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Mittwoch, den 20. März 2013 um 17:43 Uhr

BVPA lehnt Leistungsschutzrecht ab -
Bilder bislang ungenügend berücksichtigt

Ende dieser Woche entscheidet das Plenum des Bundesrates über das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger. Hier bietet sich noch eine letzte Chance, das umstrittene Gesetz zu bremsen, welches der Bundestag am 1. März mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition beschlossen hatte. Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen (BVPA) spricht sich entschieden ge­gen das LSR aus, da das Gesetz die visuellen Teile von Presseartikeln nicht angemessen berücksichtigt.

Bilder sind essentielle Bestandteile von Presseerzeugnissen

Das Gesetz geht eindeutig zu Lasten von Bildjournalisten und Bildanbieter. Die Frage, ob visuelle Inhalte als Teil eines Presseerzeugnisses zu verstehen sind, wurde im LSR nicht geklärt. Anders als bei Textschnipseln (Snippets) nutzen Suchmaschinen und News-Aggregatoren die kompletten Bilder.

Bildinformationen werden schneller als Texte erfasst. Sie wecken das Leserinteresse und helfen beim Wiederauffinden bereits gelesener Texte. Es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinenbetreiber und vergleichbare Internet-Dienstleister die Bilder nun von den Verlagen quasi als Beigabe bekommen und sich nicht mehr mit den eigentlichen Rechteinhabern auseinandersetzen müssen.

Den Ver­lags­häu­sern erwachsen durch das LSR somit Ex­klu­siv­rech­te an visuellen Inhalten, die sie für ge­rin­ge­res Ent­gelt non-ex­klu­siv er­wor­ben ha­ben. Eine Kol­li­si­on mit den Ur­he­ber­rech­ten der Bildanbieter ist so­mit si­cher. Ab­hil­fe schafft auch kei­ne Wahr­neh­mungs­ge­sell­schaft, weil die­ Ver­la­ge diese kon­trol­lieren und ein­sei­tig die wei­te­ren In­ter­net­dienst­leis­ter im Rah­men des Wahr­neh­mungs­ver­tra­ges festlegen können.



   

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