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BVPA-Schreiben an Chefredakteure der deutschen Zeitungen und Zeitschriften

Berlin, 08. Dezember 2010

Kostendruck auf Bildagenturen

Bildagenturen und Bildarchive sind in der heutigen digitalen, vernetzten Welt wichtige und wertvolle Partner für Verlage und Bildeinkäufer. Die Bildagenturen/Bildarchive stellen rund um die Uhr qualitativ hochwertiges Fotomaterial dem Markt zur Verfügung.  Fotos werden durch qualifiziertes Fachpersonal  gesichtet, ausgewählt, editiert und verschlagwortet, und das bei steigenden Personal- und Nebenkosten. Bilddatenbanken müssen technisch auf dem neuesten Stand sein, und Fotos müssen 24/7 per ftp in die Redaktionen geschickt werden. Durch aufwendige Betextung und Verschlagwortung und durch eine qualifizierte Vorauswahl leisten die Bildagenturen einen erheblichen Beitrag dazu, dass die Bildeinkäufer schnell und damit kostengünstig die benötigten Bildmotive finden und erhalten können.

Auf der anderen Seite steigt seit Jahren der Druck seitens der Verlage auf die Bildagenturen. Bildhonorare werden gedrückt, Kosten wie Bearbeitungskosten, Download- oder Bereitstellungskosten wollen von den Verlagen nicht mehr bezahlt werden, und das bei sinkenden Bildhonoraren, die Talsohle ist erreicht! Die Wirtschaftlichkeit einer Bildagentur, die bei sinkenden Honoraren weiterhin qualitativ hochwertiges Fotomaterial liefern soll, wird dadurch gefährdet.

Wir, der BVPA, fordern die Verlage auf, für qualitativ hochwertiges Bildmaterial ein angemessenes Bildhonorar zu zahlen. Wir gehen davon aus, dass es den Verlagen auch in Zukunft wichtig sein wird, vielfältiges Bildmaterial zu beziehen, und das von zuverlässigen Partnern mit unterschiedlichen Angeboten. Bei  weitergehenden Preisreduzierungen bei Fotohonoraren und Servicekosten wird die Konsequenz sein, dass Bildagenturen schließen und die Vielfalt und das Angebot sich reduzieren wird, und das kann nicht im Sinne der Bildeinkäufer sein.

Wir bitten Sie, dies bei zukünftigen Preisverhandlungen mit Bildanbietern zu überdenken.

Für offene Fragen steht Ihnen der Unterzeichner gern telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


i.A. des Vorstands
Alexander Koch
Geschäftsführer

   

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Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten (Metadatenmanifest)

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. (§13 UrhG)

Diese Bestimmung des Urheberrechtes gilt selbstverständlich auch für digitale Bilder.

Im Gegensatz zum physisch verbreiteten Foto, kann ein Urhebervermerk am digitalen Werk nur in Form von Metadaten erfolgen. Wer diese entfernt, nimmt dem Urheber das Recht auf Namensnennung.

Dennoch finden sich schon jetzt im Internet Millionen von Bilddateien, deren Metadaten keinen Rückschluss mehr auf den Urheber zulassen.

Der BVPA verurteilt die elektronische Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Bilder, aus denen die Metadaten und insbesondere die Informationen zur Urheberschaft, vor der Veröffentlichung entfernt wurden.

Wir fordern jeden, der digitale Bilder elektronisch veröffentlicht und / oder verbreitet, auf, die vom Urheber oder dessen Vertreter in den Bilddaten hinterlegten Informationen zu bewahren und ausschließlich Bilder zu veröffentlichen, die diese Metadaten vollständig enthalten.

Ein außerhalb einer Bilddatei, z.B. im dazu gestellten Text, angebrachter Urheberhinweis kann den Erhalt der Metadaten nicht ersetzen, da die digitalen Bilder jederzeit aus diesem Kontext herausgelöst werden können.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bereits existierenden Rechtsvorschriften des §95c UrhG hin, die eine unberechtigte Entfernung der Metadaten untersagen.

Wenn Sie diese Initiative unterstützen möchten, dann bieten wir Ihnen eine Reihe von Logos an, mit denen Sie auf diese Seite verlinken können.

   

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Memorandum zur Urhebernennung

 

Fotografen haben rechtlichen Anspruch auf Namensnennung

Der internationale Rat der Urheber Bildender Kunst und der Fotografen (CIAGP) hat sich auf seinem Kongreß in Madrid am 16. und 17. November 1982 mit dem Anspruch der Fotografen auf Namensnennung befaßt.
Er hat festgestellt, daß dieser Anspruch durch die Veröffentlichung von Fotos ohne Abdruck eines Urhebervermerks ständig und in großem Umfang verletzt wird.
Der Rat hat darauf hingewiesen, daß das Recht auf Namensnennung ein Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts ist und fordert strikte Beachtung des sich hieraus ergebenden grundlegenden Anspruchs der fotografischen Urheber.
Die unterzeichnenden Organisationen folgen der Aufforderung des CIAGP und werden alles in ihrer Macht stehende tun, um den Publikationsorganen die Bedeutung der Namensnennung für die Fotografen deutlich zu machen. Sie wei-sen ergänzend auf die Bestimmungen des Urheberrechts hin, das in §13 die Namensnennung ausdrücklich vorschreibt. Dieser Anspruch ist nur erfüllt, wenn die Zuordnung des Urhebervermerks zum veröffentlichten Bild zweifelsfrei ist.
Die Unterzeichner werden den Anspruch der Fotografen auf Namensnennung voll unterstützen.

Arbeitskreis Werbe-Mode-lndustriefotografie (AWI), Hamburg
Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF), Stuttgart
Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive
(BVPA), Berlin
Centralverband Deutscher Photographen (CV), Düsseldorf
Deutsche Journalisten-Union in der IG Druck und Papier
(dju), Stuttgart
Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Bonn
EUROPHOT, Vereinigung Europäischer Berufsfotografen, Brüssel
Gesellschaft Deutscher Lichtbildner (GDL), Münster
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Bonn

München 25. September 1983

   

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Memorandum zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos

Gemeinsame Initiative des Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF), Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), Centralverband Deutscher Berufsphotographen (CV), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), DOK-Verband, FreeLens - Verein der Fotojournalistinnen u. Fotojournalisten und die IG-Medien.

[M] Kennzeichnung für Bild-Manipulation/Modifikation

Aufgrund der perfekten Möglichkeiten der elektronischen Bildtechnik zur Veränderung von Bildinhalten, die vom Betrachter nicht mehr zu erkennen sind, haben sich die wichtigsten Interessenverbände im Bereich der Fotografie und des Journalismus in einem Memorandum (vom 15. Oktober 1997) auf eine Kennzeichnung [M] für Bildmanipulationen geeinigt. Diese soll bei der Veröffentlichung von modifizierten Bildern vorgenommen werden, um für den Leser eine Erkennbarkeit zu erreichen und den Wert dokumentarisch-publizistischer Fotos zu sichern.

Memorandum

zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos
des Bundes Freischaffender Foto-Designer (BFF), Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), Centralverbandes Deutscher Berufsphotographen (CV), Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), DOK-Verbandes, FreeLens und der IG-Medien.
(Berlin, 15. Oktober 1997)


Jedes dokumentarisch - publizistische Foto, das nach der Belichtung verändert wird, muß mit dem Zeichen [M] kenntlich gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Manipulation durch den Fotografen oder durch den Nutzer des Fotos erfolgt.
Eine Kennzeichnung muß stets erfolgen, wenn:

  • Personen und/oder Gegenstände hinzugefügt und/oder entfernt werden
  • verschiedene Bildelemente oder Bilder zu einem neuen Bild zusammengefügt werden
  • maßstäbliche und farbliche, inhaltsbezogene Veränderungen durchgeführt werden
Für die Kennzeichnung wird folgende Schreibweise empfohlen:
Foto [M] : Autor / gegebenenfalls Agentur
Eine manipulierte Aufnahme ist von dem zu kennzeichnen, der die Manipulation vornimmt.
*
   

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Copyright Lives! Für den Urheberschutz im Internet

COPYRIGHT LIVES

Das Internet wird mehr und mehr von bildlichen Inhalten bestimmt. Erst diese Gestaltungsmittel machten das WWW zu dem, was es heute darstellt.
Doch wird immer wieder - oft auch aus Unwissenheit - missachtet, dass alle grafischen Komponenten im Web auf der Arbeit von Kreativen beruhen; Seien es nun Grafiker oder Fotografen, sie alle haben einen Teil ihrer Kreativität aufgewandt um diese Inhalte zu produzieren und sie alle genießen Urheberschutz.
Leider erleben es gerade diese Kreativen immer wieder, daß ihre Arbeiten ohne Rückfrage und Genehmigung kopiert, verlinkt oder auf andere Arten genutzt werden. Dabei wird gern übersehen, daß diese Arbeiten urheberrechtlich geschützt sind und ihre Verbreitung nur mit Genehmigung der Urheber erlaubt ist. Ist die Freiheit des Web auch die Freiheit, sich das Schaffen von anderen anzueignen und illegal zu nutzen? -


Wir sagen NEIN! zum Fotoklau im Internet.

Jeder der Fotos oder Grafiken aus dem Web verwendet, sei es kommerziell oder privat, muß sich versichern, daß der Schöpfer dieser Werke mit einer Nutzung einverstanden ist und er muß gegebenenfalls ein Honorar dafür zahlen. Es kann nicht sein, daß sich erfolgreiche Websites ihre wesentlichen Gestaltungselemente zusammengeklaut haben. Auf diese Weise wird den Urhebern dieser Arbeiten die Lebensgrundlage entzogen!
Aus diesem Grund hat der Verband der deutschen Pressebildagenturen und Bildarchive (BVPA) die Initiative Urheberschutz im Internet! ins Leben gerufen.
Wir setzen uns dafür ein, dass schöpferische Werke, ganz gleich ob es sich um Fotos, Grafiken oder Texte handelt, im Internet nicht ohne Genehmigung ihrer Urheber kopiert, verlinkt oder sonst wie reproduziert werden. Wenn Sie diese Initiative mit uns zusammen unterstützen wollen, dann blenden Sie bitte das obige Copyright Lives-Logo auf Ihrer Website ein und setzen Sie einen Link auf unsere Seite.
Teilen Sie uns mit, wenn Sie auf unsere Initiative hinweisen.

Helfen Sie mit, die Urheber und ihre Rechte auch im Internet zu schützen!

BVPA, Berlin 15. September 1999