei Tage verlängert. Messestandort ist vom 1. bis 3. April 2004 das neu geschaffene Internationale Haus der Photographie in den Hamburger Deichtorhallen, im Herzen der City.
Auf der einzigen Fachmesse dieser Art in Deutschland finden Art-Buyer, Bildredakteure und Kreative aus allen Medienbereichen Bildagenturen sowie Technologieanbieter zur digitalen Fotografie. Der neu geschaffene dritte Messetag wird als 'Fotografentag‘ den Schwerpunkt "Gestaltung und Geschäft" haben.
Ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Vorträgen und Präsentationen wird dieses Forum des Bildermarktes abrunden.
Weitere Informationen in Kürze unter www.picta.info.

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