BVPA - Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V.
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Große Koalition will Künstlersozialversicherung begrenzen

Die neue Regierung hat sich vorgenommen, die Künstlersozialversicherung zu reformieren. Ziel ist es laut Koalitionsvertrag, die Zahl der Versicherten durch eine „sachgerechte Beschreibung des Kreises der Begünstigten" zu begrenzen. Der BVPA wird dieses Vorhaben unterstützen, da die Reduzierung der Versichertenzahl dazu führen muss, die Abgabe zur Künstlersozialversicherung für Bildagenturen bzw. die Abgabepflichtigen grundsätzlich nachhaltig zu senken.


Dezember 2005



BVPA wird Mitglied der IPTC

Der BVPA hat die Mitgliedschaft im International Press Telecommunications Council (IPTC) mit Beobachterstatus beantragt, der es ermöglicht, dass der BVPA laufend Informationen erhält, aber auch Vorschläge machen kann und in die Diskussion eingebunden wird. Die Aufgabe des BVPA-Repräsentanten beim IPTC hat Jan Leidicke (Keystone) übernommen.


Dezember 2005



PDF’s und e-Paper sind eine eigenständige Nutzungsart

PDF‘s, d.h. elektronische Publikationen bzw. die als e-Paper bezeichneten elektronischen Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften, sind in urheberrechtlichem Sinn als eigenständige Nutzungsart anzusehen.
Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern - IVW (www.ivw.de) hat dem bereits Rechnung getragen und im November 2002 Bestimmungen für die Meldung und Ausweisung von e-Paper-Ausgaben erlassen, die seit 1.1.2003 in Kraft sind. Die von der Prüfgemeinschaft kontrollierten Presseerzeugnisse müssen demnach seit dem 1. Quartal 2003 die Auflagen der e-Paper melden. Dabei findet keine Summenbildung mit der Print-Ausgabe statt. Die Verbreitungsdaten der e-Paper-Ausgaben werden von den Print-Ausgaben losgelöst „als eigenständige Gattung“ (IVW-Praxis Nr.42 vom 11.12.2002) in der Auflagenliste publiziert. Eine e-Paper-Ausgabe muss nach den „Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle e-Paper-Ausgaben“ der Erscheinungsweise des Print-Titels entsprechen. Demnach darf es in Form und Inhalt im Angebot der elektronischen Version keine Abweichung zum Print-Objekt geben. Erfasst werden nur kostenpflichtige Zugriffsberechtigungen auf e-Paper, unterschieden nach Abonnement, Einzelverkauf und sonstigem Verkauf; kostenfreie werden nicht berücksichtigt. In der IVW-Auflagenliste ist somit die verkaufte Auflage der e-Paper-Ausgabe dargestellt. Nach IVW wird unter e-Paper die elektronische Ausgabe eines Printmediums verstanden, die über eine Datenleitung verbreitet und an einem Bildschirm dargestellt sowie offline gelesen werden kann und als Download angeboten wird.


November 2005



BVPA bemüht sich erneut um Ausstellungsberechtigung für Presseausweise

Ausgangspunkt dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die Fotojournalisten-organisation FREE LENS erstritten hat. Die Ausstellungsberechtigung von Presseausweisen für die Verbände DJV, DJU/verdi, BDZV und VDZ basiert auf einem Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, das diesen federführend und im Einvernehmen aller Innenminister der Länder herausgibt. Die Beschränkung der Berechtigung auf diese vier Verbände hält nunmehr seit Jahrzehnten an. Das Verwaltungsgericht stellte jetzt fest, dass ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Vereinigungen bestehe. Es sei auch unerheblich, dass die übrigen Verbände das Hinzukommen eines weiteren ausstellenden Verbandes nicht für erforderlich halten.
Somit gibt es also weder für das Innenministerium als auch für die jetzigen Verbände einen Grund weitere Journalistenverbände abzulehnen bzw. aus der Vereinbarung auszuschließen. Deshalb haben inzwischen auch schon andere Verbände ihren Anspruch gestellt, in die ministerielle Vereinbarung aufgenommen zu werden.
Durch diese Gerichtsentscheidung ist die Fortschreibung des bundeseinheitlichen Presseausweises auch auf die Tagesordnung der Innenminister der Länder gekommen. Der BVPA wird nunmehr ebenfalls die Einbeziehung in den Kreis der ausstellungsberechtigten Verbände betreiben.


November 2005



KSV-Abgabe 2006 sinkt

Nach dem jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegten Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2006 wird der Abgabesatz für das nächste Jahr 5,5 Prozent betragen. Dieser Hinweis ist noch vorläufig. In den letzten Jahren hatte sich jedoch an der Vorabmeldung nichts mehr geändert.
Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt nach der derzeit geltenden Rechtslage. Die Bemühungen mehrerer Initiativen zur Senkung der Abgabe haben bisher noch kein Ergebnis erzielt, was nicht unwesentlich an der momentanen politischen Situation bzw. mit den bevorstehenden Neuwahlen zusammenhängt, die eine grundlegende auch gesetzliche Änderung vorerst nicht möglich machen.


August 2005



Illegale Weitergabe von Fotos in Presseartikeln
durch BVPA-Agenturen unterbunden

Der Online-Anbieter für Presseartikel GBI (www.gbi.de) hatte neben einzelnen Artikeln ebenso Ganzseiten aus verschiedenen Zeitungen als PDF im Vertrieb, in denen auch die Fotos zu den Texten enthalten waren. Nachdem zwei BVPA-Agenturen das Online-Unternehmen abgemahnt haben, wurden sämtliche PDF’s aus dem Angebot herausgenommen. Vermutlich waren weit mehr Bildagenturen von dieser illegalen Weitergabe betroffen. Es ist aber sicher nicht falsch, GBI weiterhin zu beobachten.
Die Art der Weitergabe von Presseartikeln entspricht nicht der Definition von „Pressespiegeln“, wie sie nach dem Urheberrecht zulässig sind.


August 2005



KSV-Abgabe soll sinken -

verkündete die Bundessozialministerin Ulla Schmidt anläßlich einer Sitzung eines Runden Tisches zur „Stärkung der Künstlersozialversicherung“ mit dem Deutschen Kulturrat Anfang Juni. Demnach soll der Abgabesatz von heute 5,8 im nächsten Jahr auf 5,5% sinken. Als das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die KSV-Abgabe für 2005 mit 5,8% (zuvor 4,3%) bekannt gab, kam es umgehend zu heftigen Beschwerden aus dem Kreis der Abgabepflichtigen, die sich gleichzeitig zu einem Aktionsbündnis zusammenschlossen, an dem auch der BVPA beteiligt ist, um gegen die massive Mehrbelastung von 35% vorzugehen. Das Aktionsbündnis von 26 Verbänden führte seither drei Gespräche mit dem Ministerium, das inzwischen erste Maßnahmen zur verstärkten Erfassung abgabepflichtiger Unternehmen eingeleitet hat. Dazu wurde bereits die Personalstärke der zuständigen KSK-Abteilung erhöht. Die Versicherten sollen zudem künftig bei Ihren Einkommensmeldungen auch ihre „Arbeitgeber“ angeben müssen. Auch hier ist jedoch offen, wie es angesichts der derzeitigen politischen Situation weiter gehen wird.


Juni 2005



Stillstand bei der Urheberrechtsnovelle „Zweiter Korb“

Mit der Umsetzung der „EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ durch das Gesetz vom 10.9.2003 waren vom deutschen Gesetzgeber nur die zwingenden Vorschriften in die Novellierung des Urheberrechts eingeflossen. Das Justizministerium und die beteiligten Kreise waren sich einig, daß weitere notwendige Änderungen des Urheberrechts in einer erneuten Runde bearbeitet werden sollten. An dieser zweiten Urheberrechtsnovelle - „Zweiter Korb“ genannt - wird seit Oktober 2003 gearbeitet.
Am 27.9.2004 legte das Bundesjustizministerium einen ersten Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informations-gesellschaft“ vor. Darin geht es u.a. um Vergütungspflicht, Privatkopie, Pressespiegel, Zitatrecht, nicht bekannte Nutzungsarten, Verfilmungsrecht Senderechte, Vermiet- u. Verleihrecht sowie eine Ausstellungsvergütung.
Eine wesentliche Forderung - der doppelte Schadensersatz für unbefugte Nutzungen - ist in dem Entwurf nicht enthalten. Obwohl schon in der „EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ Sanktionen bei Zuwiderhandlungen (die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen) vorgesehen waren, war das Justizministerium dem nicht gefolgt.
Die „Initiative-Urheberrecht“ der Urheber-Verbände, hat ihre Gegenvorschläge und Korrekturen im Oktober 2004 formuliert, jedoch sollen diese auch in der überarbeiteten Fassung des Referentenentwurfs - soweit bisher bekannt geworden ist - weitgehend unberücksichtigt bleiben. Durch die derzeitige politische Situation ist zudem unklar, wann die Arbeit an der Novellierung fortgesezt werden wird.
Da eine Sanktionsklausel für Urheberrechtsverletzungen auch in der „EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums“ - die seit 29.4.2004 in Kraft ist und bis Ende April 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden muß - nicht mehr vorhanden ist, bzw. dort der Verletzer lediglich zur Zahlung der säumigen Vergütung herangezogen werden soll, wird eine Schadenersatzklausel vermutlich auch nicht mehr in das deutsche Urhebergesetz aufgenommen werden.


Juni 2005



Die PICTA war erneut ein großer Erfolg und endete nach drei Tagen mit über 2.000 Fachbesuchern

Die PICTA fand in diesem Jahr (14.-16. April) zum dritten Mal statt. Die PICTA ist die einzige speziell für die Bildbranche konzipierte Messe in Deutschland mit einem derart umfangreichen Forum für die Fachöffentlichkeit des Bildermarktes. Für Aussteller und Besucher bot die größere Deichtorhalle eine ausgezeichnete Atmosphäre für persönliche Geschäftsgespräche. Unter den 77 Ausstellern präsentierten sich 60 Bildagenturen, 14 Digitalbildtechnologie-Anbieter, sowie vier Sponsoren bzw. fördernde Unternehmen und Medienpartner.
Die PICTA hat damit eine Größenordnung erreicht, an die vor drei Jahren noch keiner gedacht hatte. 2.000 Fach-Besucher kamen zur Messe. Erste Rückmeldungen der Besucher und Aussteller ergeben eine sehr gute Resonanz. Die doppelt so großen Fläche der nördlichen Deichtorhalle gab der PICTA eine angenehme Großzügigkeit.
600 Besucher gingen am PICTA "Feier-Abend" des ersten Messetages mit Essen, Trinken, Musik und Tanz in die unterhaltsame Verlängerung. Mit durchgehend 200 Zuhörern fand auch das Rahmenprogramm - 12 Vorträge sowie eine Podiumsdiskussion zu aktuellen Themen rund um das professionelle Bildergeschäft - ein sehr großes Interesse.


April 2005



BVPA protestiert beim ZDF wg. Fotoverbot

Das ZDF hatte im Zusammenhang mit dem Auftritt des Künstlers Robbie Williams in der letzten "Wetten dass"-Sendung ein Fotoverbot ausgesprochen, von dem der gesamte Fotopool (in dem u.a. dpa, action press, AP, Sven Simon, PPW und set.photo versammelt sind) betroffen war. Das ZDF hat sich damit die Berichterstattung über die Sendung durch einen Künstler vorschreiben lassen, selbst aber die Restriktionen unterlaufen, indem auf der ZDF-Homepage ein Foto veröffentlicht wurde, in das Robbie Williams einmontiert worden war. Abgesehen davon, das diese Bildzusammenfügung nicht gekennzeichnet wurde, unterschied sich das ZDF damit nicht von Zeitungen, die unzulässig einen screenshot vom Fernseher als Foto veröffentlichten. Der BVPA hat gegen diese Vorgehensweise protestiert und vom Intendanten des ZDF eine Erklärung eingefordert.
Dezember 2004


Erfolgreiche Seminare des BVPA

Hellauf begeistert waren die Teilnehmer des ersten Betriebswirtschafts-Seminar des BVPA, das am 26. u. 27 November in Berlin stattfand. In einem Planspiel wurden die betriebs-wirtschaftlichen Grundlagen eines Unternehmens simuliert und vermittelt, wie wichtig Kennzahlen für die unternehmerische Entwicklung sind. Ebenso positiv bewertet wurde das Seminar für verkaufs- u. kundenorientiertes Verhalten am Telefon am 29. u. 30. Oktober in Hamburg. Von der aktiven Kundenansprache über die Kaufargumentation bis zur Einwandbehandlung wurden die Techniken der Gesprächsführung behandelt und in praktischen Übungen durchgespielt.
November 2004


Aktionsbündnis Künstlersozialversicherung

Am 17. November trafen sich in Berlin 26 Verbände von KSV-Abgabepflichtigen Verwertern, um über die enorme Erhöhung des KSV-Abgabesatzes für 2005 auf 5,8% zu beraten und langfristige Änderungen einzuleiten, damit die Künstlersozialabgabe künftig in einem vertretbaren Rahmen angesiedelt wird. Zwar ist an dem neuen Abgabesatz konkret nichts zu ändern, da er nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben korrekt ermittelt worden ist, jedoch haben sich die versammelten Interessenvertretungen darauf geeinigt, ein Punkteprogramm mit Vorschlägen zu erarbeiten, die die Künstlersozialversicherung künftig auf eine vertretbare Basis stellt.
November 2004


Sehr gut besuchter BVPA-Branchentreff zur Buchmesse

Das große Interesse am BVPA-Branchentreff konnte in diesem Jahr am 7. Oktober mit 93 Anwesenden noch einmal deutlich gesteigert werden. Besonders erfreulich war der starke Besuch von Vertretern der Buchverlage, so daß es zu einem wirksamen Zusammentreffen der Bildagentur- und Buchbranche kam. Dazu beigetragen hatte die angenehme Atmosphäre des Treffpunkts im Marriott-Hotel. "War ein prima Meeting ... das Treffen kriegt ja richtig Stil und Klasse!" meinte ein Besucher.
Oktober 2004



BVPA-Protest gegen KSV-Abgabe -"Aktionsbündnis Künstlersozialversicherung"

Umgehend nach der Vorlage (am 5. Okt.) der neuen Entwurfsverordnung über die auf 5,8% erhöhte KSV-Abgabe für 2005 hat der BVPA beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Beschwerde gegen die massive Steigerung eingelegt. In Folge haben eine ganze Reihe anderer Verbände, die ebenfalls KSV-Abgabe-Pflichtige vertreten, ebenfalls gegen die erhöhte Abgabe protestiert. Dieser Kreis hat sich nun zu einem Aktionsbündnis formiert. Ein erstes Treffen zur Absprache weiterer gemeinsamer Maßnahmen wird am 17. November in Berlin stattfinden.
Oktober 2004



Deutlich erhöhter KSV-Abgabesatz von 5,8% für 2005

Nach Vorlage des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2005 hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nunmehr mitgeteilt, daß der Abgabesatz der Künstlersozial-versicherung 2005 5,8% betragen wird. In den letzten Jahren hatte sich an den Entwurfsfassungen nichts mehr geändert, so daß davon ausgegangen werden kann, daß der Abgabesatz als endgültig anzusehen ist. Der Abgabesatz steigt damit gegenüber dem derzeitigen Wert (4,3%) deutlich um 1,5% an, was einer Anhebung von rd. 35 Prozent entspricht. Zu den Gründen für die drastische Erhöhung des KSV-Abgabesatzes zählen die niedrigeren Arbeitseinkommen, die zu einem Rückgang der KSV-pflichtigen Honorarsummen führen, im Verhältnis zur steigenden Versichertenzahl.
Oktober 2004



BVPA zum "Caroline-Urteil" -Bundeskanzler Schröder bleibt dabei: Kein Einspruch

Auch nachdem der BVPA sowohl den Bundeskanzler als auch die Bundesjustizministerin aufgefordert hatte die verbleibende Zeit der Einspruchsfrist (24.9.04) zu nutzen, hat sich die Bundesregierung nicht mehr bewegt. Eine lapidare Mitteilung aus dem Kanzleramt per e-mail an den BVPA bestätigte den Eingang des Schreibens und verwies auf die Geschäftsverteilung und Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums, wohin man den Brief weitergeleitet habe. Dies darf als Endstation verstanden werden. Denn der Bundeskanzler bekräftigte am 27.9. auf der Festveranstaltung der Zeitungsverleger seine Haltung, keinen Einspruch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einzulegen. Angesichts des nunmehr verstrichenen Termins, ist auch nicht mehr zu erwarten, dass die Justizministerin Zypries tätig wird. Der BVPA hatte in seinem Schreiben insbesondere verlangt Rechtssicherheit herzustellen, da das Bundesjustizministerium verlautbart hatte, dass die deutschen Gerichte die Entscheidung zwar beachten, ihr aber nicht folgen müssten. Zudem hat der BVPA darauf hingewiesen, dass Prominente künftig mit Verlagen Verträge über die Veröffentlichung ihrer Fotos abschließen könnten und durch eine solche Exklusivität weder eine freie Berichterstattung noch ein offener Wettbewerb gewährleistet sei. Es wird jetzt abzuwarten sein, ob und in welchem Maße sich die deutschen Gerichte von der Schelte des Europäischen Gerichtshofs einschüchtern lassen, sie hätten im vorliegenden Fall keinen gerechten Ausgleich zwischen den konkurrierenden Interessen bewirkt. Damit war auch das Bundesverfassungsgericht gemeint, das nach hiesiger Auffassung den Begriff der Person der Zeitgeschichte und der damit verbundenen zulässigen Veröffentlichung solcher Aufgenommenen bisher durchaus differenziert ausgelegt hat. Trotz aller Proteste durch die Journalisten- und Verlegerverbände blieb die Bundesregierung stur. Als erste Konsequenz kündigte die BILD-Zeitung an, dass sie bis auf weiteres auf Homestorys über Politiker verzichten wolle.
September 2004



Das "Caroline-Urteil"

Am 24. Juni gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einer Beschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco statt. Das Gericht entschied, dass Fotos von Prominenten über Privates nur noch mit Einwilligung veröffentlicht werden dürfen oder die Prominenten in ihrer Funktion zeigen bzw. die Veröffentlichung einen "Beitrag zur Debatte mit Allgemeininteresse" leistet. Würde das Urteil rechtskräftig, stünde ein Kernbestandteil der Presse und Informationsfreiheit auf dem Spiel, so die Ansicht der Pressevertreter von DJV, BDZV, VDZ bis ARD und des ZDF. Unisono hatten sie den Bundeskanzler Gerhard Schröder als auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgefordert, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen - die Frist läuft am 24. September ab. Am Mittwoch (1.9.04) hatte das Regierungs-Kabinett jedoch entschieden, keine Rechtsmittel einzulegen, man sehe dazu keinen Anlass, weil das Urteil keine bindende Wirkung für deutsche Gerichte habe. Die Justizministerin betonte, dass auch in Zukunft die investigative Berichterstattung nicht gefährdet sei. Juristisch habe in Deutschland das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort. Das Kabinett habe aber auch die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung die Persönlichlkeitsrechte stärkt.

Im Verlauf von insgesamt drei Verfahrensserien durch die Beschwerdeführerin Caroline von Monaco hatte der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.12.1995) festgestellt, daß für Personen der Zeitgeschichte auch außerhalb des häuslichen Bereichs eine Privatsphäre zu gelten hat, wenn sich die Person in einer erkennbar örtlichen Abgeschiedenheit bewege. Dagegen sei die Veröffentlichung von Fotos, die die Person an einem öffentlichen Ort zeigen, zu dulden, auch wenn es sich um Ansichten des Alltagslebens und nicht um die Ausübung der offiziellen Funktion der Person handele.

Die Beschwerde vor dem EGMR richtet sich auf die mögliche Verletzung des Privatlebens, wie es nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt wird. Eine wesentliche Frage ist, ob die deutsche Rechtsordnung einen diesen Anforderungen genügenden Schutz des Privatlebens gegenüber Veröffentlichungen in der Presse gewährt.
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die in den deutschen Zeitschriften veröffentlichten Fotos das Privatleben der Beschwerdeführerin berühren. Die Verpflichtung des Staates bestehe darin, das Recht am eigenen Bild vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Auch wenn zur Freiheit der Meinungsäußerung (nach Art. 10 EMRK) die Veröffentlichung von Fotos gelte, seien diese im vorliegenden Fall jedoch außerhalb jeglicher politischen oder öffentlichen Debatte angesiedelt und bezögen sich nur auf das Privatleben der Beschwerdeführerin. Da diese keine offizielle Funktion innehabe, sei sie nicht als &Mac226;absolute‘ Person der Zeitgeschichte einzustufen. Die deutschen Gerichte hätten keinen gerechten Ausgleich zwischen den konkurrierenden Interessen bewirkt.

Nach der Entscheidung der Bundesregierung nichts zu unternehmen verkündete am Donnerstag (2.9.) der DJV: "Schlag ins Gesicht der deutschen Pressefreiheit", die FAZ titelte: "Die Paparazzi sind geschlagen" und die Berliner Zeitung meinte: "Nichts ist sicher".

Ganz entschieden scheint die Sache möglicherweise noch nicht, denn die Bundesjustizministerin räumte neben ihrer Auffassung, dass die deutschen Gerichte der Entscheidung nicht folgen müssten, ein, dass die Bundesrepublik auf längere Sicht gesetzgeberisch handeln müsse, wenn die Rechtsprechung deutscher Gerichte und die des Europäischen Gerichtshofs weiter nicht im Einklang stünden. Es gebe eine entsprechende völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands.
August 2004



BVPA-Vertreter in den Gremien der VG-Bild-Kunst wiedergewählt

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 9./10. Juli standen für die VG wieder turnusmäßige Wahlen in allen Gremien an. Für die Berufsgruppe II ist der BVPA-Geschäftsführer, Bernd Weise, sowohl in den Verwaltungsrat als auch in das Kulturwerk und das Sozialwerk (jeweils als ordentliches Mitlied) wieder gewählt worden. In den Vergabebeirat der BG II des Sozialwerks wurde zudem das BVPA-Mitglied Achim Sperber gewählt.

Juli 2004



CORBIS will 2004 Gewinn machen

Das größte Bildarchiv der Welt - 70 Mio. Bilder - schreibt seit 15 Jahren Verluste. Mit neuen Diensten (Übernahme von Rechtemanagement, Verwaltung anderer Bildarchive, Kooperation mit REUTERS oder Angeboten für Handy-Nutzer) will CORBIS ein positives Ergebnis erzielen, damit der Microsoft-Gründer Bill Gates von seinem Investment in CORBIS etwas zurückbekommt. Der Mitbewerber GETTY IMAGES - 30 Mio. Fotos - verdiente im vergangenen Jahr bei einem Umsatz von 523 Mio. Dollar rund 64 Mio. Dollar. Im gleichen Jahr erzielte CORBIS eine Umsatzsteigerung von 20 Prozent auf 140 Mio. Dollar, lag damit aber noch nicht in der Gewinnzone. Diese wird jetzt angestrebt. Auch über einen Börsengang wird schon nachgedacht.



ullstein bild hat Archiv Gerstenberg übernommen

Im Mai 2004 hat ullstein bild die Bildbestände des Archivs Gerstenberg mit sämtlichen Rechten gekauft. 5.000 Farbdias und 40.000 s/w-Vorlagen erweitern nun den historischen Bestand von ullstein bild. 1.000 Motive sind bereits online bei ullstein bild recherchierbar. Weitere Motive werden zurzeit digitalisiert und sukzessive auf die Datenbanken überspielt. Damit baut ullstein bild seine führende Stellung in Deutschland als Anbieter zeitdokumentarischer Fotografie weiter aus. Web: www.ullsteinbild.de Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Frischmuth: Tel. +49 (0)30 2591-73103 e-mail: frischmuth@ullsteinbild.de

Mai 2004


STERN weltweit als E-Paper-Ausgabe

Seit der Ausgabe 16 (vom 7.4.2004) gibt es das Magazin als E-Paper-Ausgabe im Internet. Bezahlt wird per Kreditkarte. Die jeweils aktuelle Ausgabe ist donnerstags ab 6.00 Uhr erhältlich. Die digitale Fassung des STERN enthält sämtliche Texte, Fotos und Anzeigen im Original-Layout. Die Einzelausgabe kostet 2,50 Euro, im Abonnement 2,30 Euro. Leser müssen sich unter www.stern.de/epaper registrieren und können die benötigte Software kostenlos herunterladen.

April 2004


Auch Werbefotografen gehören zum Versichertenkreis der KSK

In zwei Urteilen hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (12. Nov. 2003) klargestellt, dass Werbefotografen zum Kreis der Versicherten der Künstlersozialversicherung gehören. In beiden Fällen ging es um die Zahlung der Künstlersozial-Abgabe für die Beauftragung von Fotografen, die Bildmaterial für Werbekataloge herstellten. Das Gericht entschied, dass Fotografen - ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder - Künstler im Sinne des Künstlersozial-versicherungsgesetzes sind, wenn die Anfertigung der Fotos Werbezwecken dient (A.: B 3 KR 10/03 R und B3 KR 8/03 R).






















Teilnehmer-Rekord beim "CEPIC-Congress 2004" in Kopenhagen

Mit über 600 Teilnehmern aus 50 Ländern erreichte der diesjährige CEPIC-Kongress in Kopenhagen vom 10. bis 13. Juni die bisherige Rekordbeteiligung. Aus Deutschland kam mit 92 Besuchern die größte Gruppe. In der "Exibition Area", die sich im zentralen Ort des Kongresses - der alten Kopenhagener Börse - befand, präsentierten sich an den "Tables" 68 Bildagenturen, 12 aus Deutschland und davon 8 BVPA-Mitglieder. Begleitet wurde das internationale Treffen von mehreren Eröffnungsvorträgen sowie einigen Seminaren zu den Themen Keywording, Copyright, Collecting Societies, Technology und Pricing. Neben mehreren Empfängen und kommunikativen Meetings endete der Kongress mit einem glanzvollen Gala Dinner im Tivoli-Restaurant NIMB.
Der nächste CEPIC-Kongress findet 2005 in Prag statt.

Juni 2004


BVPA mit neuem Vorstand

Mit der diesjährigen Mitgliederversammlung standen tournusgemäß wieder Wahlen zum Vorstand auf der Tagesordnung. Zum Vorstandsvorsitzenden wurde Lars Bauernschmitt (VISUM) erneut gewählt. Dem übrigen Vorstand gehören an: Peter Bitzer (laif), Frank Frischmuth (ullstein bild), Klaus Plaumann (picture press) und als assoziertes Vorstandsmitglied, der MFM-Vorsitzende Thomas Schumann (setphoto). Aus dem Vorstand ausgeschieden ist Hans Jörg Zwez (mauritius-images). Bei den ebenfalls vorgenommenen Wahlen in der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) wurde Thomas Schumann (setphoto) für den Vorsitz und auf den Posten der Stellvertretung Beatrice Wanek (Interfoto) gewählt.



Erhöhung der Honorare für Bildbeiträge um 1,3% Tarifvertrag (§12a) für arbeitnehmerähnliche freie Bildjournalisten -

Nach den Tarifverhandlungen für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten (Tarifvertragsgesetz §12a) zwischen dem DJV, verdi/dju und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wurde der neue Tarif am 25. Februar 2004 in Berlin unterzeichnet, der eine Laufzeit vom 1. August 2003 bis zum Juli 2005 hat. Demnach betragen die Bildhonorare pro Bild: (in Euro)

Auflage bis Erstdruckrecht   Zweitdruckrecht  
         
  bis Juni 2004 ab Juni 2004 bis Juni 2004 ab Juni 2004
         
10.000 35,50 36,00 28,30 28,70
25.000 41,00 41,50 32,70 33,10
50.000 46,40 47,00 34,60 35,10
100.000 60,20 61,00 46,40 47,00
über 100.000 72,90 73,90 55,50 56,20




Die zweite Bildagentur-Messe PICTA endete mit überwältigendem Erfolg - Über 3.000 Besucher

Mit über 3.00 Besuchern erzielte die vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive - BVPA vom 1. bis 3. April im Internationales Haus der Photographie in den Deichtorhallen Hamburg durchgeführte Bildagentur-Messe PICTA erneut einen großen Erfolg. Es war die zweite Fachmesse dieser Art in Deutschland, die ihre Besucherzahl verdreifachen konnte. Unter den 66 Ausstellern präsentierten sich 50 Bildagenturen und 16 Digitalbildtechnologie-Anbieter sowie Sponsoren. Die Besucher, Redakteure, Art-Buyer und Kreative, die in den Medienbereichen der Presse, Werbung, Buchverlage und Multimediaproduktion mit der Nutzung und Publikation von Bildern befaßt sind, kamen aus allen Medienstandorten der Bundesrepublik und dem europäischen Ausland. Für Foto-Designer und Bildjournalisten gab es in diesem Jahr erstmals einen "Fotografen-Tag", der von rd. 700 Fotografen zur Kontaktaufnahme mit den Bildagenturen genutzt wurde.

Die Messe zeigte das aktuelle Angebot der Bildagenturen sowie die neuen digitalen Bildmanagement- und Techniksysteme. Entgegen der im Online-Zeitalter rückläufigen persönlichen Kommunikation zwischen Bildanbieter und Bildsuchenden bot die PICTA eine ausgezeichnete Atmosphäre zur geschäftlichen Kontaktaufnahme. Außerordentliches Interesse fand auch das Programm mit mehreren Vorträgen über das Fotorecht und die neueste Bildbearbeitungssoftware.

Der BVPA, der mit der PICTA die einzige nicht nur Verbandsmitgliedern offen stehende Bildagentur-Messe in Europa ausrichtet, wird dieses Forum für die Fachöffentlichkeit des Bildermarktes im kommenden Jahr erneut veranstalten.

April 2004


Noch 3 Tage bis zur Eröffnung der PICTA 2004

Über 2.200 Besucher haben sich angemeldet!
Am 1. April startet die Bildagentur-Messe im Internationalen Haus der Photographie in den Deichtorhallen Hamburg. An den drei Tagen - bis 3. April - werden 68 Aussteller - Bildagenturen und Hard- u. Softwareanbieter für Bildbearbeitung - ihre neuesten Produkte vorstellen. Über 2.200 Besucher - Bildredakteure, Artbuyer, Kreative und Fotografen, für die am 3. April ein spezieller "Fotografen-Tag" veranstaltet wird, haben sich für die Messe angemeldet. Im Rahmen der Messe findet außerdem ein umfangreiches Programm mit Vorträgen und Diskussionen statt. Am 1. April treffen sich Besucher und Aussteller ab 18.30 Uhr im TRAXX (zwischen den Deichtorhallen liegend) zu einem abendlichen Get-together.

Mit einer Online-Anmeldung bis zum 31.3. ist der Besuch der Fachmesse kostenlos, andernfalls beträgt der Eintritt an der Tageskasse 10,- Euro pro Person. Alle Details zur Picta 2004 finden Sie unter www.picta.info.

März 2004


Ausstellerrekord bei der Bildagentur-Messe PICTA 2004
- über 500 Besucher-Voranmeldungen

Führende nationale und internationale Bildagenturen werden auf der vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) veranstalteten Fachmesse ihre aktuellsten Fotos und modernen Bildauffassungen präsentieren. Schon jetzt haben sich 68 Aussteller angesagt, 50% mehr als im vergangenen Jahr. Auch die Technik-Anbieter werden wieder ihre neueste Hard- und Software zur Bildbearbeitung, für den digitalen Workflow sowie Kamerasysteme vorstellen.

Die Premiere der Bildagentur-Messe PICTA im vergangenen Jahr war ein großer Erfolg und das Signal, dieses in Deutschland einzigartige Forum zur Begegnung von Bildagenturen, Bildredakteuren, Art-Buyern und Fotografen in einem noch größeren Rahmen fortzusetzen. Die Picta 2004 findet deshalb drei Tage lang - im "Internationalen Haus der Photographie" in den Deichtorhallen Hamburg statt, um Ausstellern und Besuchern noch mehr Zeit und Raum für nachhaltigen Austausch und gegenseitige Inspiration zu geben. Der "Fotografentag" – Samstag, der 3. April – wurde zusätzlich ins Programm genommen, um speziell Foto-Designern und Bildjournalisten die Gelegenheit zu bieten, sich bei Bildagenturen über Möglichkeiten der Zusammenarbeit und über Technik-Angebote zu informieren.

Auch das Messe-Programm wartet erneut mit diversen Fachreferaten zu rechtlichen und technischen Aspekten sowie mit zwei Podiumsdiskussionen für einen anregenden, kontroversen Meinungsaustausch auf. Für persönliche Kontakte und Gespräche gibt es zudem Zeit und Gelegenheit beim abendlichen Get-together am 1. April, ab 18.30 Uhr im TRAXX (Altländer Str.10, zwischen den Deichtorhallen liegend).

Mit einer Online-Anmeldung ist der Besuch der Fachmesse kostenlos, andernfalls beträgt der Eintritt an der Tageskasse 10,- Euro pro Person.

Alle Details zur Picta 2004 finden Sie unter www.picta.info.



Broschüren 2004 - erschienen!

Das Handbuch der Bildagenturen DER BILDERMARKT und die BILDHONORARE sind in aktualisierter Fassung erschienen. Als neues Thema enthält das Handbuch mehrere Aufsätze zum "Digitalen Bildhandling". Ergänzt ist u.a. auch die umfangreiche Sammlung von Gerichtsentscheidungen zum Fotorecht.

Die Broschüren, die nur zusammen erhältlich sind, kosten 33,- Euro (inkl. Versand und MwSt) und können über diese Website oder per Fax 030/3247001 bei der BVPA-Geschäftsstelle bestellt werden.



2004 KSV-Abgabesatz 4,3%

Nach Vorlage des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2004 hat das Bundes-ministerium für Arbeit und Sozialordnung nunmehr mitgeteilt, daß der Abgabesatz der Künstlersozial-versicherung 2004 4,3 Prozent betragen wird. An dieser Entwurfsfassung hat sich in den letzten Jahren nichts mehr geändert, so daß davon auszugehen ist, daß der Abgabesatz als endgültig anzusehen ist. Der Abgabesatz steigt damit gegenüber dem derzeitigen Wert (3,8%) deutlich um o,5 Prozent an, was einer Anhebung von über 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die relativ späte Ermittlung des KSV-Abgabesatzes ergab sich aus der anhaltenden Rentendiskussion und der daraus verzögerten Festlegung des Beitrages zur Rentenversicherung, der zur Ermittlung das Abgabesatzes erforderlich ist.



Panoramafreiheit nur für Fotos von der Straße aus

Die gesetzliche Regelung, daß Aufnahmen von geschützten Werken (Gebäude, Denkmäler), die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden, ohne Zustimmung des Urhebers hergestellt und vertrieben werden dürfen, erstreckt sich nur auf die Wiedergabe des Werkes, wie es Passanten von der Straße aus mit eigenen Augen sehen können. Dies ist nicht mehr gedeckt, wenn der Blick von einem für das allgemeine Publikum unzugänglichen Ort erfolgt. Bundesgerichtshof, 5. Juni 2003, Az: I ZR 192/00



PICTA. 2004 im April in Hamburg

Nach dem großen Erfolg der ersten Bildagenturmesse des BVPA wird die nächste PICTA, auf drei Tage verlängert. Messestandort ist vom 1. bis 3. April 2004 das neu geschaffene Internationale Haus der Photographie in den Hamburger Deichtorhallen, im Herzen der City. Auf der einzigen Fachmesse dieser Art in Deutschland finden Art-Buyer, Bildredakteure und Kreative aus allen Medienbereichen Bildagenturen sowie Technologieanbieter zur digitalen Fotografie. Der neu geschaffene dritte Messetag wird als 'Fotografentag‘ den Schwerpunkt "Gestaltung und Geschäft" haben. Ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Vorträgen und Präsentationen wird dieses Forum des Bildermarktes abrunden. Weitere Informationen in Kürze unter www.picta.info.