Urheberrechtsdiskussion
Freitag, den 26. April 2013 um 10:53 Uhr
Positionen des BVPA zum Urheberrecht -
Urheberrechtsschutz als Basis einer funktionierenden Kultur- und Kreativwirtschaft
Urheberrechtlich geschützte Werke als bleibende Werte
Durch die Digitalisierung und durch die Verbreitungsmöglichkeiten des Internets können Verbraucher leichter mit bestehenden Schutzrechten (Persönlichkeitsrecht, Designrecht und auch Urheberrecht) in Konflikt geraten. Ähnlich sehen sich Bildanbieter bei der Rechteklärung steigenden Anforderungen ausgesetzt, wenn sie neben Persönlichkeitsrechten Abgebildeter neuerdings sogar Marken-, Design- oder Eigentumsrechte abgebildeter Gegenstände zu berücksichtigen haben. Dennoch ist der Urheberrechtsschutz die Basis einer funktionierenden Kultur- und Kreativwirtschaft. Je mehr sich das Schaffen auf immaterielle Werte ausrichtet, schafft das Urheberrecht Anreize für Urheber, Verwerter wie auch allen weiteren Beteiligten, wirtschaftlich und zeitlich vorzuleisten.
Portabilität nichtkörperlicher Werkstücke
Je mehr der Vertrieb körperlicher Werkstücke wie CDs, DVDs oder auch Bücher zurückgeht, umso mehr entsteht das Problem, dass die Nutzer keinen gesetzlichen Anspruch haben, auch legal erworbene Dateien nicht weiterreichen zu können. Das Urheberrechtsgesetz nimmt sehr bewusst davon Abstand, diese Ausnahme auf nichtkörperliche Werkstücke auszuweiten, solange mit jeder Weitergabe das Zurückbleiben von Kopien nicht ausgeschlossen werden kann. In der Bildbranche ist es mittlerweile selbstverständlich, jedes Bild mit Metadaten zu versehen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, dass die Verkehrsfähigkeit einzelner Dateien etwa durch ein Signatursystem gesteigert wird.
Ausweitung der Privatkopie auf den nicht-gewerblichen Bereich ist keine Lösung
Keine Lösung verspricht der Ansatz, die Privatkopieschranke einfach auf den „nichtgewerblichen“ oder „privaten“ Bereich komplett auszuweiten. Abgesehen von Abgrenzungsschwierigkeiten kann hierdurch das Endkundengeschäft empfindlich unterwandert werden. Je begehrter ein geschaffenes Werk ist, umso stärker wird es in privat genutzten Infrastrukturen wie etwa Social-Media-Netzwerken ausgetauscht werden, was schnell eine Marktsättigung nach sich ziehen kann.
Verwertungsgesellschaften nur für die kollektive Wahrnehmung
Die Verwertungsgesellschaften übernehmen die wichtige Aufgabe der kollektiven Rechtewahrnehmung. Beispielhaft sind Privatkopie-, Geräte- oder Leermedienabgaben zu nennen, die konkreten Nutzungen nicht mehr zugeordnet werden können. In der politischen Diskussion wird die weitaus größere Bedeutung der Primärrechtewahrnehmung durch die Urheber oder ihre Interessenvertreter verkannt. Diese ist für die Preisbildung und somit für die Wertbemessung des einzelnen Werkes ausschlaggebend. Ideen, dass das Werke zentral über eine Verwertungsgesellschaft vergeben werden, erteilen wir eine klare Absage. Weil Urheber sich nur in einem sehr geringen Umfang an den Belangen ihrer Verwertungsgesellschaften beteiligen, ist es unabdingbar, dass ihre direkten Interessenvertreter wie etwa Musikverlage, Literaturagenten oder Bildagenturen in die Willensbildung, vor allem bei einseitigen Ausweitungen des Wahrnehmungsvertrages einbezogen werden.
Angemessene Vergütung als Mittel zu Erhaltung eines vielfältigen Angebotes
Wir begrüßen den Ansatz, angemessene Vergütungen zu finden, sodass professionelle Werkschaffende von ihrer Arbeit auch leben können. Eine solche Festlegung kann ein Mittel sein, Verwerter, die ebenfalls im Wettbewerb stehen, von einem weiteren Preisdruck abzuhalten. Weil viele Urheber gerade nicht in Vollzeit tätig sind, ist die Ermittlung durchschnittlich erzielbarer Aufträge oder Lizenzierungen erforderlich. Wir sehen eine große Gefahr darin, dass einzelne Organisationen bei der Festlegung gemeinsamer Vergütungsregeln eine Alleinvertretungsbefugnis für sich in Anspruch nehmen, damit aber einen kompletten Markt zulasten der restlichen Marktteilnehmer beeinflussen. Wir halten es für essentiell, dass sämtliche Interessenorganisationen sich an diesen Verhandlungen beteiligen können und mit entsprechenden Klagebefugnissen ausgestattet werden.
Durchsetzung individueller Ansprüche
Weil alternative Vergütungsmodelle keinen Ersatz bieten, müssen die Urheber und Rechteinhaber auch bei Nutzungen im Internet die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche im Internet geltend machen zu können. Den verbreiteten Einsatz von Abmahnungen gegen unwissende Verbraucher sehen wir kritisch. Die Kosten des ersten Verstoßes zu limitieren ist der richtige Weg. Da aber die meisten Abmahnungen ein legitimes Mittel zur schnellen Erledigung eines Konfliktes sind, darf der Gesetzgeber diese nicht durch überhöhte Anforderungen konterkarieren.
Verwaiste Werke
Der BVPA unterstützt grundsätzlich den Gedanken, dass öffentliche Gedächtniseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, Werke nicht ermittelbarer Rechteinhaber der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können. Weil einzelne Schwärzungen in digitalen Formaten sehr leicht umgesetzt werden können, halten wir es für eine Selbstverständlichkeit, dass die privilegierten Institute angemeldete Ansprüche akzeptieren und die veröffentlichten Werke zur Erleichterung der Rechterecherche auffindbar machen müssen. Wir sehen es kritisch, dass Verwertungsgesellschaften per „Vermutung“ Nutzungsrechte zugewiesen werden, die sie eindeutig nicht haben oder die sogar schon gemeinfrei geworden sind.
Leistungsschutzrecht für Presseverlage der falsche Ansatz
Als Anbieter von Pressebildern haben wir durchaus Verständnis für das Anliegen der Presseverlage, dass Suchmaschinen oder sonstige Internetdienstleister nicht unentgeltlich an ihren Leistungen partizipieren sollen. Der gewählte Ansatz wirkt sich jedoch zulasten der Urheber aus, weil gerade nicht der redaktionell-technisch festgelegte Artikel, sondern auch seine Bestandteile geschützt werden. Unklar ist, wie mehrere Presseverlage parallel Rechte zugrunde liegender Werke verfolgen können. Abhilfe schafft auch keine Verwertungsgesellschaft, weil diese im Interesse der Verlage agiert und sehr einseitig im Rahmen ihres Wahrnehmungsvertrages die sonstigen Internetdienstleister festlegen wird. Die Lösung kann nur in einer Anpassung des Urhebervertragsrechts liegen, wonach ein Verlag nur Rechte an der ihm konkret zur Verfügung gestellten Werk-Datei geltend machen darf.
Freitag, den 01. Juni 2012 um 15:26 Uhr
Stellungnahme zu Christopher Lauers (Piratenpartei) Beitrag „Brötchen verdienen statt Brötchen vergleichen“
Den von Herrn Lauer im Tagesspiegel am 31.05.2012 erschienenen Gastbeitrag „Brötchen verdienen statt Brötchen vergleichen“ sehen wir als besten Beleg an, dass die Piratenpartei das Urheberrecht vielleicht nicht abschaffen, es aber als abgenagtes Skelet zurücklassen will. Die Schutzfristenverkürzung auf 10 Jahre und die komplette Freigabe von Werken an Schulen und in Bildungseinrichtungen sind nur wenige Beispiele des langen Wunschzettels der Piratenpartei.
Den massivsten Angriff fahren die Piraten mit ihrer Positionierung zum Filesharing. Dass selbst die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Eindämmung der Abmahnpraxis vorgelegt hat, verschweigt Herr Lauer. Der Ehrlichkeit halber hätte er erwähnen müssen, dass die Piratenpartei über die „Entkriminalisierung“ hinaus die Legalisierung von Internet-Tauschbörsen fordert. Mit einem flappsigen Verweis auf die Kurzstudie von Robert Hammond, die sich auf die Weitergabe noch unveröffentlichter Musikstücke beschränkt, macht Lauer es sich ziemlich einfach. Zudem blendet er die Effekte einer Legalisierung aus, weil selbst der ehrlichste User sich fragen wird, ob er nicht zu den Dümmsten gehört, wenn er freiwillig für seinen Medienkonsum zahlt.
Donnerstag, den 10. Mai 2012 um 15:09 Uhr
BVPA unterstützt "Wir sind die Urheber"
Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive befürwortet den aktuellen Aufruf von Künstlern, Kreativen und Autoren "Wir sind die Urheber. Gegen den Diebstahl geistigen Eigentums", der am Donnerstag in der "Die Zeit" und im Netz veröffentlicht wurde. Die Unterzeichner sprechen sich darin gegen die entwertenden Vorschläge von Netzpolitikern der verschiedenen Parteien aus, die eine nutzerorientierte Form des Urhebergesetzes anstreben. Die Initiatoren stellen zurecht die historische Bedeutung des Urheberrechts als eine „Errungenschaft bürgerlicher Freiheit gegen feudale Abhängigkeit“ (Quelle: http://www.wir-sind-die-urheber.de/idex.html) heraus und machen zugleich deutlich, dass nur der Schutz des geistigen Eigentums – besonders gegenüber den Web-Tycoonen - die materielle Existenzsicherheit schaffen kann.
Wir unterstützen die kritische Auseinandersetzung mit den derzeitigen netzpolitischen Forderungen, die aus unserer Sicht im Wesentlichen die Eckpunkte des geistigen Eigentums im WWW in Frage stellen und damit notgedrungen den großen Internetkonzernen in die Karten spielen. Egal ob Musiker, Künstler, Autor, Schauspieler, Fotograf, Grafiker, Designer, sie alle müssen für ihren Zeit- und Kostenaufwand auch im digitalen Zeitalter angemessen honoriert werden.
Weiterführende Links:
Mehr zur Initiative "Wir sind die Urheber"
Aktuelle Stellungnahme des BVPA zu netzpolitischen Forderungen
Initiative "Mein Kopf gehört mir" (Handelsblatt)
Mittwoch, den 25. April 2012 um 11:48 Uhr
Bildanbieter erteilen Gratiskultur im Internet eine Absage - Positionen des BVPA zu netzpolitischen Forderungen
In den letzten Wochen und Monaten ist eine Diskussion über das Urheberrecht entbrannt, die die Bildanbieter nicht unkommentiert lassen können. Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) betrachtet einzelne Forderungen aus dem Blickwinkel des Bildermarktes. Bei der Diskussion besteht allgemein der Verdacht, dass sich einige junge Netzpolitiker aller Parteien auf Kosten der Kreativen und Kulturschaffenden bei einem neuen Wählerkreis profilieren wollen. Bevor die Interessen der Urheber auf dem netzpolitischen Altar geopfert werden, sind einige der netzpolitischen Forderungen kritisch zu hinterfragen.
Die BVPA-Stellungnahme in 5 Punkten:
- Das Urheberrecht ist nach Art. 14 und Art. 1, 2 GG als Grundrecht und nach Art. 27 AEMR sogar als Menschenrecht anerkannt. Es ist wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Wissensgesellschaft.
- Bildanbieter – sowohl Fotografen als auch Bildagenturen - müssen für ihren Zeit- und Kostenaufwand (Investitionen etwa für Fotoausrüstung, Computer, Bildbearbeitung, Verschlagwortung, Rechteklärung, Vermarktung und sonstige Dienstleistungen) besonders im digitalen Zeitalter angemessen honoriert werden.
- Die geforderte Verkürzung der Schutzfristen von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers sehen wir als Enteignung der Rechteinhaber an. Weil in vielen Fällen die Angehörigen die materiellen Engpässe des Urhebers kompensieren mussten, ist es naheliegend, dass sie an späteren Einnahmen beteiligt werden.
- Wir erteilen der Legalisierung von Tauschbörsen eine klare Absage. Solange das Löschen verbleibender Dateien nicht gewährleistet werden kann, sogar die technische Kontrolle und die rechtliche Verfolgbarkeit unterbunden werden soll, halten wir es für unverantwortlich, die Rechteinhaber einseitig dem Risiko der beliebigen Kopierbarkeit auszusetzen.
- Die Befürworter der Kulturflatrate sind seit Jahren nicht in der Lage gewesen, ein tragfähiges Konzept zu skizzieren, geschweige zu entwickeln. Eine gerechte Verteilung der Einnahmen durch dieses Konzept unterhalb der Rechteeinhaber ist völlig offen. Außerdem birgt ein solches Vergütungssystem vor allem die Gefahr in sich, dass mit einer Gleichsetzung der auszuzahlenden Erträge die individuellen Leistungen der Kreativen ignoriert werden.




