Pressearchiv
Mittwoch, den 20. März 2013 um 17:43 Uhr
BVPA lehnt Leistungsschutzrecht ab -
Bilder bislang ungenügend berücksichtigt
Ende dieser Woche entscheidet das Plenum des Bundesrates über das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger. Hier bietet sich noch eine letzte Chance, das umstrittene Gesetz zu bremsen, welches der Bundestag am 1. März mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition beschlossen hatte. Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen (BVPA) spricht sich entschieden gegen das LSR aus, da das Gesetz die visuellen Teile von Presseartikeln nicht angemessen berücksichtigt.
Bilder sind essentielle Bestandteile von Presseerzeugnissen
Das Gesetz geht eindeutig zu Lasten von Bildjournalisten und Bildanbieter. Die Frage, ob visuelle Inhalte als Teil eines Presseerzeugnisses zu verstehen sind, wurde im LSR nicht geklärt. Anders als bei Textschnipseln (Snippets) nutzen Suchmaschinen und News-Aggregatoren die kompletten Bilder.
Bildinformationen werden schneller als Texte erfasst. Sie wecken das Leserinteresse und helfen beim Wiederauffinden bereits gelesener Texte. Es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinenbetreiber und vergleichbare Internet-Dienstleister die Bilder nun von den Verlagen quasi als Beigabe bekommen und sich nicht mehr mit den eigentlichen Rechteinhabern auseinandersetzen müssen.
Den Verlagshäusern erwachsen durch das LSR somit Exklusivrechte an visuellen Inhalten, die sie für geringeres Entgelt non-exklusiv erworben haben. Eine Kollision mit den Urheberrechten der Bildanbieter ist somit sicher. Abhilfe schafft auch keine Wahrnehmungsgesellschaft, weil die Verlage diese kontrollieren und einseitig die weiteren Internetdienstleister im Rahmen des Wahrnehmungsvertrages festlegen können.
Weitere Beiträge...
Seite 1 von 11




